Wer hat "Vorfahrt" bei einem Spurwechsel?

8 Antworten

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Beide Fahrzeugführer unterliegen in einer solchen Situation einer besonderen Sorgfaltspflicht. Ein Fahrstreifen darf nämlich nur dann gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dabei ist es unerheblich, ob nach rechts oder nach links gewechselt wird.

Wenn also beide gleichzeitig den Fahrstreifen wechseln und es dabei zu einem Unfall kommt, dann werden auch beide eine Teilschuld bekommen, vermutlich wird die Quote 50:50 betragen.

Rechtsgrundlage ist der § 7 Abs. 5 StVO:

§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(...)

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen

Win32netsky  09.11.2015, 12:51

ausgezeichnete umfangreiche Antwort

mistergl  09.11.2015, 12:54
@Win32netsky

Jou. Gib ihm das Sternchen. Frage vollständig und korrekt  beantwortet.

Hallo

Das Fahrzeug das in eine andere Spur einfährt hat sich zu vergewissern, zu schauen das es niemanden beschädigt.

Hierbei ist unabhängig in welche Spur man einfahren will.

Zusätlich gilt hier auch noch §1

Gruß

Nein, das siehst du falsch!

Gem. STVO hast du bei einem Fahrspurwechsel die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschliessen. Das gilt für alle Spuren und egal, ob du nun von rechts nach links oder von links nach rechts willst.

Es gibt keine Vorfahrt der "schnelleren" Spur. Im Falle eines Unfalles dürfte die Haftungsfrage auch in Richtung 50:50 gehen. Im Übrigen ist auch deine Einteilung in schnelle und langsame Spuren nicht richtig. Generell darfst du, bis auf ein paar wenige separat ausgeschilderte Ausnahmen, auf der rechten Spur genau so schnell fahren, wie auf der linken. 

Die von dir geschilderte Situation gibt es immer wieder an Auffahrten, wenn ein Fahrer vom Beschleunigungsstreifen über den rechten Fahrstreifen schnell auf die mittlere Spur will und gleichzeitig jemand auf der linken Spur sein Überholmanöver abschliesst und ebenfalls auf die mittlere Spur will. Hier hat keiner Vorfahrt.

Franz577 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 13:16

Generell darfst du, bis auf ein paar wenige separat ausgeschilderte Ausnahmen, auf der rechten Spur genau so schnell fahren, wie auf der linken.

Ja, aber nicht schneller! Jemand, der von links nach Mitte oder von Mitte nach rechts wechselt muß nicht damit rechnen, daß sich auf dieser Spur von hinten ein schnelleres Fahrzeug nähert. Wer also rechts schneller fährt als links und dann mit einem Fahrzeug kollidiert, welches die Spur von links nach rechts wechselt, trägt für mich die alleinige Schuld, da es nicht erlaubt ist, rechts schneller als links zu fahren (außer bei Stop-and-Go im Stau und wenn die Differenz nur gering ist).

wenn ein Fahrer vom Beschleunigungsstreifen über den rechten Fahrstreifen schnell auf die mittlere Spur will

Dann hat dieser Fahrer aber auf den schnelleren Verkehr von hinten zu achten und darf nicht einfach mit geringem Tempo gleich in die Mitte ziehen.

Hier hat keiner Vorfahrt.

Falsch! Der langsam einfahrende Verkehr hat den schnelleren Verkehr zu beachten und einen Spurwechsel zu unterlassen, wenn dadurch andere zum Bremsen genötigt werden würden! Er darf erst die Spur wechseln, wenn sie entweder frei ist oder er seine Geschwindigkeit soweit angeglichen hat, daß der nachfolgende Verkehr nicht bremsen muß bzw. nicht gefährdet wird (siehe verlinkter Artikel).

Was ich aber unsinnig darin finde:

Daher müssen sich die Fahrer untereinander verständigen, zum Beispiel per Handzeichen.

