Umtauschrecht bei Karnevalssachen?

4 Antworten

Umtausch- oder Widerrufsrecht hast Du nur bei Fernabsatz und bei Haustürgeschäften, nicht bei Kauf im Laden.

Du kannst Dir im Laden die Sachen ansehen und Kleidung sogar anprobieren. Wenn Du was umtauschen möchtest, mußt Du das vorher vereinbart haben. Und wenn der Laden das so ausdrücklich ausschließt, mußt Du das akzeptieren.

Nicht berührt sind Deine Rechte bei einem Mangel - also wenn etwas kaputt ist, was Du so auf Anhieb nicht sehen konntest.

nö, der 355 BGB greift net. die 14-tätige umtauschfrist verwechselst du wohl mit dem 14-tägigen rückgaberecht bei fernabsatzverträgen.

verkauf die sachen doch im nächsten jahr bei ebay oder ähnlichem. so bekommste wenigstens noch etwas geld wieder.

aber gibt es kein widerrufsrecht für verbraucher? habe mal gerade gesucht und § 355 BGB gefunden. muss ein händler dann nicht die ware zurücknehmen? danke nochmal!

anjanni  25.01.2008, 12:53

Dann lies doch mal erst den ganzen Paragraphen. Er beginnt mit "Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt," - da gibt es also offenbar eine Prämisse, unter der der Paragraph dann zutrifft...

Lamai  25.01.2008, 12:45

Nö, Du hast Dir die Ware ja auch vorher angeschaut. Bei nicht gefallen muss der Händlich nichts zurück nehmen.

gesetzliches umtauschrecht hat es noch nie gegeben.

umtausch ist immer die kulanz des händlers.

anders schaut es bei reklamation aus (Schaden an der ware ), dann muss gewandelt werden.

Indy72  25.01.2008, 12:25

Korrekt!

Es ist die Kulanz des Händlers und die darf er nach seinem Gutdünken ausgestalten.