Und noch einmal - LED-Birnen kaputt, Verkäufer will nicht umtauschen?
Und es geht in die Verlängerung.
In einer vorigen Frage habe ich folgendes gefragt:
https://www.gutefrage.net/frage/led-birnen-nach-einem-halben-jahr-kaputt---was-tun?
Der Verkäufer weigert sich jetzt, da mittlerweile eine ganze Zeit vergangen ist, nämlich gute sieben Monate. Da ich die Birnen nach den Daten gekauft habe, die mir vorlagen (230 Volt, Fassung E14, etc.) und diese ja auch eine Zeit funktioniert haben, kann man einen Fehlkauf im Sinne von Überspannung, etc. ausschließen.
Zurück zu den sieben Monaten. Dass die Beweislastumkehr nach sechs Monaten in Kraft tritt, ist mir klar, aber um die geht es hier ja nicht. Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung zu geben. Dies steht ja auch so in den AGB, allerdings weigert er sich, die Birnen zu ersetzen mit dem Hinweis auf Beweislastumkehr.
Hier einmal ein auszug aus dem Schriftverkehr:
V: "Dem Gesetz nach ist zu vermuten, dass Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftreten, bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Bei Defekten, die erst sechs Monate nach dem Kauf oder später auftreten, geht das Gesetz bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass der Defekt erst während der Verwendung des Artikels verursacht wurde, zum Beispiel durch Verschleiß.
Wir müssen Ihre Bitte um Erstattung oder Ersatzlieferung demnach leider ablehnen und bitten um Verständnis."
K: "(...) Es geht hier aber gar nicht um die Tatsache, dass mehr als sechs Monate vergangen sind, sondern darum, dass die Birnen angeblich 30.000 Stunden halten, was sie nicht tun (alternativ 15.000 Schaltungszyklen - wurden ebenfalls nicht erreicht) - genau das, was Sie in Ihrem Angebot schreiben, halten Sie nicht. Und da würde ich gerne von der Gewährleistung Gebrauch machen, die Sie zu geben haben - sei es für ein Jahr oder zwei, ist unerheblich. Da ich die Ware nur ordnungsgemäß gebraucht habe, nämlich dem vorgesehen Zweck der Beleuchtung, liegt auch keine Verletzung des Gewährleistungsanspruchs vor."
V: "Es tut mir sehr leid, aber bei den angegebenen Werten handelt es sich um Pflichtangaben, die nicht fehlen dürfen, aber eher um Richtwerte seitens des Herstellers." (Anm.: Verkäufer handelt mit den Birnen gewerblich und vertreibt diese unter eigenem Namen.)
V: "Das eine Jahr Gewährleistung betrifft den Bereich B2B. In Ihrem Fall greift die zweijährige Gewährleistung, wo trotz alle dem 6 Monate nach dem Kauf die Beweistlastumkehr in Kraft tritt."
Nun weiß ich nicht, was ich davon noch halten soll, da mir der Verkäufer grundsätzlich immer mit sechs Monaten Beweislastumkehr kommt. Was kann ich jetzt als schlagkräftiges Argument schreiben, ohne gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen?
Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!
3 Antworten
Du musst jetzt beweisen dass die Birne bereits bei Gefahrenübergang defekt war. Kannst du das nicht bzw. möchtest du das nicht hat der Händler das Recht einen Austausch abzulehnen.
Bevor der Händler irgendetwas macht musst du erstmal deine Beweispflicht erfüllen. Rechtlich gesehen ist der Händler im Recht, moralisch finde ich es fragwürdig hier abzulehnen, da LED-Lampen auch länger als 2 Jahre halten sollen aber das bringt dich nicht weiter.
Kannst ja versuchen mit schlechter Verkäufer- und Produktbewertung zu drohen, eventuell bewegt sich dann etwas.
Ansonsten solltest du noch wissen dass die Lebensdauer von Leuchtmittel sehr "komisch" berechnet wird.
Du nimmst 100 Lampen und drehst diese gleichzeitig auf. Wenn 50 Lampen kaputt sind stoppst du die Zeit und das ist dann die Lebensdauer. Wenn alle anderen Lampen eine Minute später kaputt werden würden ist das nicht mehr relevant.
Da muss ich dich aber korrigieren, bei Led wird die Lebensdauer anders angegeben. Diese ist als Zeitraum definiert, nach welchem die Led´s noch einen Lichtstrom von 70% aufweisen.
Tritt den Beweis doch einfach an. Ich stecke nun nicht genau in deinem Fall und bin auch kein Lichtexperte, aber wäre ich von meiner Position voll überzeugt, würde ich einfach Klage einreichen. Soll doch der Richter sagen, ob er einen Gutachter will, oder ob er mich so schon für glaubhaft hält - spätestens sobald der Richter die Kosten des Gutachters andeutet, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer endlich einlenkt.
Da hat der Verkäufer leider recht. Nach 6 Monaten ist er aus der Gewährleistung raus. Garantie gibt nur der Hersteller, nicht der Verkäufer. An den Hersteller musst Du Dich jetzt wenden.
Aber davon abgesehen habe ich auch schon gemerkt, dass diese LED-Lampen oftmals weniger aushalten als früher eine normale Glühbirne. Wir habe schon einige weggeworfen, die nichtmal ein halbes Jahr gehalten haben.
Und genau da ist der Punkt - der Verkäufer ist auch gleichzeitig der Hersteller, da er die Birnen unter eigenem Namen produzieren lässt. Und ich erwarte von einer Birne, die mit 30.000 Stunden beworben wird, dass sie wenigstens ein Viertel dieser Zeit hält. Und nicht nur ein Bruchteil davon.
das gutachten eines sachverständigen, dass die leds mangelhaft waren und nicht durch gebrach kaputt gegangen sind
das ist beweislastumkehr
du musst beweisen, dass das gut schadhaft war
Das ist mir klar, hilft mir im Moment aber nicht weiter.
Fragwürdig finde ich das ebenfalls, aber wenn das so ist, dann werde ich da nicht mehr einkaufen. Für negative Bewertungen ist es jetzt wohl schon zu spät.
Dass die Lebensdauer eines Leuchtmittels so berechnet wird, finde ich allerdings sehr komisch - das ist ja schon fast so, als wollen die einen verar...n.