Unverschuldeter Unfall - VW Bank erlaubt Auszahlung nicht - Wirtschaftlicher Totalschaden
Hallo ihr lieben,
mir ist am 20.06.2013 ein besonderer Spezialist hinten reingefahren. Ich fahre einen VW Polo 1.4 Bj.2006, bei dem ich noch über 5000€ Schulden habe bei der VW Bank und welcher nun links hinten über meinem Hinterreifen eine Delle und ne Heckstoßstange voller Schrammen aufweist.
Zuerst dachte ich mir, dass das keine 600€ sind (Ausbeulen und Stoßstange erneuern + Lack)
Doch das änderte sich schnell. Eine VW Werkstatt wollte mir keinen Kostenvoranschlag machen, als ich ihnen das Auto zeigte. Die meinten, es wäre der ganze Rahmen verschoben, da muss ein Gutachter her.
Gesagt getan: Gutachter schaute sich das Auto an und ging von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus, wobei er sich aber noch nicht sicher war, wie hoch der Schaden sein werde.
In der Zwischenzeit, bis das Gutachten fertig war, habe ich VW angerufen, was ich jetzt zu tun habe zwecks des Fahrzeugbriefes, wenn ich das Auto über einen Restwertkäufer abgebe. Die sagten mir, dass sie das Geld von der gegnerischen Versicherung einfordern und damit der Darlehen bezahlt werde, das Auto aber abgegeben werden müsste. (Kurz gesagt: Mehr als ein Jahr hätte ich meine ganzen Raten umsonst bezahlt).
Schlussendlich sagte mir VW, ich sollte mich melden, wenn das Gutachten fertig ist.
Mit dieser Situation war ich aber nicht zufrieden, da ich doch wohl ein RECHT auf meinen Besitz und einen ANSPRUCH auf Schadensersatz habe?!?...
Nun kam das Gutachten,
Wiederbeschaffungswert: 5000€; Restwert: 1500€; Schaden: 6000€;
Ich habe mich über diverse Rechte informiert und bemerkte, dass ich unter die 130% Klausel falle, welche mir ein Recht, trotz des Totalschadens, auf eine Auszahlung gibt. Die VW Bank hatte aber ein Problem damit, dass ich das Geld bar bekommen will, da diese ja keine Absicherung mehr für den Darlehen haben.
Also ging ich noch mal zu einem Freund, der sich mit solchen Fällen auskennt, welcher mir sagte, ich solle doch noch mal die gegnerische Versicherung um eine Auszahlung bitten, wobei diese schon von der VW Bank eine Sperre dafür erhalten habe.
Ich will mein Auto nicht komplett reparieren sondern nur optische Schäden beheben, was nicht die Welt kostet. Ich will aber einen SCHADENSERSATZ FÜR MEIN BESCHÄDIGTES EIGENTUM, da ich jeden Monat meine bescheuerten Raten bezahle und ich später nix davon habe oder was? Eine Reperatur ist unrentabel für mich, da ich weis, dass die Kosten bei der Werkstatt meines Vertrauens bestimmt günstiger werden und ich sozusagen gezwungen wäre zu VW zu gehen? Nun – Wenn VW aber sieht dass nur noch paar Prozent fehlen um das Auto nach Totalschadenregelungen zu behandeln, würde ich total die Arschkarte ziehen. Dann lieber das Geld als Schadensersatz und der Verzicht auf die technische vollständige Funktion der Aerodynamik meines Autos.
Die gegnerische Versicherung und VW meinte zu mir, dass ich keine Rechtsansprüche habe und ich mich auch nicht um einen Anwalt bemühen muss.
Was für ein Affentheater.. Kann da jemand helfen? =(
Dankeschö
3 Antworten
Der Schadenersatz wird mit dem Darlehen verrechnet und wenn dann noch etwas übrig bleibst bekommst du es. Bei einem Totalschaden ist das das übliche vorgehen. Das Fahrzeug galt als Sicherheit. Du hast auch seine Raten nicht umsonst gezahlt den die werden bei dem ganzen natürlich mit berücksichtigt.
Das ist eine übliche und richtige Vorgehensweise. Eigentlich gehört das Auto ja der Bank, und da darf diese auch über das weitere Vorgehen entscheiden. Daher ist auch die Versicherungsleistung an die Bank abgetreten. Warum wundert Dich das? Du hast doch einen Darlehensvertrag, in dem diese Regelung niedergelegt wurde.
Wenn das Fahrzeug an die Bank abgetreten ist, will sie natürlich ihr Geld als erstes haben. Sie wird auch nicht einverstanden sei, dass das Fahrzeug nur notdürftig zusammen geflickt wird.