Ebay "Als Ersatzteil / defekt": gilt das Widerrufsrecht?
Wenn ich bei Ebay einen als "Als Ersatzteil / defekt" angebotenen Artikel bei einem gewerblichen Verkäufer kaufe, kann ich diesen Artikel dann im Rahmen des ges. Widerrufsrechts (14 Tage) ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben? Oder gilt das für ausdrücklich als defekt angebotene Artikel nicht?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Das Widerrufsrecht gilt im gewerblichen Online-Handel immer.
Unterschieden wird bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung, die zwar grundsätzlich auch bei gebrauchten Produkten gilt, aber wenn eine defekte Sache als defekt verkauft wurde, ist der Defekt kein Mangel gemäß dem BGB.
Widerrufsrecht ja, Gewährleistung eingeschränkt.
Oh ja, da war was mit personalisierten Aufträgen und so. Danke für den Kommentar!
Aber nur weil ein Produkt gebraucht oder defekt ist, kann man (soweit ich weiß) nicht auf das Widerrufsrecht "verzichten".
Wenn das nicht ausgeschlossen ist gilt das auch.
Dürfte ein gewerblicher Verkäufer das denn ausschließen bei defekter Ware?
Nein.
Die Gewährleistung kann er ausschliessen weil ja bekannt war das das Ding kaputt ist. Den Widerruf kann er auch bei defekter Ware nicht ausschliessen
Natürlich geht das. Wenn etwas als defekt, Ersatzteilspender usw. verkauft wird und dies auch den Tatsachen entspricht, dann kann die Gewährleistung und die Rücknahme erfolgreich ausgeschlossen werden. Wer dagegen etwas als defekt delklariert, dazu schreibt, dass es eigentlich noch ganz gut funktioniert, der kann weder Gewährleistung noch Rücknahme bei Verkauf an Konsumenten ausschließen.
Wie begründest du den Wegfall des Widerrufsrecht bei einer defekten Sache? Kannst du das gesetzlich begründen? Ich hatte es immer anders im Kopf.
Das ist einfach Falsch, da das defekte Teil trotzdem noch die entsprechenden Vertragsmerkmale haben muss. Wenn es die nicht hat, liegt kein Vertrag vor. Natürlich sind entsprechende Mängel eine Konkretisierung auf eine negative Eigenschaft und werden auch so Vertragsbestandteil. Beispiel, ich kaufe einen Pc und sage ein USB Port geht nicht mehr, dann hat alles zu gehen außer der eine USB Port
Das ist falsch, es muss bei Gefahrübergang die vertrage Beschaffenheit haben.
Das ist falsch. Selbstverständlich kann ich einen Pullover mit nem Loch kaufen. Reklamieren kann ich das Loch dann nach GEwährleistungsrecht nicht. Den Onlinekauf zurückgeben wegen "Farbe gefällt mir doch nicht" kann ich trotzdem. Genaugenommen mussi ch hierfür auch keinen grund angeben
Denn der Pullover mit Loch ist nicht mangelhaft, denn gewollt ist ein Pullover mit Loch
ganz genau so siehts aus
Nein. Ein gewerblicher Händler kann das Widerrufsrecht bei "Teilen", die keine Sonderanfertigung sind, nicht ausschließen.
Das stimmt so nicht, das Widerrufsrecht ist nicht disponibel. Bei individuellen Anfertigungen gibt es gar kein WR.
Das stimmt so nicht,
Aha. Du meinst also, ein gewerblicher Händler kann das Widerrufsrecht bei Teilen, die keine Sonderanfertigung sind, ausschließen. Interessant.
Deine Ausführungen zu Sonderanfertigungen stimmen nicht. Auch da kann er nicht das WR ausschließen, da es dort gar kein WR gibt.
Ich hab nie geschrieben, dass er das bei Sonderanfertigungen ausschließen kann.
fast immer