Autokauf Finanzierung nach Erhalt des Fahrzeugs abgelehnt
Hallo liebe Anwälte !
Folgender Fall:
Vor einer Woche habe ich bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft und darüber finanziert. Meinen Wagen gab ich für 5000 € in Zahlung. Der Computer hat die Finanzierung auch bewilligt, letzten beiden Gehaltsabrechnungen kopiert unterschrieben und so weiter. Dem Verkäufer sagte ich auch das ich noch in Ausbildung bin (unter Zeugen). Dieser sagte das wäre kein Problem solange das Gehalt ausreicht. (900€ Netto plus monatlich zwischen 500 und 1500 € Netto an Speßen). Anhand der Abrechnungen war auch klar zu erkennen das ich Auszubildender bin, (drauf stand AZUBI-Berufsschule). Heute ruft der Händler an und sagt die Bank hätte die Finanzierung nachträglich abgelehnt aufgrund dessen, das ich Azubi sei und Speßen nicht ins Gehalt mit eingerechnet werden. Daraufhin bat er mich doch einen Bürgen zu suchen. Sollte ich diesen nicht finden müsste man das alles wieder rückgangig machen sagte er.
Meine Frage, ist das jetzt nicht sein Problem ? Ist ja nicht meine Schuld ! Was kann ich tun? Anmeldung, Fahrtweg ins Autohaus und so weiter haben mich auch insgesamt viel Zeit und fast 300 € gekostet !
Bitte um Hilfe ! Was kann der Händler verlangen, was kann ich tun, sollte ich keinen Bürgen finden?
12 Antworten
Wenn das so stimmt wie du schreibst, dann kann ja nur der Verkäufer des Autohauses falsche Daten eingegeben haben. Z.B. beim Gehalt hat er vielleicht die Spesen mit zu den 900,- Euro gezählt. Als die Unterlagen dann aber in Papierform bei der Bank lagen wurde festgestellt, dass netto nur 900,- übrig sind, also unter der Pfändungsgrenze. Dann kann die Bank vom Vertrag zurück treten da die Bewilligung unter falschen Voraussetzungen erfolgte. Alles weitere solltest du dann wirklich mit einem Anwalt vor Ort besprechen.
(Dies ist natürlich keine Rechtsberatung von mir sondern meine persönlichen Gedanken zu diesem Fall)
Da hilft nur ein Gespräch mit dem Inhaber des Autohauses. Zeig ihm die Gehaltsabrechnungen, die beweisen, dass Du keine Information zurückgehalten hast. Es gäbe dann zum Beispiel die Möglichkeit, dass das Autohaus klärt, welchen Kredit Du bekommen könntest und das Autohaus Dir den Restbetrag leiht und zwar zu den Bedingungen wie die Bank. Man könnte mit schlechter Presse drohen, wenn die erlebte Vorgehensweise publik wird. Funktioniert alles nicht, muss das Autohaus Dir die entstandenen Kosten ersetzen (vorausgesetzt die Unterlagen sind eindeutig).
der hat doch schon lange die Abrechnungen, die hatte der schon vor abschließen des Kaufvertrages, und da steht dick fett AZUBI drauf
Zeig ihm die Gehaltsabrechnungen, die beweisen...
Hey Pondus, der Kreditnehmer ist Azubi und somit noch kein Gehaltsempfänger! Er bekommt lediglich eine bis zum Ausbildungsende befristete Ausbildungsvergütung!
Erst nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung und evtl. Übernahme durch seine oder eine andere Firma wird er zum Gehaltsempfänger - so lange muß er sich eben noch gedulden, ausser er findet einen Bürgen für sich!
Kein Verkäufer / Autohaus gibt ein Auto raus wenn er nicht ganz sicher ist, dass das ok der Bank auch da ist und Gültigkeit hat. An deiner Geschichte kann also etwas nicht ganz stimmen.
überflüssige Antwort, steht doch schon in meiner Garage :D
das ist weder deine noch seine Schuld. Finanzierungen können auch abgelehnt werden, und das in deinem Fall aus gutem Grund. Du bist immerhin noch in der Ausbildung und dein regelmäßiges Einkommen liegt wohl unter der Pfändungsgrenze. Das ist alleine Sache der Bank, da kann der Händler noch so oft in seinem Computer grüne Daumen bekommen. Du solltest das Geld sparen und dir vielleicht nach der Ausbildung ein neues Auto kaufen. Diesen Vertrag solltest du rückabwickeln, sofern es eine solche Möglichkeit gibt.
Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber als Azubi bekommst du in aller Regel keinen Kredit, da du noch keine Gehaltszahlung erhälst! Deine 900 € monatliches Netto ist leider nur eine Ausbildungsvergütung, welche erst mal befristet ist bis zum Ausbildungsende!
Bei einem richtigen Gehaltsempfänger sieht dies natürlich anders aus als bei dir als Ausbildungsvergütungsempfänger - dies müßte deinem Autohaus aber bekannt sein...
Gruß siola55