Wer bekommt die Abmeldebescheinigung Leasing-Fahrzeug?

7 Antworten

die bescheinigungen braucht der händler um das fahrzeug wieder anzumelden. du solltest sie dir kopieren und dir vom händler bestätigen lassen das er die originale bekommen hat.

Die Abmeldebescheinigung geht evtl in Kopie and die Versicherung, aber die Bescheinigung braucht der Eigentuemer. Das ist in deinem Fall der Autohaendler, ber dem du das Fahrzeug geleast hast.
Mit der Zulassungsbescheinigung ist es das gleiche. Der eine Teil (entspricht dem frueheren Fahrzeugschein) wird einbehalten. Der andere Teil (entspricht dem frueheren Kfz-Vrief, also der Besitzurkunde) muss beim eigentuemer sein, damit hast du nichts zu tun.

Gibst du diese beiden Dinge nicht weiter, dann kann das sehr teuer fuer dich werden.

Also, eine Außerbetriebsetzung geht ja nur mit Brief vom Leasinggeber, Schein und Nummernschilder. Und die Urkunden bekommt die Leasingfirma, denn die sind ja Eigentümer der Kiste und müssen die bei einer Zulassung vorlegen! Alles eigentlich ganz einfach, oder?

koenigstiger196  10.03.2014, 12:24

hallo nein , schein kennzeichen brauchst du zum stilllegen , der brief wird nicht benötigt , nur zum an oder ummelden brauchst du den brief

schleudermaxe  10.03.2014, 12:54
@koenigstiger196

Na, ich fürchte, ein wenig kühn, oder? Auszug Merkblatt Zulassungsstelle hier bei uns: Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Nur vorübergehend oder endgültig? In beiden Fällen müssen Sie es abmelden. Folgende Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall:

Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) Kennzeichenschilder

koenigstiger196  10.03.2014, 14:03
@schleudermaxe

hallo

seit zwei jahren schon nicht mehr !! mensch ich mach das jeden tag

schleudermaxe  10.03.2014, 14:14
@koenigstiger196

Hier bei uns eben nicht, ganz einfach und ob nun täglich oder nicht täglich.

schleudermaxe  10.03.2014, 14:28
@schleudermaxe

Ach, ja. Stand 20.11.2013, so jedenfalls das Merkblatt und auch das aktuelle Internetportal.

BenniXYZ  10.03.2014, 14:52
@schleudermaxe

Das ist genau umgekehrt. Teil1 war der Fzschein und Teil 2 der Brief. Und nein, zur Abmeldung benötigt man den Teil2 /FzBrief nicht, nur zur Anmeldung. Geändert in 2005!

koenigstiger196  10.03.2014, 14:55
@schleudermaxe

Erforderliche Unterlagenggf. Fahrzeugbrief

Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I

Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad

ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis

ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Vorlage der ZBII ist nicht erforderlich, sofern der im Fahrzeugregister eingetragene Halter persönlich vorspricht oder der Vorsprechende eine Vollmacht des eingetragenen Halters zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vorlegt. Bei anschließender Wunschumkennzeichnung ist die Vorlage der ZBII obligatorisch

hallo

der schein ist die abmeldung , und muss beim fahrzeug bleiben , da ohne eine zulassung nicht möglich ist .

gruss

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bleibt beim Händler!! Die Abmeldebescheinigung kannst du ihm ja kopieren...glaube nicht dass er die im Original haben muss.