Das geht vielleicht noch im langsamen Stadtverkehr, aber auf der Autobahn ist das doch nicht mehr praktikabel. Oder wie soll das gehen, wenn jemand bei Tempo 150 oder schneller von links auf die Mitte wechseln will, aber zeitgleich jemand auch von rechts auf die Mitte? Da geht nichts mehr mit "Handzeichen". Darum bleibe ich, v.a. wenn ich schneller fahre, lieber noch etwas länger links, auch wenn in der Mitte frei ist, aber sich rechts ein Überholvorgang andeutet (z.B. PKW nahe an LKW).

Interesierter  09.11.2015, 19:20
@Franz577

Grundsätzlich hat keiner, der den Fahrstreifen wechselt, Vorrang vor einem Anderen, egal ob von links nach rechts oder umgekehrt.

Selbstverständlich darfst du auf der rechten Spur schneller fahren, als Andere auf der mittleren oder linken Spur. Du darfst nur nicht überholen. 

Franz577 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 08:03
@Interesierter

Selbstverständlich darfst du auf der rechten Spur schneller fahren, als Andere auf der mittleren oder linken Spur. Du darfst nur nicht überholen.

So ein Unsinn! Wer rechts schneller als links fährt, der überholt ja auch! Oder wie definierst du "Überholen"?

In dem Moment, in dem man an einem langsameren Fahrzeug schneller vorbeifährt, hat man es überholt. Und das ist eben von der rechten Seite her aus gutem Grund verboten.

Wäre es so erlaubt wie du schreibst, dann könnte ja jeder, dem es links nicht schnell genug geht einfach wieder nach rechts wechseln und vorbeiziehen, wenn auf dieser Spur weniger los ist.

Und was, wenn dann einer vor ihm ebenfalls wieder nach rechts wechselt? Der rechnet nicht damit, daß von hinten einer schnell herankommt und das muß er auch nicht.

Also sorry, wenn du dieser Meinung bist, dann würde ich dir dringend nochmal eine Nachschulung empfehlen. Könnte sonst teuer werden für dich.

Interesierter  11.11.2015, 12:41
@Franz577

Wenn jemand mit 100 auf der mittleren Spur fährt, darf ich mich ihm mit 130 von hinten auf der rechten Spur annähern. Ich darf ihn nur nicht rechts überholen.

Wenn auf der mittleren Spur jemand mit 100 km/h fährt und ich fahre 20 Meter vor ihm mit 130 km/h vom Beschleunigugnsstreifen auf die rechte Spur, dann ist das ebenfalls in Ordnung.

In beiden Fällen wird auf der rechten Spur schneller gefahren, als auf der mittleren und es wird nicht überholt. Nach gängiger Rechtsprechung darfst du übrigens auf dem Beschleunigungsstreifen die Fahrzeuge auf der rechten Spur rechts überholen. 

Mit "nicht überholen" will ich ausdrücken, dass man auf der rechten Spur aufschliessen oder wegfahren, aber das Fahrzeug auf der mittleren Spur nicht passieren darf.

Und für das nächste Mal, mässige bitte deinen Ton, denn Andere sind nicht dumm!

Franz577 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 14:11
@Interesierter

Wenn jemand mit 100 auf der mittleren Spur fährt, darf ich mich ihm mit 130 von hinten auf der rechten Spur annähern. Ich darf ihn nur nicht rechts überholen.

Also komm, das sind doch jetzt Haarspaltereien! Ich habe doch nichts anderes gemeint als das Überholen von rechts. Was konstruierst du denn da jetzt zusammen? Natürlich darf man sich von rechts annähern, aber darum geht es doch gar nicht. Mit meiner Aussage bezog ich mich einzig und alleine auf das Überholen von rechts. Und das tut jemand, wenn er rechts schneller als die Fahrzeuge auf der linken Spur fährt (und diese natürlich auch in seiner Nähe sind und nicht zwei Kilometer vor ihm). Aber das dürfte doch eigentlich klar hervorgegangen sein, daß ich es so gemeint habe und nicht anders. Jemand, der von links nach rechts wechselt darf jedenfalls zu keinem Zeitpunkt durch ein schnelleres, sich von rechts näherndes Fahrzeug gefährdet sein. Alles andere verfehlt doch das Thema.

