Kinder auf dem Traktor mit nehmen, wer haftet bei einem möglichen Unfall?

5 Antworten

Wenn dir einer in den Traktor fährt, dann haftet er auch für die Schäden. Bzw. die Haftpflichtversicherung des Verursachers haftet. Dafür haben alle ein KFZ Kennzeichen. Der haftet auch für fremde, verletzte Kinder, welche sich an Bord befanden. Und für den Schaden am Traktor. Dich könnten die Eltern vielleicht teilweise belangen, weil die Kinder z.B. nicht angeschnallt waren.

Wenn du selbst einen Unfall verschuldest, ist es ähnlich. Die KFZ Haftpflicht des Traktors bezahlt die Schäden, auch an den Kindern. Blos deinen nicht, denn du warst der Fahrer. Es sei denn, du hast einen Fahrerschutz mit abgeschlossen. Dann wird daraus bezahlt. Und zusätzlich können dich die Eltern verklagen, wenn die Kinder z.B. nicht angeschnallt waren.

DeDorfDepp 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 07:13

Okay, alles klar.... Ich baue schon keinen Unfall, wenn du wüsstest wo ich schon überall durch bin mit dem 16-18 Meter Gespann.

Du bist der Fahrzezugführer, vielleicht sogar der Halter. Du bist natürlich verantwortlich für alles, was passiert. Wenn die Kinder am Steuer sitzen und etwas passiert wirst du nicht mehr glücklich.

Ich gehe davon aus, das dein Traktor nur für eine Person zugelassen ist...

DeDorfDepp 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 21:46

Nein, für zwei. Auf einer ebenen Wiese verungallen 15-40 Tonnen nicht so schnell. Kann man belangt werden auf der Wiese, wenn diese verschlossen ist? Ich mein, da braucht man ja auch kein Führerschein.

bei einem unfall haftet der verursacher.bei mitnahme von kindern muss sichergestellt sein das sie ordentlich sitzen je nach alter und größe mit kindersitz wenn erforderlich

Es zahlt der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. In deinem Beispiel also die Kfz Haftpflicht des Lkws. Wenn du den Schaden verursachst, zahlt die Haftpflicht vom Traktor.

und auf der Wiese dürfen sie auch hinter das Steuer.

Dann biste halt am A....

DeDorfDepp 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 12:16
Dann biste halt am A....

Nee, wieso? Auf der Wiese die verschlossen ist? Da braucht man noch nicht mal ein Führerschein.

Wenn der Trecker einen Sitzplatz für Mitfahrer aufweist, sind die Mitfahrer auch abgesichert. Entweder zahlt die Haftpflicht des Unfallgegners, oder aber deine, wenn du einen Fahrfehler begangen hast.

Und auf DEINEM Land kannst du auch einen anderen Fahrer ohne Fahrerlaubnis hinter das Steuer lassen. Allerdings kannst du einen Minderjährigen dann nicht haftbar machen, wenn deine Arbeitsmaschine dabei einen Schaden hat.

Das gilt selbstverständlich NICHT im öffentlichen Straßenverkehr. (Also auch nicht, wenn es nur über die Straße zum anderen Acker geht).

DeDorfDepp 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 15:55
Das gilt selbstverständlich NICHT im öffentlichen Straßenverkehr. (Also auch nicht, wenn es nur über die Straße zum anderen Acker geht)

Das ist mir klar, das wird auch nicht gemacht. Ob vor meiner Zeit mit dem T Schein ich das mal gemacht habe, anderes Thema... Bin eben erst 18 und mit Gesetzen ein bisschen unerfahren... Ich habe auch noch keine gebrochen.