Erstattung von Prüfungsgebühren (Praktische Fahrprüfung)

2 Antworten

an deiner Stelle würde ich mich mit dem Tüv in Verbindung setzten und den Fall schildern. Entweder bekommst du das Geld zurück, oder das Geld wird mit der Prüfung im kommenden Jahr verrechnet. Schreib einen netten und höflichen Brief. Das klappt, nach meinen Erfahrungen immer!

Guitarius 
Beitragsersteller
 30.11.2012, 17:41

Also erstmal Danke für die unglaublich schnelle Antwort. Ich werde es mal mit einem netten Brief versuchen falls sich da nichts Neues ergibt :) LG

Hallo, ich bin sicher das ist so nicht in Ordnung. Du hast hier für eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde und du bist ja nicht derjenige, der das verursacht hat. Hat du die AGBs der Fahrschule gelesen? Was steht da? Du schreibts "angeblich nicht erstattet bekomme" hast du schon einmal persönlich nachgefragt wie in dieser Sache verfahren werden soll?

Guitarius 
Beitragsersteller
 30.11.2012, 17:39

Also erstmal Danke für die unglaublich schnelle Antwort und nein, ich habe die AGB´s zwar nicht gelesen aber die Sekretärin meiner Fahrschule hat es mir so am Telefon gesagt. Sie nannte aber keinen genauen Grund. Einfach nur das ich die Prüfung zahlen muss auch wenn sie abgesagt wird. LG

Johammer  30.11.2012, 17:44
@Guitarius

Das geht garnicht...ggf. rat beinem Anwalt aufsuchen oder nur damit drohen...hilft manchmal. Viel Glück dabei LG.

DerHans  30.11.2012, 17:46
@Guitarius

Wenn die Prüfung lediglich verschoben wurde, wirst du nichts machen können. Deine eingezahlte Gebühr bleibt dann für den nächsten Termin erhalten.