Nach gängiger Rechtsprechung darfst du übrigens auf dem Beschleunigungsstreifen die Fahrzeuge auf der rechten Spur rechts überholen.

Das stimmt und das habe ich auch nirgendwo bestritten. Die Einfädelspur ist aber etwas anderes als die reguläre Fahrspur.

Und für das nächste Mal, mässige bitte deinen Ton, denn Andere sind nicht dumm!

Ja, aber ich auch nicht. Durch deine Aussage fühlte ich mich aber für dumm verkauft. Abgesehen davon bist du schon sehr empfindlich, wenn Kritik bei dir bereits ein "Vergreifen im Ton" darstellt.

Interesierter  11.11.2015, 18:19
@Franz577

Selbstverständlich darfst du auf der rechten Spur schneller fahren, als Andere auf der mittleren oder linken Spur. Du darfst nur nicht überholen.

Diese Aussage hattest du als Unsinn bezeichnet und mir eine Nachschulung empfohlen. Nun aber musst du doch zugeben, dass sie in vollem Umfang korrekt ist. Was also soll das ganze Geschwätz? Sie deinen Fehler ein und die Sache ist erledigt.

Franz577 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 07:47
@Interesierter

Ich weiß nicht, welchen Fehler ich einzusehen hätte. Vielleicht einzig den Fehler, nicht zu erwarten, daß manche so verquer um die Ecke denken, obwohl doch eigentlich ganz offensichtlich ist, was gemeint war.

Wenn ich sage, daß man rechts nicht schneller fahren darf als links, dann ist es doch logisch, daß ich damit das Rechtsüberholen gemeint habe und nicht einen konstruierten Fall, in dem einer rechts mit 150 fährt und zwei Kilometer vor ihm jemand links nur mit 120.

Das, was du hier betreibst, ist doch nur reine Wortklauberei und Rechthaberei!

Vorfahrt kann hier gar keiner haben - denn der Begriff "Vorfahrt" ist nur im Zusammenhang mit Kreuzungen und Einmündungen definiert. ;-)

Es geht hier also um Vorrang. Aber auch dazu gibt es in der StVO für diese Situation keine Regelung. Das ist genau so wie in Autobahnkreuzen, wo sich die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge auf der Nebenspur "einigen müssen".

Einen Vorrang der "schnelleren" Spur gibt es nicht - weil es keine per Definition "schnellere Spur" gibt.

Hallo Franz577

Im Recht ist der der auf seiner Spur bleibt. Bei einem Spurwechsel hat man immer darauf zu achten dass man ein Fahrzeug, das auf der Spur fährt, wohin man wechselt nicht behindert oder gefährdet.

Gruß HobbyTfz

Franz577 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 15:35

Das ist aber keine Antwort auf meine Frage, weil ich ja wissen wollte, was passiert, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig von verschiedenen Seiten auf dieselbe Spur wechseln wollen.

Abgesehen davon stimmt deine Aussage nicht ganz, denn wer z.B. rechts schneller als links fährt (und damit potentiell auch rechts überholt), der ist auch dann nicht im Recht, wenn er auf seiner Spur bleibt und er mit einem Fahrzeug kollidiert, das von links nach rechts die Spur wechselt. Denn niemand muß damit rechnen, daß er von rechts überholt wird.

HobbyTfz  09.11.2015, 20:03
@Franz577

Es gibt auch Lenker die überholen und dann langsamer werden (z.B. weil sie telefonieren)

Franz577 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 07:57
@HobbyTfz

Die verhalten sich aber dann ebenfalls verkehrswidrig und von denen rede ich auch nicht. Wer ein Fahrzeug überholt und dann vor ihm wieder einschert, der muß auch seine Geschwindigkeit beibehalten und darf nicht wieder langsamer werden, sodass der Überholte dann entweder zum Bremsen oder seinerseits wieder zum Überholen genötigt wird. Denn wenn er langsamer als der Überholte fährt, dann hätte er sich das Überholen ja gleich sparen können.