Reklamation bei Ausstellungsmöbel
Habe ein Ausstellungsstück gekauft. Auf der Rechnung heißt es nun: "Ausstellungsstück gekauft wie gesehen, kleine Fehler möglich. Ohne Umtausch-, Austausch- oder Reklamationsanspruch." Es handelt sich hierbei um ein Sofa -2sitzig mit manueller Funktion...Gesamtpreis 859,00€. Originalpreis ohne Nachlass ist mir nicht bekannt. Jetzt das Problem: Es ist ein Bowdenzug gerissen, so dass ich den betreffenden Sitz nicht mehr in die "bequeme" Liegelage bringen kann. Kann ich ungeachtet obiger Einschränkung in der Rechnungslegung reklamieren? Von einem "kleinen Fehler" kann ja nicht die Rede sein. Die Garnitur ist ja bei einem Sessel insgesamt funktionsuntüchtig,oder? Ich habe die gesamte Garnitur (1-,2-,3-Sitzer) am 05.03.11 gekauft.
3 Antworten
Der Verkäufer muss den Fehler beheben!Gekauft wie gesehen beschränkt sich nur auf sichtbare Mängel,nicht versteckte,wie die mechanischen Sachen!Evt. muss der Hersteller des Sofas einen Kundendienst vorbeischicken.Du bist im Recht,also Reklamieren..... LG
Habe mittlerweile ein Foto vom Schaden an den Möbelmarkt schicken müssen. Leider noch keine Reaktion. An anderer Stelle im Forum gab es den Tipp, es mit der Hausratsversicherung zu versuchen. Das werde ich machen, so sich der Verkäufer "quer" stellt.
Lass das mit der Hausratversicherung! Nochmal auf Nachbesserung pochen!! Versteckte Mängel......Leider gerade erst gelesen....LG
Du wirst die Reparatur selbst zahlen müssen,da du den Ausschluss des Reklamations- Anspruchs ja vermutlich auf dem schriftlichen Auftrag mit deiner Unterschrift akzeptiert hast, und dieser Ausschluss bei Ausstellungsstücken allgemein üblich ist.
Du kannst aber trotzdem in einem netten Gespräch mit dem Geschäftsführer des Möbelhauses versuchen,auf dem Kulanzweg eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Vielen Dank, lenzing42. Sehr kompetent und eindeutig. Deinen Hinweis nach Freundlichkeit im Reklamationsgespräch werde ich gerne berücksichtigen. Sollte dieses erfolgreich verlaufen, bin ich dir zu Dank verpflichtet. Wenn nicht - auch! ;-) Du hörst von mir!
Gern geschehen - und viel Erfolg.
Wie du schon schreibst, gekauft wie gesehen. Du hast wirklich keine Möglichkeit zur Reklamation nach deinem Kauf.
Den Bowdenzug konnte ich aber nicht sehen, geschweige seine Festigkeit prüfen. Aber das haben wahrscheinlich schon viele Besucher vor mir getan, die daran rumzerrten. Doch Dank für deine schnelle Antwort. Ich fürchte, auf Kulanz hoffen zu müssen. Letzte Auskunft vom Verkäufer:"Wir suchen den Hersteller, vielleicht bietet er Reparaturservice an. Im neuen Jahr hören sie von uns." Der Aufkleber an der Garnitur ist jedenfalls in chinesisch geschrieben. Das Verkaufshaus hat aber einen sehr guten Ruf und ist das größte in Sachsen. Das lässt doch hoffen, oder? ;-)
Danke für den Stern!Freu mich das ich helfen konnte....LG