Schriftliche Kündigung für Wohnung abfotografiert- Rechtswirkend?

8 Antworten

Es gibt vom Gesetz her die Möglichkeit, ein Dokument, das die Schriftform benötigt, auch digital zu übersenden. Dieses ergibt sich aus §126a BGB. Hierfür ist jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Das Abfotografieren genügt nicht. Diese Kündigung ist unwirksam.

Eine Kündigungsbestätigung vom Vermieter ist nicht erforderlich.

Deine Kündigung zurück zu ziehen ist nicht sinnvoll, denn wie soll man etwas zurück ziehen, was gar nicht wirksam und somit nicht vorhanden ist. Erkläre dem Vermieter, lieber, dass du es dir anders überlegt hast und vorerst doch keine Kündigung schicken wirst.

Michwi92 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 16:05

Danke für die Hilfe und den Beitrag ! Lg

Du hast die Wohnung gekündigt, weil dein Vermieter dich darum gebeten hat? Sowas hab ich ja noch nie gehört. Und nein, die Kündigung ist nicht wirksam. Die muß schriftlich sein. red mit dem Vermieter und verlange eine Abfindung, wenn er dich loshaben will. Einfach so geht das nicht.

  • Warum kündigst du, nur weil dein Vermieter es dir sagt?
  • Warum kündigst du, ohne eine neue Wohnung zu haben?

Kündigung muss in Papierform sein. Kann aber nicht sagen, ob die Kündigung rechtskräftig ist, wenn er es ausdruckt. Dann hat er es ja in Papierform, aber Unterschrift ist halt gedruckt und nicht original unterschrieben.

Da hat der Vermieter eine ordentliche Kündigung vorgefertigt und an dich übergeben, damit du sie unterschreibst und an ihn zurück per whats app sendest? Diese Art zu kündigen hat keine Rechtswirkung - Siehe § 568 (1) BGB.

Eine Mieterkündigung muss nicht durch den Vermieter bestätigt werden.

Mit der Mutter des Vermieters wohnst du in einer Wohnung?

Michwi92 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 16:03

in dem selben Haus

Gerhart  25.10.2018, 08:28
@Michwi92

Daraus könnte der Vermieter keinen Kündigungsgrund für eine Kündigung seinerseits herleiten, wenn es in der Vergangenheit durch dich keine schwere Störung des Hausfriedens gegeben hat. Daher auch der Umweg über die vorgefertigte Kündigung um dich aus dem Haus zu vertreiben.

Dein Verbleiben in deiner Mietwohnung ist also nicht gefährdet. Selbst wenn der Vermieter deine Pseudokündigung und somit deine Auszugsweigerung zum Anlass nehmen würde um gegen dich eine Räumungsklage zu führen, würde eine Gericht in Deutschland diese Klage abweisen.

Die Kündigung ist nur in Schriftform mit Originalunterschrift rechtswirksam. Wie die Zustellung erfolgt, ist unwesentlich, sie muss nur fristgerecht zum fixierten Termin erfolgen (und sollte nachweisbar sein).

Die von dir erwähnte Form der Kündigung ist unwirksam, das Mietverhältnis besteht weiter, ist/wird nicht beendet. Du musst deshalb nunmehr formgerecht kündigen. Derzeit kannst d das zum 31. Januar 2019 machen, bei Zustellung bis 3. Werktag November. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibst du Mieter und musst Miete zahlen, incl. Betriebskosten und deinen sonstigen Pflichten als Mieter nachkommen.