Umtausch oder Reklamation, muss ich den Kassenbon mit meinen Daten ausfüllen?

7 Antworten

In dem Fall der Geldrück gabe, was vom Händler oft freiwillig ist, solltest du die offiziellen Daten wie Name und Adr. angeben. Werbung bekommst du daher auch nicht mehr, zeigst aber damit, dass du nichts zu verbergen hast. Oder falls der Artikel doch nicht neu sein sollte, wie angegeben. Es gab schon zu viele gemeine Tricks. Auch der Händler hat Rechte. - Grüße

Die wollen nur Deine Daten haben, damit sie im Zweifelsfalle rück fragen können, ob Du wirklich das Geld erhalten hast. Deine Daten werden nicht zu Werbezwecken missbraucht. Jedenfalls nicht in diesen Fällen.

Leider gibt es immer wieder unehrliche Kassierer, die Rückgaben manipulieren und sich das Geld selber einstecken. Es nimmt ja nicht jeder Kunde seinen Bon mit.

Bei Rückbuchung auf die Bank- oder Kreditkarte brauchen sie daher auch keine Daten und/oder Unterschrift von Dir. Das ist ja dann eindeutig.

Du bist nicht verpflichtet deine Adresse o. ä. anzugeben oder irgendwo hinzuschreiben. Eine berechtigte Reklamation muss der Händler auch ohne diese Daten bearbeiten. Die Rückzahlung des Kaufbetrages musst du ggf. quittieren.

Bei einem Umtausch (Ware ist eigentlich OK, gefällt aber nicht) kann der Händler mit dir vorher vertraglich (oder über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vereinbaren, dass er die Ware nur unter bestimmten Bedingungen gegen Geld zurücknimmt. Dann kann es sein, dass eine dieser Bedingungen die Angabe der Adresse ist.

Ein potenieller Umtausch soll dem Kunden schwer gemacht werden. Damit er nicht z.B. ein Gerät kauft, es auspackt, blöd findet und wieder einpackt!

Solche Gräte sind dann nicht mehr verkäuflich oder nur mit einem großen Rabatt, so dass sie nicht mehr die Einkaufskosten einbringen.

Wovon soll sonst der Laden Personalkosten oder Miete tragen, wenn nichts mehr verdient wird?

JanaMaus 
Beitragsersteller
 25.02.2012, 17:45

Dann sollte man eine Gutschrift ausstellen und keine Bar Auszahlung machen.

Wenn du einen Artikel umtauschen oder zurück geben willst, dann brauchst du nur den Kassenbon und sonst nichts. Es sei denn, du bekommst den Betrag in bar zurück, dann mußt du das unterschreiben.

JanaMaus 
Beitragsersteller
 25.02.2012, 17:39

Ich hebe immer alle Kassenbons auf, wenn ich Bekleidung kaufe, denn auf einem Reißverschluss hat man 2 Jahre Garantie.

Dafür, dass ich mein Betrag in Bar zurück erhalte unterschreibe ich auch, das verstehe ich ja noch, aber ständig wollen die

  • Name -Straße -Tele
  • warum/wieso/weshalb zurück geben.....

Muss ich meine Privaten Daten weitergeben an den Einzelhandel?

Gestern ist mir das erst mal aufgefallen, dass ein zurück geben der Ware bei C&A total unkompliziert war. Kassenbon der gekauften Jacke vorzeigen und evtl. Bankkarte weil die das nur zurück buchen wenn man mit Karte gezahlt hat. Die wollten keine Unterschrift, keine Daten von mir nix nix nix... So finde ich es gut

Bei Lidl, Ernstings family, Aldi, Orsay.... usw wollen die immer die ganzen Daten haben.

Achte mal drauf.