Darf ich mein Auto nach einem Unfall über dem Restwert verkaufen?
Hallo, ich habe für meinen Vollkaskoschaden vom Gutachter einen Restwert von 3200 € bescheinigt bekommen. Die Versicherung hat über eine Restwert Börse einen Angebotspreispreis von 3800 € festgestellt.
Wenn ich für mein Fahrzeug z. B. 5000 € privat verkaufen würde, müsste ich das der Versicherung melden und wären die dann berechtigt die 5000 € vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen?
Danke für die Antwort
6 Antworten
So lange du beim Verkauf keine Lügen erzählst oder wichtige Dinge verschweigst, darfst du das Auto so teuer verkaufen, wie es geht. Wenn dir jemand 5000€ für ein Auto gibt, was eigentlich nur 3200€ wert ist, kannst du das also machen. Das Angebot von der Restwertbörse kannst du dann halt nicht annehmen.
So ist es. Du hast nur vergessen zu erwähnen, dass die Versicherung in dem Fall nicht die 3.200 € Restwert abzieht, sondern die 5.000 €.
Solange der Versicherungsfall noch nicht abgeschlossen ist,gilt Bereicherungsverbot, im Gegenzug trägt die Versicherung ja auch noch das Risiko, weniger Restwert ansetzten zu müssen, falls der Bieter plötzlich Insolvent wird und es zb. kein weiteres verbindliches Angebot gibt, oder nur zu einem wesentlich schlechteren Kurs.
Erst nach Abschluss des Versicherungsfalls liegt das Risiko wieder allein beim Eigentümer des Fahrzeugwrack und dann darf er es zu jedem Preis verkaufen ohne Rechenschaft darüber ablegen zu müssen, oder den Wert auf die Regulierungssumme anrechnen zu müssen.
Salue
Ich habe in solchen Fällen mit der Versicherung (dem Experten der den Wagen einschätzte) gleich abgesprochen das ich das Auto zum geschätzten Restwert übernehme. Die Entschädigung für den Unfallschaden wird dann natürlich entsprechend reduziert. Dann konnte ich den Wagen in einem Fall noch, trotz des Blechschadens, noch 2 Jahre verwenden oder ihn auch teurer verkaufen.
Übnimmt die Versicherung selber die Liquidation wird Dir nur der geschätzte Restwert berücksichtigt.
Viele Versicherungen sind sogar daran interessiert, dass Du das "Wrack" selber verwertest. Wie viel Du rausholen kannst ist dann Deine Sache.
Tellensohn
- Das Wrack gehört dir bis es verkauft ist. Solange kannst du damit tun und lassen was du willst.
- Solange der Schaden noch nicht abgewickelt wurde, hat die Versicherung ein Recht darauf zu erfahren welcher Erlös erzielt wird und diesen von der Regulierungssumme abziehen. Das gleiche Szenario würde dir helfen, wenn ein Bieter plötzlich insolvent wird und das verbindliche Gebot nicht erfüllen kann, das nächste Gebot aber weitaus schlechter ist und der ursprüngliche Preis nicht mehr zu erzielen ist.
- Ist der Schaden abgewickelt, trägst du das Risiko des Verkaufs wieder alleine, dann darfst du wieder damit machen was du willst, selbst instand setzen, verschenken, verkaufen zu jedem Preis usw.
Ja genau
Nein, aber die 3.800 € werden angerechnet.
Leider nicht richtig. Wird während der Abwicklung des Versicherungsfalls ein höherer Verkaufserlös erzielt, dann wird auch der höhere Betrag von der Regulierungssumme abgezogen. Der Fahrzeugeigentümer ist der Versicherung gegenüber zur Offenbarung verpflichtet. Es gilt Bereicherungsverbot. Erst nach Abschluss des Versicherungsfalls ist der Eigentümer wieder selbst Träger des finanziellen Risikos am Fahrzeugwrack und muss nichts zurückzahlen falls er den Wagen dann zu einem höheren Preis verkaufen kann.
Also ich darf den Wagen für 5000 € verkaufen. Vielen Dank
Ja, darfst du. Nein, musst du nicht. Nein, darf sie nicht.
Danke für die schnelle Antwort. Schaden abgewickelt heißt dann wahrscheinlich, wenn die Versicherung den Schaden bezahlt hat?