1. Vekehrsunfall gehabt, was sollte ich tun und wie sollte ich handeln?
Moin,
Ich hatte bereits gestern 1 Frage zum Unfall gestellt, hatte aber wichtige Informationen außer acht gelassen, daher wollt ich nochmals um professionelle Mithilfe bitten, damit ich die Sache so schnell wie möglich abhaken kann.
Ich hatte gestern ein kleinen Verkehrsunfall, woran ich schuld war (hab ich selbst gemerkt, leider zu spät).
Der Unfallgegner machte mir ein Angebot, dass ich ihm 500 Euro zahle, damit die Sache schnell gegessen ist. Wir haben unsere Daten erstmal ausgetauscht.
Nur weiß ich nicht ob ich das direkt bezahlen soll, oder ob ich die Versicherung einschalte.
Das Problem : Ich werde ja Zurückgestuft. Wann geschieht die Zurückstufung ?
Habe meinen Führerschein seid 28.07.2017. Also fast 3 Jahre und habe die SF2.
Habe deshalb die SF Klasse 2, weil ich im Sommer 2018 ein neues Auto gekauft habe und bei einer erstmaligen Versicherung eines neuen Autos, beginnt man wohl wieder mit SF 0 (als Fahranfänger) statt mit 1/2 oder 1. Daher hab ich erst jetzt die SF2.
Hatte bisher noch nie ein Schaden. Wenn ich jetzt die Versicherung einschalte, Stufen die mich direkt zu SF 0 zurück.
Meine Versicherung endet auch am 27.06.2020 und meine neue Versicherung bei einem anderem Anbieter geht am 28.06.2020 los.
Der Vertrag ist auch schon unterschrieben.
Kann ich den aktuellen Schaden bei der aktuellen Versicherungsfirma melden, und erst nächstes Jahr Zurückgestuft werden ?
Ich habe auch die Bilder so gut wie es geht geladen. Der Schwarze Renault Megane 2018 Modell ist meiner. Kaufpreis 13.500 Euro.
Wie hoch würde sich die Reparatur Kosten bei meinem Auto verlaufen ?
Und wie hoch wäre sie beim Gegner ?
Zusammen über 1000 Euro ?
Ich habe leider Null Ahnung. Ich möchte gerne so wenig wie möglich zahlen.
4 Antworten
Warum wird nicht ein anderer VN geprüft mit Beginn SF-Klasse 4 in der ZFR?
Alles andere ist doch Eierei, der Schaden ist im laufenden Jahr, das endet diesen Monat, also gibt es die Rückstufung ziemlich sicher auch jetzt, und nicht im nächsten Jahr.
Mag sein, ich lese beim Verbraucherschutz Deutschland, Zitat:
Wer längere Zeit unfallfrei Auto fährt, steigt bei seiner Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse. Je höher die Einstufung, desto günstiger ist der Tarif. Wenn ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden gemeldet wird, senkt der Versicherer die entsprechende Schadenfreiheitsklasse gemäß seiner Rückstufungstabelle.
"Bei einem Wechsel nach einem Unfall hat der alte Versicherer die Rückstufung bereits vorgenommen.
Die Kunden fangen also auch beim neuen Versicherer in der teureren Schadenfreiheitsklasse an", erklärt Gotthold.
Der VN wird also sehen, wie er in wenigen Tagen eingestuft wird.
Das ist auch korrekt!
und man muss mindestens sechs Monate in einem Kalenderjahr das Fahrzeug angemeldet haben - und natürlich Schadenfrei geblieben sein
Deshalb geht auch jedes Jahr bis Ende November die Rennerei zu den Versicherern los, weil dann die Kündigungsfrist zum Ende des verdicherungsjahres zum 31.12 ausläuft...
Hier aber ja nun nicht, laut Frage gib es noch diesen Monat eine neue Versicherung ab 28.06. und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rückstufung erst im Sommer 2021 erfolgt. Also zwei komplette Jahre ohne Rückstufung.
Nee, die hochstufung erfolgt zu Begin des Jahres 2021 ...
