Als gewerblicher Verkäufer Kommissionsverkauf im Kundenauftrag ohne Gewährleistung?
Hallo.
Ist es rechtlich korrekt dass ein Händler (der auch auf Gebrauchtware eine Gewährleistung geben muss und meines Wissens diese laut Gesetz im Gegensatz zu Privatleuten nicht ausschliessen kann), der im Kundenauftrag Waren verkauft, in dem Fall auf das Ausstellen einer Rechnung verzichten und auch jegliche Gewährleistung ausschliessen kann?
Ich persönlich habe den Eindruck, dass das eine neue Mode von Händlern ist, die teure elektronische Gebrauchtgeräte verkaufen, um eben um die Gewährleistung rum zu kommen. Zumindest habe ich das Gefühl, dass in letzter Zeit häufiger solche "Kommissionsware" von Händlern angeboten wird. Jedoch auch zu Händlerpreisen (die meist etwas höher sind als beim Privatkauf).
Wie ist das in einem solchen Fall? Wenn ich beim Händler ein Gebrauchtgerät kaufe, muss es mich dann als Kunde interessieren, wo er es her hat oder gibt es diese Möglichkeit aus rechtlicher Sicht wirklich, als Händler Waren im privaten Auftrag ohne Gewährleistung und ohne Rechnung zu verkaufen?
Wenn das tatsächlich so ist, dann wäre das ja schon eine krasse Gesetzeslücke, um als Händler um die Gewährleistungspflicht rum zu kommen.
Den Gebrauchtwarenankauf machen dann beispielsweise eben verschiedene Bekannte als Privatkäufer und der Händler verkauft diese Ware dann ohne Gewährleistung im Auftrag.
Find ich alles schon komisch.
1 Antwort
Bei einem Kommissionsgeschäft nach § 383 HGB wird die Ware zwar "für Rechnung eines anderen" aber in "eigenem Namen" verkauft. Ein gewerbsmäßiger Kommissionär kann also die Sachmängelhaftung nicht ausschließen!