Bei Praktischer Fahrprüfung zu Recht durchgefallen?
Ich bin bei meiner Prüfung durchgefallen und der Grund dafür war, dass ich auf der Autobahn am Ende des beschleunigungsstreifens angehalten habe, weil ich keine Lücke zum Einorden gefunden habe.
ich bin zu Anfang der Prüfung 20 Minuten durch die Stadt gefahren und habe alles gut und ohne Fehler gemacht (einparken, wenden etc.) dann musste ich den Prüfer über die Autobahn weg bringen. Es war schon halb 5 und somit Feierabendverkehr. Dann habe ich beschleunigt auf der beschleunigungsspur und die ganze zei nach einer Lücke gesucht, aber die Abstände der Autos waren alle zu eng, sodass ich keinen ausreichenden sicherheitsabstand zu den Autos hätte einhalten können, wenn ich mich irgendwo einfach rein gedrängelt hätte. Dann habe ich schon die Linie gesehen, die das ende des beschleunigungsstreifens anzeigt und da ich wusste, dass man nicht auf dem Seitenstreifen fahren darf, habe ich dann angehalten. Da war die Prüfung dann auch schon zu Ende, ich musste sofort aussteigen den den fahrlehrer fahren lassen. Der prüfer und mein fahrlehrer haben mir gesagt das ich einfach auf dem seitenstreifen weiterfahren kann,aber das ist doch laut stvo verboten!?
Sie meinten auch, dass ich wenn ich stehen belibe, andere autos gefährde..das war mir auch klar, aber wenn ich mich in eine lücke gequetscht hätte, dann wäre das ebenso eine gefährdung gewesen und das weiterfahren auf dem seitenstreifen sowieso. Ich habe mich bevor ich zum stehen kam extra vergewissert, dass kein auto hinter mir war, als ich hielt.
Im Internet liest man sehr oft, dass es erlaubt ist auf dem beschleunigungsstreifen zu warten, aber was stimmt jetzt und bin ich zu recht durchgefallen?
Mein Fahrlehrer meinte später selbst, dass er mein denken verstehen konnte und dass die lücken wirklich knapp waren, gerade für jemanden, der keine fahrerfahrung hat.
Was kann ich jetzt machen?
15 Antworten
Wenn man ganz genau nach dem Gesetz geht, hast du es eigentlich richtig gemacht. Aber so soll man es nicht machen. Das ist nämlich saugefährlich, wenn du auf der Autobahn wieder von 0 auf beschleunigen mußt. Du solltest im Prinzip normal auf die Autobahn auffahren, aber wenn du es am Ende des Beschleunigungsstreifens noch nicht geschafft hast, verlängerst du den Beschleunigungsstreifen für dich, soweit wie nötig. Einfach dabei nach links blinken, normaler Weise bremst dann auch irgendwer etwas ab oder wechselt die Fahrspur, damit du rein kannst. Wirklich anhalten solltest du nur, wenn es sich auf den Fahrstreifen auch gestaut hätte. Daß man den Beschleunigungsstreifen auf der STandspur in so einem Fall verlängert, bringen einem eigentlich die Fahrlehrer auch so bei. Ich vermute aber, daß das nicht der alleinige Grund für das Durchfallen war. Der Prüfer will ja sehen, wie sicher du dich im Straßenverkehr bewegst. Vermutlich hast du zuvor schon etwas unsicher gewirkt. Und als du nun auch noch angehalten hast, wo du eigentlich ordentlich Gas geben mußt, war das wohl der Grund, daß er dich hat durchfallen lassen. Ich denke auch, dein Fahrlehrer hätte schon etwas gesagt, wenn dich der Prüfer zu unrecht durchfallen lassen würde.
Deshalb habe ich ja eingangs gesagt: "Wenn man ganz genau nach dem Gesetz geht, hast du es eigentlich richtig gemacht". Aber sinnvoll ist es schon, wenn man es so macht. So wird es beigebracht, so empfiehlt es auch der ADAC und wegen so etwas bekommt auch keiner ein Bußgeld oder ähnliches. Man muß den Standstreifen natürlich schnellstmöglich dann räumen, aber es ist sicherer, wenn man das etwas zu spät macht, als wenn man anhält und dann warten muß, bis eine Lücke so groß ist, daß man von 0 aus erneut beschleunigen kann, um die anderen nicht auszubremsen, wenn man dann nach links zieht. Und ungefährlich ist es auch nicht für andere autofahrer, die hinter einem auch auf die Autobahn auffahren wollen. Durch das da stehende Auto ist für die der Beschleunigungsstreifen ja verkürzt. Und wenn die dann zwangsweise hinter dem ersten Auto auch anhalten müssen, verkürzen die ja den Beschleunigungsstreifen noch mehr usw. Deshalb lieber den Beschleunigungsstreifen verlängern, aber nur soweit nötig und dann nach nach links ziehen.
Genau dieser Unterschied zwischen der StVO und dem was täglich auf der Straße abgeht darf eben nicht dazu führen das jemand der sich korrekt an die StVO hält die Prüfung nicht besteht.
deswegen habe ich ja gesagt, daß das sicher nicht der alleinige Grund für das Durchfallen ist, Vermutlich war die Fragenstellerin sehr unsicher gefahren. Und als sie sich jetzt bei der Autobahnauffahrt nicht getraut hat raufzufahren und dann sogar angehalten hat, war der Prüfer davon überzeugt, daß sie noch zu unsicher ist. Crack, verbesser mich doch nicht, indem du mir ständig widersprichst aber dann genau mit dem argumentierst, was ich selber auch gesagt habe.
