JAcke (Rückgabe)
Hallo zusammen,
es geht um folgendes ich habe vor 10 tagen eine Jacke bei Kult gekauft, diese war reduziert. Die Verkäuferin hatte mich darauf hingewiesen das die Jacke vom Umtausch ausgeschlossen ist, da sie reduziert ist. Heute werde ich jedoch in der Schule drauf angewiesen dass die Jacke unten am ärmel einen kleinen riss hat also die Fäden raus sind (ca. 3 cm). Ich weis nicht ob es so war oder später passiert ist. Die Jacke passt mir eigentlich perfekt ist nicht zu eng bzw. gar nicht eng. Falls dies beim anziehen oder während dem Gebrauch passiert ist kann ich es trotzdem reklamieren bzw. Umtauschen? Ich will die Jacke behalten da es ohne die Jacke kalt ist jedoch stört das mich seit dem ich es weis.
Danke fürs antworten
4 Antworten
Du muss Umtausch und Defekt strikt auseinanderhalten.
Wenn etwas defekt ist, greift die Sachmängelhaftung, welche ein gewerblicher Verkäufer gegenüber einem Verbraucher quasi nicht einschränken kann. Danach hast Du(!) die Wahl zwischen dem Austausch in eine neue Jacke und der Reparatur. Im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der (Keim des) Schaden bei Waren Übergabe noch nicht vorhanden war. Ein Recht, die Ware erstmal zur Überprüfung einzusenden, hat er nicht.
Leider wird diese seit 12 Jahren geltenden Gesetze immer noch von vielen Läden ignoriert bzw. verneint. Bestehe auf die Abwicklung als Sachmängelhaftung oder den eigentlich veralteten Begriff Gewährleistung. Lasse dich nicht auf den Begriff Garantie einen. Im Notfall schreibe auf den zu unterschreibenden Reklamationsbeleg sowas wie "Abwicklung auf Basis Sachmängelhaftung". Das gleiche, falls da was von Kulanztausch o. ä. steht.
Also ist die Naht aufgegangen, halt zu nähen. Wenn sie eingerissen ist, dann hast Du sie zu klein gekauft und dann ist das Deine Schuld. Reklamation ausgeschlossen.
nachdem Du selbst nicht weißt, ob der Riss war und durch Dich verursacht wurde, wird ein Umtausch nicht klappen. Wieso lässt den kleinen Riss nicht nähen, nachdem Dir die Jacke gefällt?
Die Beweislast liegt nicht beim Käufer, wenn es wie hier um B2C geht.
Falls dies beim anziehen oder während dem Gebrauch passiert ist kann ich es trotzdem reklamieren bzw. Umtauschen?
Nein, höchstens auf Kulanz.
Der Riss könnte leicht in den 10 Tagen des Gebrauchs passiert sein und das ist kein Umtauschgrund
Das ist genau das Gegenteil von dem, was die gesetzliche Sachmängelhaftung aussagt.