Laut Frage gibt es eine Rechnung für 12 Monate vom 28.06.2020 bis 27.06.2021, und da wird auch nichts am 01.01. gestuft.
Das ist eigentlich nicht richtig!
da würde ich anstelle des FS mal freundlich bei der Versicherung vorstellig werden
Deshalb schreibe ich ja mein Wissen, denn schon jetzt gibt es eine Laufzeit bis 27.06.2020.
Und wenn die liebe Kundschaft so eine Laufzeit gut findet, ist doch eigentlich alles gut.
Die schlechete SF-Klasse kommt zu Beginn der neuen Laufzeit, also jetzt.
Seltsam ist‘s scho‘ ;)
wie gesagt... ich würde mich mal mit der Versicherung in Verbindung setzen...
Hallo Guanako92
also Deine weiteren Fragen, ich antworte durchaus professionell und bin für die Richtigkeit meiner Antworten schadensersatzpflichtig.. zumindestest meinen Mandanten, Kunden und Interessenten gegenüber, jedoch nicht hier im Forum...
Also nix mit Professionalität, dafür bezahlt Deine Versicherung Deinen Betreuer, auch der ist gegen Vermögensschäden versichert und den kannst Du auch dingfest machen.
Aber zu Deinen Fragen
- die Abwicklung erfolgt grundsätzlich über die Versicherung, die zum Schadenszeitpunkt aktiv ist, also Deine bisherige Versicherung
- bei schwebenden und bereits abgewickelten Schäden findet jeweils zum 01.01. die Rück- oder Weiterstufung statt und wirkt sich zur darauf folgenden Hauptfälligkeit aus. Falls Deine Hauptfälligkeit bei der dann aktuellen Versicherung, also nicht der 01.01. ist, dann wird die Änderung der SF Klasse auch erst zu deren Hauptfälligkeit aktiv.
- Tritt ein Schadensfall ein, dann wird die Rückstufung zum 01.01. durchgeführt, ist die Hauptfälligkeit der 01.01. dann wird auch ab da die neue SF Klasse berechnet. Findet zwischenzeitlich auch noch ein Versichererwechsel statt, dann wird die Rück- oder Weiterstufung gemäß den Bedingungen der neuen Versicherung vollzogen (besonders wichtig in Anbetracht der zurückzustufenden Klassen..... Versicherung A stuft Dich nach einem Schaden von SF 2 in SF M zurück, während Versicherung B dich villeicht nur in SF 1/2 zurückstuft. Aber Du hast ja schon unterschrieben, dass wird Dein neuer Versicherungsberater Dir sicher alles erkärt haben... oder bist Du immer noch beim Internetmakler Check Dingsbums, bzw. Very Fuchs, die ihre Maklercourtage fürs nixtun bekommen? Anders kann ich mir Deine Fragen ehrlich gesagt nicht vorstellen und whelixh gesagt kotzen mich solche Leute an, die meinen sparen zu wollen und sich dann hier schlau fragen zu müssen. Makler werden fürstlich dafür bezahlt, dass sie Deine Fragen beantworten... das ist bei den genannten nicht anders... nur beantworten die für ihr Geld keine Fragen.
Schadenshöhe am Kia
Stoßfänger und Kotflügel neu, sowie neu lackieren, ca 2.500 bis 3.000 Euro
Tür und Seitenteil am Renault spachteln und neu lackieren ca. 800 €
Sofern Seitenteil und Tür erneuert werden müssen, ist man da sicher ganz schnell bei 3.000 bist 4.000 €... das lässt sich aber anhand der verregneten Fotos, bzw überhaupt anhand von Fotos nicht 100% sicher sagen
Meine Referenzen:
Versicherungsmakler
außerdem betreibe ich unter anderem eine Oldtimerwerkstatt mit hochexclusiver Kundschaft die mir fast täglich allerlei Wehwechen an ihren Lieblingen anvertrauen.