Ich sage nicht das Gleiche was Du gesagt hast, siehe meine Kommentare.
Natürlich verstehe ich worauf Du hinaus willst, aber die von mir kommentierten Passagen Deiner Antwort sind mir nun einmal aufgefallen da sie nicht stimmen oder zumindest missverständlich sind. Du musst Dich deswegen nicht gleich angegriffen fühlen...
Der Rechtsweg wäre: auf den schriftlichen Bescheid warten, der Dir das Scheitern in der Prüfung bestätigt.
Falls so einer nicht kommt oder nicht kommen wird: beim Strassenverkehrsamt einen anfordern.
Wenn er unbegründet kommt: einen begründeten Bescheid einfordern.
Gegen den Bescheid dann das bezeichnete Rechtsmittel einlegen. Welches das ist, steht uner dem Bescheid. Vermutlich wird es die Klage bei dem Verwaltungsgericht sein.
Wenn Du Klage erhoben hast, hast Du Anspruch auf Einsicht in die Akte des StVA. Darin müsste irgendeine Art von Dokument sein, dass die Entscheidung des Prüfers enthält.
Meine persönliche Erwartung: der Prüfer wird nicht so dämlich sein, seine Entscheidung schriftlich damit zu begründen, dass Du Dich rechtmässig verhalten hast. Er - oder der Rechtsvertreter des Amtes - wird eien andere Begründung erfinden, mit der Du Dich dann auseinandersetzen musst.
Da Du offenbar keine Ahnung im Verwaltungsrecht hast, wirst Du da vermutlich nur mit Anwalt durch kommen.
Die Alternative dazu wäre, wie bekannt, neuen Antrag, neuen Versuch.
Das ist teurer als ein gewonnenes Gerichtsverfahren, aber billiger als ein verlorenes (Gerichtskosten sind gering, aber der Anwalt natürlich nicht). Und vermutlich auch der schnellere Weg zum Ziel.
du bekommst den bescheid sofort nach dem durchfallen und zwar nicht vom StVa sondern vom TÜV oder der Dekra
Das macht keinen Unterschied. Bescheid ist Bescheid, egal, wer ihn gerade ausstellt. Hier mag es der TÜV als Erfüllungsgehilfe der zuständigen Behörde sein.
Sicher steht unter dem Benachrichtigungstext auch eine Rechtsmittelbelehrung. Daras geht dann hervor, an wen der Widerspruch zu richten oder gegen wen bei welchem Gericht die Klage zu erheben ist.
Als Erstes mal: Du hast hier nichts falsch gemacht!
Jeder der die StVO kennt muss sich so verhalten. Natürlich ist das etwas praxisfern, darum geht es aber nicht.
Offenbar hat Dein Prüfer und auch Dein Fahrlehrer hier eine sehr offene Auslegung der StVO die bei einer Fahrschulprüfung ganz einfach falsch und fehl am Platz ist.
Man kann sich sicher über die Entscheidung beschweren, ob das aber etwas bringen würde möchte ich bezweifeln. Lass den Kopf nicht hängen, es war nicht Deine Schuld.
Ja im Prinzip nichts falsch gemacht - ich als Prüfer hätte sie deswegen nicht durchfallen lassen. Auch wenn das Anhalten auf der Einfädelspur sehr gefährlich ist - noch gefährlicher aber ist das Auffahren aus dem Stand auf die Fahrspuren - womit wir beim "praxisfern" sind.
Seltsam aber das hier:
Da war die Prüfung dann auch schon zu Ende, ich musste sofort aussteigen den den fahrlehrer fahren lassen.
Etwa gleich auf dem Beschleunigungsstreifen?? Wenn ja: Autsch...
Wenn der Grund für das Nichtbestehen der Prüfung tatsächlich nur das Anhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens sein sollte dann würde mich das bei einem solchen Prüfer nicht wundern. Die 3 haben dann sicher noch Picknick gemacht... ;)
Grins, "Abgas-Schüffel-Picknick" :P
Das ist ja wirklich extrem blöd gelaufen!!! Ich habe bei meinen Autobahnstunden meine Fahrlehrerin gefragt was wäre wenn ich nicht reinkommen würde und sie meinte man kommt immer rein, aber sollte es mal wirklich der Fall sein, dass es gar nicht geht, kann man ja auch auf den Seitenstreifen fahren... Und im Notfall darf ich auch stehen bleiben vorne, nur es ist halt schwierig von null auf hundert zu beschleunigen... Also ich würde deshalb sagen: Es war nicht falsch was du gemacht hast, aber das haben dein Fahrlehrer und der Prüfer wohl anders gesehen... Da kann man leider nichts ändern! Auch wenn es wirklich einfach ärgerlich ist! Beim nächsten mal schaffst du es bestimmt! Am besten lässt du dich gleich zu einer anderen Uhrzeit eintragen wenn das geht. Vielleicht musst du ja auch gar nicht auf die Autobahn, von meinen Freundinnen, die ihre Prüfung bereits hinter sich haben, musste das keiner... Ich habe morgen Prüfung...
the tester simply didn't like your face or personality(or he has to balance his records perhaps he has already passed lot of pretty girls that day) he was always in search of some little error and as soon as he find he failed you: that's all!!!.
other wise he could have mentioned you that! and passed you that also happen in normal cases
in my case he just failed me just because I was careful(and yes I was careful because I was in exam and my teacher told me to behave like beginner otherwise I have 10 years experience with driving) so simply he needs to fail me because of any senseless reason.
so what is your status now??
Das wäre ein Verstoß gegen die StVO.
Dann machen sie etwas falsch.