Bekommt man vom Eichamt bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten nach Prüfung eines ausgebauten Stromzählers Bescheid?
Es geht um folgenden Sachverhalt, der erklärt und zur Beantwortung der Frage zwingend berücksichtigt werden muss (!):
Der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber hat einen (gesetzlich vorgeschriebenen) Stromzählerwechsel durchgeführt. Dabei wurde vom alten Ferraris-Zähler zu einer modernen Messeinrichtung gewechselt.
Wie ich (leider erst durch Umstände/Umwege) herausfinden konnte, werden alle ausgebauten Stromzähler grundsätzlich in einem speziellen Verfahren beim Messstellenbetreiber "ausgebucht" und auch zum Eichamt geschickt und dort geprüft, gehen dann zurück an den Messstellenbetreiber und werden dann der Verschrottung zugeführt.
Die Fragestellung, die sich daraus für mich nun ergibt ist:
Was passiert denn, wenn das Eichamt feststellt, dass der Stromzähler, der meinen Strom gezählt hat, in besonders hohem Maße ungenau gezählt, vielleicht sogar zu meinem Nachteil ungenau gezählt, hat?
Pech gehabt?
Oder hat einer der Beteiligten eine Berichtspflicht mir gegenüber? Irgendeiner müsste hier meiner Einschätzung nach dann zuständig sein. Stromanbieter, Messstellenbetreiber oder das Eichamt selbst.
Ich weiß nun natürlich auch nicht genau ob so etwas schon mal vorgekommen ist und was dann (gesetzliche) Regelung und übliche Vorgehensweise ist oder wäre.
Die Eichfrist war bei dem ausgebauten Stromzähler jedenfalls abgelaufen und konnte nicht verlängert werden, weil eine Stichprobe aus der selben "Charge" durchgefallen sei, wie es hieß.
3 Antworten
Wir müssen zunächst folgende Dinge klar rücken:
- Bei einem Plantausch wegen Eichfristablauf werden die ausgebauten Zähler beim Messstellenbetreiber ins Ausbaulager körperlich und datentechnisch verschoben
- Hier kann sich der weitere Weg weiter teilen in Verschrottung / erneute Eichung. Bei den Ferrariszählern ist allerdings zu vermuten, dass diese alle in den Schrott wandern, da eine Ausstattungspflicht mit modernen Messeinrichtungen besteht.
- Es ist bei Zählern möglich, dass diese im Wege eines amtlichen Stichprobenverfahren in ihrer Eichgültigkeit unter Mitwirkung des zuständigen Eichamtes verlängert wurden
- Nur wenn bei einer gezogenenen Stichprobe die ausgewählten Prüflinge die zulässige Ausfallrate überschreiten, muss ein Wechsel der Stichprobe vorgenommen werden. Die ausgebauten Zähler gelten jedoch bis zum Ablauf der Eichgültigkeit - auch wenn diese durch eine historische Stichprobe zustande gekommen ist - als eichrechtskonform.
- Bei Zweifeln für die Richtigkeit der Funktion eines Messgerätes kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, eine Befundprüfung des Messgerätes verlangen. Das ist aber nur so lange möglich, wie das Messgerät noch eingebaut ist. Das ist deshalb so, da die Mess- und Eichverordnung vorchreibt, dass die Einbausituation zu dokumentiren ist.
Günter
Bei den dargestellten Verfahrensweisen hat alles seine Richtigkeit und es ist nichts zu beanstanden.
Der ausgebaute Zähler wird nirgendwo mehr einbgebaut.
Bitte genauer formulieren:
Wenn bei einer Stichprobe die Anzahl der durchfallenen Prüflinge eine gewisse Anzahl überschreitet, kann keine erneute Verlängerung der Eichgültigkeit vorgenommen werden.
Ein Messstellenbetreiber muss die Zählerwechsel über das Jahr verteilen, da leicht nachzuvollziehen ist, dass nicht alle Wechsel im entsprechenden Mengengerüst binnen weniger Tage im Jahr möglich sind.
Das Messgerät ist Eigentum des Betreibers des Messgerätes.
Insofern besteht kein Anspruch Dritter auf dieses Messgerät, aus welchem Grund auch immer.
Die PIN für die modere Messeinrichtung wird nur auf ausdrücklicher Anforderung postalisch nach einer entsprechenden Berechtigtenprüfung versandt.
Mit einem Anruf ist es hier also nicht getan, da hier keine Berechtigtenprüfung erfolgen kann.
