Wem stehen Nebenkosten bei Eigentümerwechsel zu? Käufer oder Verkäufer?
Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ein Interessent hat eine Eigentumswohnung aus einem Mehrfamilienhaus von mir erworben. Über die Nebenkostenabrechnung würde mit für das vergangene Jahr noch ein erheblicher Erstattungsbetrag wegen Überzahlung zustehen. Die Hausverwaltung weigert sich nun, zwei Nebenkostenabrechnungen zu fertigen. Begründung: Am Ende des Jahres bzw. bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung sei sowohl für die Erstattungen als auch für die Nachzahlungen der neue Eigentümer zuständig. Da vor dem Eigentumsübergang von mir viel zu viel Nebenkosten gezahlt wurden, müssten mir diese zu viel gezahlten Beträge doch auch erstattet werden. Wer kann mir weiterhelfen?
5 Antworten
Alle vollständigen Abrechnungszeiträume vor dem des Verkaufs sind die des Verkäufers, der Abrechnungszeitraum während des Verkaufs und alle danach sind die des Käufers. Die Verwaltung hat völlig recht, das bezeichnet man als "Fälligkeitsprinzip"...
Wenn innerhalb des Abrechnungsjahres der Eigentümer wechselt, ist der neue Eigentümer für die Abrechnung zuständig. Wenn hier ein erhebliches Guthaben zu verzeichnen wäre, ist dieses zeitanteilig entspr. der Mietdauer bei dir an dich auszuzahlen.
wenn Kaufvertraglich nichts geregelt ist steht die Abrechnungsspitze dem Käufer zu, der ja normalerweise zur Fälligkeit der Abrechnung, und die erlangt erst zur Beschlussfassung bestand, im Grundbuch steht. Somit hat der Verwalter total Recht. Ich sag mal Pech gehabt, wenn dir das nicht vor Kaufvertrag eingefallen ist udn du das hier nicht festgehalten hast.
Du hast Deinen Anspruch mit verkauft. Sie stellt einen Bestandteil des Werts der verkauften Wohnung dar oder gewissermaßen einen Rabatt auf den Kaufpreis, wenn auch ungewollt.
Was im Kaufvertrag steht gilt.
wie immer
Hallo brido, im Vertrag wurde leider darüber nichts geregelt.