Auto beim rückwärts fahren gerammt, zahlt die Versicherung?
Hallo,
Sitze gerade mit einer Feunrdin, die völlig verzweifelt ist. Gestern waren wir zusammen mit den Kindern unterwegs. Als wir dann nach Hause fuhren, ist es passiert. Wir fuhren in "unsere" Einbahnstrasse und fuhren bis zum Ende. Wieder mal kein Parkplatz. Die Kinder (Baby u. 2 dreijährige) schrien. Sie fuhr rückwärts um da auf einer freien Fläche zu halten um uns alle rauszulassen. (da kein Parkplatz da war, muss sie ganz auf die andere Strassenseite parken. Ist allerdings eine riesen Hauptstrasse, wo weit u breit keine Ampel ist, daher ohne die Kinder) Plötzl. der laute Knall. Sie kam mit ihrem Auto voll gegen einem parkenden Wagen. Wir stiegen aus und da lag schon die Radkappe. Im Auto war auch eine faustdicke Beule und noch eine etwas kleinere, alles vorn da bei der Motorhaube. Ist ein neues Auto. Ihr Auto hatte nur so ein schwarzen Strich am Auto entlang, den man glaube ich wegwischen kann. Wir haben den Nachbarn gefunden und Fotos gemacht. Er will heute zur Werkstatt und das begutachten lassen. Sie soll ihre versicherten Nummer raussuchen. Und dann wollten die sich melden.
Jetzt lesen wir gerade zusammen, dass wenn man rückwärts fährt und einen Unfall verursacht, es sich ja um eine Ordnungswiedrigkeit handelt, weil dort besondere Vorsicht geboten ist. Zahlt dann überhaupt die Versicherung? Gibs dann echt 2 Punkte und 123 Euro Strafe? Oder nur dann, hätte man die Polizei verständigt? Was ist denn jetzt der nächste Schritt. Sie hat auch Angst hochgestuft zu werden. Ist so eine faustdicke Beule teuer?
Wären um jeden Rat dankbar.
7 Antworten
Du hast natürlich recht, wer rückwärts fährt, unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht. Aber die Schuldfrage ist ja für Deine Freundin ohnehin klar.
Jedes Auto ist zwangsweise haftpflichtversichert. Die Versicherung wird den Schaden zahlen. Hoffentlich hat Deine Freundin den Schaden sofort der Versicherung gemeldet!
Bußgelder werden nur fällig, wenn die Polizei vor Ort war und den Schaden aufgenommen hat. Wird der Schaden lediglich den Versicherungen gemeldet, dann gibt es keine Bußgelder oder Treuepunkte in Flensburg. Die Versicherung wird allerdings den Schadensfreiheitrabatt kürzen und eine höhere Prämie verlangen. Das ist aber immer noch billiger als bei einem Neufahrzeug die Rechnungen für das Ausbeulen und Lackieren zu bezahlen.
Die Versicherung zahlt und ja es ist teuer und die Versicherung wird hochgestuft, wenn sie die Hochstufung nicht versichert hat. Einen Selbstbehalt wird sie wahrscheinlich auch haben.
Wenn du so eine Versicherung hast st das schön für dich, das ist nicht immer so.
Klar ist das eine Ordnungswidrigkeit, aber wenn keine Polizei da war, dann wird das auch nicht geahndet. Macht Euch deshalb also keine Sorgen. Es wird weder Punkte noch eine Geldbuße geben.
Natürlich wird auch die Versicherung zahlen. Genau dafür ist die Versicherung ja da. Auch da müsst ihr Euch überhaupt keine Sorgen machen. Auch ob es eine Ordnungswidrigkeit war oder nicht spielt da gar keine Rolle. Deine Freundin war ja nicht betrunken oder bekifft.
Hochgestuft wird sie natürlich wenn die Versicherung den Schaden bezahlt. Ihr habt allerdings bis Ende des Jahres Zeit dies zu vermeiden indem ihr den Schaden von der Versicherung "zurück kauft" - also der Versicherung den gezahlten Betrag erstattet.
Dazu solltet ihr aber erst einmal abwarten wie teuer der Schaden wird.
Auf jeden Fall solltet Ihr den Unfall unverzüglich Eurer Versicherung melden. Dazu seid ihr nämlich lt. den Versicherungsbedingungen verpflichtet.
Gibs dann echt 2 Punkte und 123 Euro Strafe?
Das sollte das allerkleinste Problem sein, das Ihr nun habt.
Die Versicherung wird in jedem Falle den Schaden bezahlen - bei grobem Verschulden aber möglicherweise Regress nehmen. Die Versicherung wird bei einem Schaden eine Höherstufung vornehmen.
Deshalb ist immer erst gut zu überlegen, was der Versicherung wie mitgeteilt wird - auch die polizeilichen Ermittlungen und der Kostenvoranschlag der Werkstatt sind abzuwarten.
Eine "dicke Beule" kann durchaus satte vierstellige Reparaturkosten nach sich ziehen - es muss geklärt werden, ob es verdeckte Schäden gibt, und, und, und.
Wichtig: Ist der Versicherungsbeitrag gezahlt ? Keine offen stehenden Beiträge ? Wurde die Versicherung zeitnah informiert ?
Egal wie hoch der Schaden ist. Wenn die Versicherung ihn begleicht wird sie nächstes Jahr gestuft. Bei einem neuen Auto wirds wohl relativ teuer.
Selbstbehalt gibt es in der Haftpflicht (also gegenüber dem anderen Fahrzeughalter) nicht.
Nur in der Vollkasko. Aber das eigene Fahrzeug soll ja nicht nennenswert beschädigt sein.