Hinsichtlich der Bedienungsanleitung der Messeinrichtungen werden diese oft auf den Internetauftritten der Netzbetreiber veröffentlicht.
Im Zweifel werden diese auch beim Hersteller oder anderen Versorgern zu finden sein.
Günter
Ich kann nicht genauer formulieren, wenn die Experten selbst nicht genauer formulieren. Ich habe Vieles nur wiedergeben und bereits mit eigenen Worten, so gut ich konnte, verbessert. Zu den Experten zähle ich in diesem Kontext beispielsweise den Monteur, der beim ersten Zählerwechseltermin da war und die diversen Mitarbeiter des Netzbetreibers, der zugleich Messstellenbetreiber ist in meinem Falle.
Fast alle waren stets sehr, sehr kurz angebunden, haben oft kaum einen vollständigen Satz aussprechen können, haben mit Worten wie "Charge" und "Stichprobe durchgefallen" rum geschmissen.
Wie gesagt: Auf der Internetseite des Messstellenbetreibers steht ganz klar und eindeutig, dass alle ausgebauten, alten Ferrariszähler verschrottet werden. Da steht keine Silbe von dem ganzen Vorgang bzw. den zahlreichen Zwischenschritten, die es in der Wirklichkeit gibt und die man mir dann erst auf mehrmalige Nachfrage erklärt hat. Das wäre alles nicht nötig gewesen, wenn der Messstellenbetreiber auf seiner Seite unter der Frage "Was passiert mit den alten Stromzählern" direkt die Wahrheit hin geschrieben hätte. Dann hätte ich nie Kontakt mit denen aufgenommen, weil ich dann schließlich informiert gewesen wäre.
Ebenfalls auf der Internetseite des Messstellenbetreibers steht eine Erklärung dazu wie der Wechsel selbst abläuft und was die Endverbraucher dabei alles (wie) bekommen. Das steht da alles ganz konkret.
Wenn ich dann aber dort anrufe - was ich ja tat - dann erklären am Telefon alle eine ganz andere Vorgehensweise als sie auf der Internetseite steht. Auch das könnte ich nun leicht beweisen. Das sind ja nicht einfach irgendwelche Behauptungen, die ich in die Welt setze.
Auch bin ich jetzt etwas irritiert wegen der Anforderung des PINs.
Ich habe beim Netzbetreiber angerufen und die PIN direkt in diesem Telefonat bekommen.
Also stimmt diese erlebte Realität nicht mit deinem Kommentar überein. Und auf der Internetseite des Messstellenbetreibers - wie gesagt - steht wiederum eine ganz andere Vorgehensweise als wie du sie schilderst und wie sie von Mitarbeitern am Telefon geschildert wurden.
Das heißt im Klartext:
Ich habe allein zu dem Sachverhalt schon 3 verschiedene Versionen.
Version 1 Internetseite Messstellenbetreiber: PIN wird (automatisch, ohne Aufforderung) postalisch an jeden Kunden versendet und eine Bedienungsanleitung wird vor Ort beim Zählerwechsel durch den Monteur übergeben, inkl. kurze Einweisung in das Gerät!
Version 2 Erlebte Wirklichkeit: PIN bekam ich persönlich am Telefon auf Nachfrage gesagt. Bedienungsanleitung, sagte man mir, könnte ich auf Seite XY auf der Internetseite des Netzbetreibers runterladen. Die Wahrheit war diesbezüglich schon wieder etwas anders: An der besagten Stelle war das nicht zu finden; ich lud' die Bedienungsanleitung am Ende an einer anderen Stelle runter (!).
Version 3 Kommentar eines anderen Nutzers auf gf: PIN kommt nur auf ausdrücklicher Anforderung postalisch nach einer Berechtigtenprüfung. Hinsichtlich der Bedienungsanleitung der Messeinrichtungen werden diese oft auf den Internetauftritten der Netzbetreiber veröffentlicht. Im Zweifel werden diese auch beim Hersteller oder anderen Versorgern zu finden sein.
Bitte erwarte nicht von einem Monteur, der im Zweifel ein Dienstleistungsunternehmen des Netzbetreibers ist, dass dieser alle rechtlichen Regelungen kennt.
Erwarte nicht von einer Hotline, dass diese fachspezifische Einzelheiten des Messstellenbetribesgesetzes und des Eichrechts kennt.
Wer sich das Messstellenbetriebsgesetz inklusive Mess- und Eichgesetz / Mess- und Eichverordnung zu Gemüte führt, stellt schnell fest, dass die Angelegenheit viel zu komplex ist, als dass diese in einer Ja/Nein Frage/Amtwortschwimmahn in einem Callcenter abgearbeitet werden können.
