Kartenführerschein Gültigkeit

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Warum ist das so

EU-Richtlinie, einerseits um etliche verschiedene Führerscheine in der EU auf ein einheitliche Regelung zu bringen, desweiteren damit ein aktuelles Bild des Fahrerlaubnisbesitzers im Führerschein vorhanden ist, und zum Schluss noch einer Fälschung vorzubeugen.

ist das überhaupt rechtens?

Ja

Danach meinte meine Mutter dies würde auch auf mich zukommen! Stimmt das? Ich habe einen Kartenführerschein Klasse B unbefristet, welcher 2004 ausgestellt wurde. Muss ich jetzt was beachten? Muss ich ihn dann umtauschen?

Spätestens zum 18. Januar 2033 müssen auch die alten Führerscheine getauscht werden, auch deiner ;-)

Aber bis dahin hast Du ja noch Zeit, und benötigst dann lediglich ein Passbild, und dann hast Du 15 Jahre wieder Ruhe.

Carlystern 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 16:20

OK! Danke!

Wieso sollte das nicht rechtens sein? Den Perso muss man ja auch irgendwann austauschen. Du musst den Führerschein auch nicht nochmal machen, sondern nur einen Sehtest und ein neues Foto nachreichen.

verreisterNutzer  28.08.2014, 16:13

Nope, ein Sehtest ist nicht vorgesehen, außer in den Klassen in denen es ihn schon vorher gab (C und D bzw. C1 und D1 und natürlich die dazugehörigen Anhängerklassen).

Carlystern 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 16:21
@verreisterNutzer

Ich habe nur Klasse B gemacht

wollyuno  28.08.2014, 16:10

nicht mal das nur neues foto

ja, das ist rechtens und es geht unter anderend arum, das wie beim perso nach einer bestimmten zeit das bild aktualisiert wird.

du musst momentan gar nichts beachten

Natürlich ist das rechtens. Gesetz der EU.