Brille wurde beim Spielen in der Schule zerstört wer kommt für den schaden auf?
Hallo mein Kind kam mit einer total kaputten Brille von der Schule nachhause leider wurden auch die Gläser der Brille zerstört passiert ist es beim Spielen in der Schule
.
Ein Mitschüler hatte versehentlich den Ball so ungünstig geworfen das mein Kind den Ball ins Gesicht abbekommen hat dabei ist die Brille runter gefallen und kaputt gegangen..
Der Lehrer hatte uns sofort Informiert man sagte uns das die Eltern des Verursachers informiert wurden und es über die Versicherung abgewickelt wird. Hier frage ich mich warum man das seitens der Schule gleich ausgeschlossen hat das es ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung sein könnte.
Wir bekamen dann auch ein Anruf von den Eltern. Die Eltern sagten es wurde der Versicherung mitgeteilt das ein Schaden entstanden ist wir bekommen dann Post.
Nun die Antwort von der Versicherung
Wir zahlen kein Schadenersatz
Die gesetzliche Unfallversicherung muss für die Kosten aufkommen. Der Unfall ist auf dem Schulgelände/Schulweg passiert wir sollen uns an die Schule wenden die gesetzliche Unfallversicherung ist für den Fall zuständig.
Nun die Frage wer haftet in dem Fall?
6 Antworten
Ich würde auch die Schule (bzw. deren Versicherung) in der Pflicht sehen. Die Brille ist während des Schulbesuches kaputt gegangen, also in einer Zeit, in der der Lehrer hätte aufpassen müssen, dass dein Kind die Brille nicht beim Ballspiele aufbehält. Warum überhaupt die Eltern des Verursachers angesprochen wurden, ist mir rätselhaft.
Machen sie von diesem Schreiben eine Kopie , und senden diese mit einem Brief in dem sie die Schule für den Schaden Haftbar machen. Das ganze in Einschreiben/Rückschein. Sollte sich die Schule weiterhin abweisend verhalten bleibt ihnen nur die Möglichkeit einen RA. einzuschalten oder selbst zu bezahlen. Selbst hatte ich vor Jahren das gleiche, und die Schule lenkte ein, nachdem ich mit dem Einschalten eines RA. drohte.
Da das andere Kind das ja wohl nicht absichtlich gemacht hat, haftet es auch nicht,.
Wenn überhaupt geht das über die Haftpflichtversicherung des Schulträgers (Kommune)
Die Unfallversicherung leistet bei einer KÖRPERLICHEN Beeinträchtigung. Eine kaputte Brille ist ja ein reiner Sachschaden
Wenn das bei der Ausübung der Arbeit geschieht ist das ein Betriebshaftpflichtschaden.
Wenn dabei der Kollege verletzt wird, ist es ein Arbeitsunfall. Die BG leistet aber NICHT für Sachschäden.
Okay, gut zu wissen!
Weisst du auch wie es ist wenn ich sie mir quasi selbst beim arbeiten kaputt mache?
Passierz vor geraumer Zeit, Karton sollte ins höher gelegene Regal, wollte dieser aber nicbt so wie ich und kam rasant wieder um - Brille fiel mit Karton zu Boden - kaputt
Ich habe selbst gezahlt, aber wäre das eine Betriebssache gewesen?
Wenn du die "notwendige Sorgfalt" beachtet hast, ist das ein Betriebshaftpflichtschaden.
Danke
Da Du es jetzt schriftlich, wende Dich an die Schule.
Hm... ich hab meine damals von der Haftpflicht! meiner Bekannten ersetzt bekommen (waren da privat unterwegs und sie drehte sich ungeschickt)
Private Schäden kannst du damit nicht vergleichen.
Mal ne blöde Frage, wenn mir das auf Arbeit passiert (ein Kollege zb) haftet das der AG ?