Anmerkung:
schwebende Schäden werden grundsätzlich zum betreffenden Zeitpunkt in der SF Klasse zurückgestuft, findet dann nach Abschluss der Überprüfung der Sachlage keine Regulierung statt, wird die Rückstufung zurückgenommen, die SF Klasse so gestuft und nachträglich berechnet, als hätte die Schadensanzeige nie stattgefunden und der bis dahin zuviel gezahlte BEitrag wird erstattet.
Das Angebot mit den 500 Euronen solltest Du unbedingt annehmen. Lass Dir aber schriftlich bestätigen dass mit Erhalt der Summe der gesamte Schaden unwiderruflich abgegolten ist.
Für Deinen Eigenschaden musst Du nätürlich auch noch selbst aufkommen.
Ja, aber dann zahl ich doch locker über 1000 Euro. Wäre da die Versicherung nicht besser ?
wie gestern schon gesagt.... du benötigst zunächst mal fundirerte Zahlen um überhaupt etwas entscheiden zu können.
Dabei zu berücksichtigen, in dem Fall geht es um zweierlei SF Klassen.... zum einen die SF Klasse Deiner HAftpflichtversicherung und zum zweiten die SF Klasse und vereinbarte Selbstbeteiligung deiner Vollkaskoversicherung
KH, bzw. Kfz Haftpflivhtversicherung trägt die Haftpflichtansprüche gegen Dein Kfz (nicht gegen den Versicherungsnehmer oder den Halter, sondern immer das Kfz selbst ist Schadensersatzpflichtig... nur wenn es nicht versichert ist, ist der Eigentümer Schadensersatzpflichtig)
Vollkaskoversicherung trägt die Kosten selbstverschuldeter Unfälle am eigenen Kfz sofern diese versichert sind unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Zunächst mal ist der Schaden deutlich höher als 500 Euronen.
Studiere einfach mal die Versicherungstabellen wie hoch der Mehrbetrag ist den Du im Jahr bei Deinem derzeitigen SF meh bezahlen musst. Da bist Du schon im ersten Jahr nicht mehr weit von den 500 Euronen entfernt. Dann kontrolliere nochmal wieviele Jahre es dauert bis Du wieder da bist wo Du jetz bist und wo Du in den Jahren bis Du das erreicht hast sein könntest.
Was Deinen Eigenschaden angeht hat das erstmal nichts zu sagen.
Bei sf2 wird jede Hochstimmung richtig teuer... Zahl die 500€ und lass dir schriftlich geben, das damit alle Forderungen abgegolten sind
und dein Schaden... hast du die Beulen eingekreist? Ich hoffe mit einem stift
damn ab zum smart repair ..., due Vollkasko wird sonst auch hochgestuft...
Also seinen und meinen Schaden komplett selber zahlen ?
Was wäre wenn die nächsten Jahre keinen Vollkasko nutzen würde ?
Und wann wäre die Zurückstufung ?
Du wirst immer erst Anfang nächsten Jahres zurückgestuft.
Nein, einen neunen VN suchen, den wird es doch in der "Familie" irgendwo geben.
Und die Rückstufung erfolgt zu Beginn des neuen Versicherungsjahres, also jetzt bei der neuen.
Seit wann greift das Kalenderjahr, ich lese es greift die Hauptfälligkeit, also diesen Monat.
Naja, habe vor einigen Wochen leider auch einen Unfall verursacht und werde erst im Januar zurückgestuft. (Auch bei monatlicher Zahlweise)
Das stimmt, die Rückstufung erfolgt zum nächsten Kalenderjahr... kommt noch ein Unfall dazu, solltest du , bzw jemand mit einem niedrigen SFR - den Gedanken an einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt (sfr) aus deinem / seinem wunschdenken streichen... dann kannst du dir Auto-fahren nicht mehr leisten... wenn du überhaupt noch einen eigenen Vertrag bekommst!
deshalb ist es sinnvoller, den Schaden mit pauschal 500€ abzulösen ... und selber fährt man entweder mit den Beulen rum, oder lässt das beim Smart repair richten
Nee, da irrst du dich, die Versicherung bezieht sich auf das Kalenderjahr ...es sei denn die Versicherungen wickeln das unterschiedlich ab...