Unfall beim finanzierten Fahrzeug , Probleme mit VW

6 Antworten

Also solange Du keine Abtretungserklärung gegenüber der Versicherung gemacht hast darf die Versicherung den Schaden nur an dich regulieren.

Das Du auch keinen Auftrag erteilt hast sehe ich es als fraglich an das Du aufkommen musst für die Reparatur.

Es sei denn Du hast nicht richtig durchgelesen was bei der Beauftragung des Gutachtens auch mit Beistand. Ggfls gleich ne Beauftragung?

Ansonsten wird dir nur die anwaltliche Befragung bleiben.

Zu bezweifeln ist allerdings das Du volle 8000€ von der Versicherung bekommen hättest. Die Versicherung erbringt Leistung nach Abrechnung. Hättest du also das Auto für 3000 € reparieren lassen würde die Versicherung das regulieren.

Eine volle Auszahlung ohne Dokumente gibt es meines Wissens nach nicht

milesI 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 22:16

Auch Dir gilt mein Dank.... auch durch Deine Antwort habe ich ein Paar gute Ansätze für das morgige Gespräch notiert!

PLOOS  15.01.2015, 21:38

So sieht es ggfls aus.

Ein Anwalt sollte prüfen wie das nun weiter gehen sollte.

milesI 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 21:36

Danke für Deine Antwort.

Ich habe in der Tat lediglich nur einen Auftrag für die Begutachtung erteilt. Ganz sicher.

Der Schaden ist nach Gutachten abgerechnet. Das bedeutet, dass ich zunächst "lediglich" den Betrag nach Gutachten OHNE Mehrwertsteuer erhalten würde. Wenn ich nach der Reparatur eine Rechnung inkl. MwSt. eingereicht hätte, würde ich die Differenz erhalten.

wenn du in deinen vermutlich von der VW Bank finanzierten Wagen eingestellten kreditvertrag schaust wirst du vermutlich feststellen das da sowas wie Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der VWAG lesen können.. Somit hast du nur eingeschränkte Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Somit ergibt sich der Verfügungsanspruch von VW der damit auch rechtsverbindlich sein dürfte. Nim dir eventuell einen Anwalt der dir die zusammenhänge erklären kann.. Zum Tema freie Werkstattwahl ,.. die hast Du erst wenn das Fahrzeug Dir gehört bzw völlig bezahlt ist was wiederum vom Kreditvertrag abhängt.

Und vom Kumpel reparieren lassen ist somit auch nicht drinn... aber die Preisdifferenz Teile zu kalkulierten Schaden ist schon seltsam hoch. Hat der eine autorisierte angemeldete Werkstatt könnte eventuell auch der Verdacht der Schwarzarbeit im raum stehen, also halte dich daher etwas zurück den du legst deinem Kumpel der dir helfen will dann noch ein Ei .

Bevor du richtig aktiv wirst schau mal ins Kleingedruckte bevor du ein riesen Fass aufmachst.. Rechtlich hast du nur Anspruch auf Beseitigung des schadens und wenn du den zb für 3000 erledigt bekommst greift die schadensminderungspflicht der Du unterliegtst.

Das heist Du hast nur Anspruch auf tatsächlich eingetretenen Schaden bzw deren Bezahlung.. bekommst du die reparatur für 3000 dann hast du auch nur diesen Anspruch...

Also den Schaden auszahlen zu lassen geht wegen der Besitzverhältnisse nicht die sich aus einen kreditvertrag ergeben. Die durch eventuelle Eigenleistung den Betrag zu mindern macht auch keinen Sinn da du dadurch entsprechend weniger ansprüche im Reparaturfall hast.. Aso lass es wie es ist..

Ein Schaden von 5000 Euro ist dir also nicht entstanden auf den Du keinen anspruch hast.. ich kann Dich verstehen ist Ärgerlich ...aber sowas geht nur wenn die karre nicht finanziert oder geleast ist und völlig bezahlt ist.. weder VW noch andere Firmen werden sich darauf einlassen weils rechtlich einfach grenzwertig ist.. Joachim

Also eigentlich hätte dir ein Mitwagen, den der Unfall Verschuldner hätte zahlen müssen zugestanden.

Mir ging es mal ähnlich, also Auto finanziert - Unfall ohne Eigenverschulden- letztendlich hat die finanzierende Bank entschieden was und wo was gemacht wurde da sie ja noch Eigentümer waren.

Kann sich aber alles geändert haben, ist bei mir schon min.10 Jahre her.

Viel Glück und alles Gute.....

milesI 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 21:50

Danke für Deine Antwort.

Hattest Du tatsächlich finanziert oder geleast? Meines Wissens nach wäre ich bei einer Finanzierung Eigentümer, aber beim Leasing dann der Leasinggeber. Beim Leasing kann dementsprechend der Leasinggeber entscheiden, nicht jedoch bei der Finanzierung. Hierbei bin ich allerdings nicht zu 100% sicher.

Nasevoll2012  15.01.2015, 21:57
@milesI

Ja, ich habe finanziert. Nach der Finanzierung habe ich erst den Brief zu gesandt bekommen. Mit Leasing fing es da ja grade mal so richtig an, für priv. Bei Firmenwagen war es auch da schon anders.

Was wäre denn wenn du deine Finanzierung nicht mehr bedienen kannst? Ist ja im Prinzip wie bei allen Finanzierungen wo du direkt etwas über eine Bank finanzierst. Steht ja auch immer in den Verträgen: xy bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ......

milesI 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 22:14
@Nasevoll2012

Bei einem Bankdarlehen, das Du nicht mehr bedienen kannst, stehen wir vor einer anderen Situation. Hier wäre es wohl so, dass die Bank dann z.B. die Immobilie als Sicherung veräussern würde. Allerdings würde die Bank in dem Fall wahrscheinlich weitere Kosten bei Dir geltend machen wollen. Das sollte allerdings wie erwähnt eine andere Ausgangssituation sein. Bei meinem Fall, habe ich theoretisch einen Kredit aufgenommen und mit dem Geld ein Fahrzeug gekauft. Nun stottere ich den Kredit ab, aber das Fahrzeug ist mein Eigentum. Nur in dem Fall, dass ich die vereinbarte Ratenzahlung nicht berappe, hat das "Kreditinstitut" die Möglichkeit das Fahrzeug einzufordern.

Vielen Dank für diese Unterhaltung... hierdurch habe ich bereits einige gute Ansätze notiert :)

Nasevoll2012  15.01.2015, 22:20
@milesI

Naja, eigentlich ist es doch ganz einfach : hast du den Brief und stehst als Eigentümer drin ? Da haben wir ja dann die Antwort !

Schön das ich dir irgendwie helfen konnte ! So soll es sein ;-))

Viel Glück und alles Gute......

Glaube ich nicht. Eine Unterschrift für ein Gutachten? Kein Gutachter bekommt von der Werkstatt den Auftrag, den bekommt er nur vom Kunden mit Angaben zum Schuldigen und seiner Versicherung, damit dorthin gleich das Gutachten und die Rechnung für seinen Aufwand geleitet wird. Verzockt, fürchte ich.

Wahrscheinlich lässt sich das ohne Anwalt nicht zufriedenstellend klären!