Anzeige wegen zu knappem Spurwechsel
Hallo zusammen,
ich hab gestern eine Dummheit begangen, die mir auch sehr leid tut. Es war wirklich keine Absicht und ich weiß, dass das nicht optimal war. Und zwar war ich auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs, zu diesem Zeitpunkt sehr stark befahren. Ich war auf der rechten Spur. Als ich auf die linke Spur wechseln wollte, bin ich vor einem anderen Fahrer wohl zu knapp eingeschert. Ich dachte, dass die Lücke groß genug wäre und ich das locker schaffen könnte, hab mich aber wohl verschätzt. Er musste demnach bremsen. Dann ist er mir längere Zeit mit Hupe, Lichthupe und wild fuchtelnd hinterher gefahren. Ich kann wirklich verstehen, dass man sich darüber ärgert. Mir würde es ja wahrscheinlich nicht anders gehen. Irgendwann bin ich auf die rechte Spur gefahren, er ist links neben mir gefahren und hat mich mit seinem Handy fotografiert. Als die Autobahn dreispurig wurde, ich auf der mittleren Spur und er rechts neben mir war, hat meine Beifahrerin zu ihm rüber geschaut und er hat nochmal ein Foto mit seinem Handy gemacht. Ich geh mal davon aus, dass er mich auch von hinten fotografiert hat und mein Kennzeichen hat. Er war ja lange genug hinter mir. Er hat mich dann noch ein paar Kilometer verfolgt, bis ich dann doch mal hinter ihm war und meine Ausfahrt runtergefahren bin. Er war alleine im Auto. Ich hatte eine Beifahrerin. Wenn er zur Polizei geht und mich anzeigt, wegen Nötigung vielleicht, mit was muss ich rechnen, wenn er keine Zeugen nennen kann? Helfen ihm seine während des Fahrens gemachten Fotos? Kann sowas als Rechtsüberholen gesehen werden? Meine Mutter wollte mal jemanden wegen Überholen und Schneiden beim Einscheren anzeigen. Sie hatte keine Zeugen und die Polizei hat sie nur gefragt: „Ist was passiert?“ – „Nein.“ – „Ja dann brauchen wir gar nicht weitermachen.“
10 Antworten
Nun, deinen Verstoß kann er nicht nachweisen. Du hingegen hast eine Zeugin, die bestätigt, wie er dich genötigt hat. Nichts anderes ist das Drängeln und die Lichthupe. Ggf. bekommt er ein Paar vor den Deckel, weil er beim Fahren fotographiert hat. Kp ob das nur aufs Telefonieren beschränlt ist, dürfte aber gleichermaßen ablenken.
Du kannst jedenfalls ganz entspannt in die Sache reingehen.
Natürlich ist es das. Aber nur begrenzt, sprich 1-2 mal. Danach wird es zur Nötigung.
Natürlich ist es das. Aber nur begrenzt, sprich 1-2 mal. Danach wird es zur Nötigung.
Lies mal im Gesetzbuch was eine Nötigung ist und dann stellst du fest das hier keine Nötigung vorliegt. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html Zu was wollte den deiner Meinung nach der andere Autofahrer den Fragesteller nötigen?
Mach dir mal keine Sorgen, der wird schon nicht so dumm sein und Anzeige erstatten wollen, da er dann nämlich selbst dran wäre. Er hat dich genötigt, er hat während Fotos, die er gemacht hat, nicht als Beweismittel gelten.
Sorry, soll heißen, er hat während der Fahrt mit dem Handy rumgefuchtelt, was er nicht darf und die Fotos wird keiner als Beweismittel anerkennen. (Kommt davon, wenn man einhändig tippen will.
@YK 1972,du hast vollkommen recht!!
Ich würde mir da keinen Kopf machen. Kenen auch solche Situationen. Der hat sich geärgert, dass du vor ihm eingeschert bist und er bremsen musste. Das könnte zu einer Anzeige führen, wenn er eine Vollbremsung hätte hinlegen müssen, um einen Unfall zu vermeiden. Wahrscheinlich wird sich seine Wut abkühlen und es nicht zu einer Anzeige kommen. Das wäre der eine Punkt. Der andere Punkt wäre der, dass sich dieser Fahrer gleichfalls schuldig gemacht hat. Er darf während der Fahrt kein Handy benutzen um dich zu fotografieren. Ein weiterer Verstoss , nämlich Nötigung liegt vor, wenn er hinter dir herfährt, mit Lichthupe und Hupe dich nötigt die Spur zu verlassen. Er würde wahrscheinlich eine höhere Strafe zu erwarten haben, als du, weil bei ihm zwei Verstösse vorliegen. Warte die Sache mal ab. Meist sind das Überreaktionen, die letztendlich nicht zu einer Anzeige fühern. Da du eine Zeugin dabei hattest, hast du aus meiner Sicht gute Karten, so es zur Anzeige kommen sollte.
Wenn er alleine war, darf er ja nichtmal Fotos machen. Handy am Steuer ist verboten!
Und wie du selbst schon sagst, wenn nichts passiert ist, kann der Fahrer sich nur drüber aufregen, aber mehr auch nicht! Wenn etwas passiert wäre, wäre das ein "Eingriff in den Straßenverkehr" aber sonst nichts.
Mach dir keine Sorgen. Ich denke nicht das da etwas kommen wird, denn die meisten sind nur Labertaschen ;)
da kommt nichts......
Auch Du verkennst das die Lichthupe hier als Warnsignal zu verstehen ist, und zwar als Folge auf das unvermittelte Einscheren des Fragestellers.