Jährliche Fahrleistung überschritten: Folgen nach einem Unfall?
Ich hatte letzte Woche einen fremdverschuldeten Autounfall.
Der Fahrer hinter mir ist gefühlt ungebremst in das Heck meines Wagens gekracht und hatte scheinbar mein Bremsmanöver übersehen. Durch den Aufprall wurde ich noch nach vorne auf ein anderes Fahrzeug aufgeschoben.
Ich habe mir einen guten Anwalt zur Seite genommen, um den Fall unabhängig und schnell mit der gegnerischen Versicherung meines Hintermanns zu klären.
Mein Wagen wurde dem Gutachter vorgeführt und als wirtschaftlicher Totalschaden angesehen. Das Gutachten wurde gestern von meinem Anwalt zu der gegnerischen Versicherung geschickt mit der Bitte um Zahlungsaufforderung.
Als ich gerade in meine Unterlagen schaute, habe ich nicht schlecht gestaunt, dass meine jährliche Laufleistung weit überschritten wurde. Der Wagen hat nach dem Unfall 143.***t km runter und ich wäre bis jetzt nur bis knapp 126t km versichert gewesen. Als jährliche Fahrleistung hatte ich nur 12.000km angegeben. Natürlich hat der Gutachter schön Fotos vom Tachostand gemacht...
Muss ich mir nun Sorgen machen, dass die gegnerische Versicherung vielleicht sagt wir zahlen den Schaden nicht? Sodass ich auch noch auf den Kosten vom Gutachter und meinen Anwalt sitzen bleibe? Der Unfallverursacher ist bei der selben KFZ-Versicherung wie ich auch, nur andere Zweigstelle... falls das relevant ist.
4 Antworten
Die gegnerische Versicherung hat genau gar nichts mit den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dir und deiner Versicherung zu tun, auch wenn es der selbe Versicherer ist. Auf deine Schadensersatzansprüche hat das keine Auswirkungen.
Du solltest in deinem Vertrag aber die Fahrleistung anpassen.
Klar.
Die Laufleistung deines Autos interessiert, wenn überhaupt, nur deine Versicherung.
Ggf. wird die Prämie neu kalkuliert, mehr aber nicht.
wenn der andere schuld ist spielt das keine rolle
Du kannst mit einer Nachzahlung an deine Versicherung rechnen, wenn diese an diese Information gelangt, was möglich ist.
Dein Anspruch gegen die gegnerische Versicherung ist davon unberührt.
Also kann ich nun ruhigen Gewissens die jährliche Fahrleistung anpassen, bevor das Verfahren abgeschlossen ist?
Also kann ich ruhigen Gewissens die jährliche Fahrleistung anpassen, bevor das Verfahren abgeschlossen ist?