rechtslage weg versperrt
Ich habe mal eine Frage zu der Rechtslage, wenn Mieter eines Hauses, anderen Mietern des gleichen Hauses, den Weg in die eigene Wohnung, durch Gegenstände, bewusst versperrt wird. Tritt dort irgendein Gesetz in Kraft oder was steht dem Jenigen, der den Weg versperrt bevor?
Danke
12 Antworten
Eine kleine Deko an der Wohnungseingangstür ist zulässig, ein Weihnachtsbaum nicht. Der Hausflur / das Treppenhaus ist zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmt. Da geht so was überhaupt nicht (Fluchtweg versperrt, Zutritt zur Wohnung behindert, Brandschutzverstoß). Sofortige Info an Vermieter und mit Mietminderung drohen wenn nicht sofort Abhilfe erfolgt.
Schlimmstenfalls muss der Nachbar ein Ordnungsgeld zahlen oder bei Verzug des Räumungsbefehls mit Kündigung rechnen.
Ja, natürlich, Das ist doch Nötigung und somit ein Fall für den Staatsanwalt und das kostet dann entsprechend. Viel Glück und siehe ggf.: § 240 StGB (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
der würde wohl weder ins Gefängnis kommen und leben darf er auch weiter. Zuerst einmal muss man es ihm auch sicher beweisen und dann könnte es zu einer Unterlassungsklage kommen....
Zunächst mal ist der Ansprechpartner für alle deine Forderungen der Vermieter.
Selbstverständlich steht dir das Recht auf ungehinderten Zutritt zu deiner Wohnung zu. Dafür muss der Vermieter sorgen.
Wenn es hier also Probleme gibt, solltest du beim Vermieter vorstellig werden. Dieser wird dann den anderen Mieter erst mal darauf hinweisen, dass er das nicht darf und zu unterlassen hat. Im Wiederholungsfall wird er ihn abmahnen und wenn es ein ganz hartnäckiger Kollege ist, kommt sogar eine ausserordentliche Kündigung in Betracht. Diese ist jedoch nur das allerletzte Mittel, wenn sämtliche anderen Versuche gescheitert sind.
Teil es dem Vermieter mit. Und man darf i.d.Regel nichts im Hausflur abstellen.
Genau. Der Vermieter ist letztlich verantwortlich. Es gibt da ein Gesetz für, dass er einhalten muss. (Feuerschutz).