Die PIN-Bereitstellung darf nur über eine Berechtigtenprüfung aus Datenschutzgründen erfolgen. Daher ist es folgerichtig, dass am Telefon keine Berechtigtenprüfung mit telefonischer Herausgabe möglich ist, denn es könnte ja jeder behaupt, er wäre Du und bekommt Deine PIN.
Sollte eine solche Berechtigtenprüfung mit zeitgleicher PIN-Herausgabe nicht erfolgen, haben die Akteure bestimmte grundlegende Dinge nicht verstanden.
Was der Messstellenbetreiber mit den ausgebauten Messgeräten macht oder auch nicht, muss er nirgendwo veröffentlichen oder anderweitig beakanntgeben, auch nicht auf Anfrage.
Es geht ja auch keinen was an, was Du mit diversen Gegenständen machst.
Günter
Ich habe die PIN aber am Telefon direkt bekommen.
Und was der Messstellenbetreiber mit den ausgebauten Messgeräten macht oder auch nicht... naja. Muss er nirgendwo veröffentlichen usw... naja...
Was soll dieser Unfug? Wozu diese Geheimhaltung.
Der Messstellenbetreiber ist zugleich Netzbetreiber in meinem Falle. Die sind doch für uns da. Nicht umgekehrt. Stromversorgung sollte eigentlich eine öffentliche Leistung sein.
Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für Geheimhaltung.
Und wenn man es nicht veröffentlichen muss, warum veröffentlicht man dann Falschinformationen?
Worüber reden wir hier eigentlich?
Es kann mir doch keiner erzählen, dass ein uralter, nicht mehr geeichter Stromzähler noch gebraucht wird. Wenn er am Ende sowieso verschrottet wird, warum will dann ein Unternehmen am Schrott hängen bleiben? Das ist doch dann völlig egal wem das gehört. Da kann man doch froh sein, wenn man ein Problem weniger hat.
Ich verschenke auch ab und zu irgendwelche Dinge. Auch Elektrogeräte z.B. Wenn ich sie nicht mehr brauche, dann ist es doch völlig egal, ob ich der Eigentümer bin. Ich bin doch dann froh, wenn irgendjemand das Teil mitnimmt, was ich an die Straße gestellt hat.
Und natürlich geht es keinen was an, was ich mit diversen Gegenständen machen.
Es gibt hier aber einen feinen Unterschied. Ich bin auch ein Privatmann und Niemandem Rechenschaft schuldig, wenngleich ich gewisse Einschränkungen dennoch sehe und für richtig halte. Einfaches Beispiel: Mein Vermieter trennt den Müll nicht. Er wirft Pappe und Plastikmüll in die Restmülltonne, genau so wie Batterien. Das ist etwas, was uns alle etwas angeht. Er bringt mit seinem Verhalten andere Menschen in Gefahr und auch die Umwelt. Das ist dumm. Und deswegen geht es auch mich was an, was er mit gewissen Gegenständen macht. Ich würde auch auf die Barrikaden gehen, wenn jemand mit einem sehr gefährlichen Chemie-Mittel zur Pflanzenbekämpfung anrückt und dies hier überall versprühen würde.
Und wenn z.B. der Bauhof der Gemeinde die Umwelt verschmutzt oder Dinge entsorgt, die man leicht reparieren könnte, dann geht mich das sehr wohl etwas. Das geht dann jeden Bürger etwas an, weil wir diesen Irrsinn mit unseren Steuerabgaben bezahlen.
Wenn die PIN am Telefon mitgeteilt wurde, war das nicht in Ordnung.
In der Wirtschaft ist es üblich, dass Verträge beinhalten, dass diese unter Einhalten des Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG ausgestatet werden.
Das beinhaltet, dass nicht mehr benötigte Wirtschaftsgüter sachgerecht entsorgt und der Wirtschaft als Wertstoff wieder zugeführt werden.
Das hat also nichts mit Geheimhaltung oder sonst etwas zu tun.
Die Betzbetreiber haben andere Sorgen, als sich mit irgendwelchen Sonderlocken befassen zu müssen.
Der Netzbetreiber ist zum Netzbetzrieb und ggf. Messstellenbetrieb verpflichtet.
Er ist nicht verpflichtet, Anliegen zu erfüllen, die nicht vom Gesetzgeber vorgegeben sind.
Oft sind die Leute, die die Netzbetreiber mit irgendwelchen Sonderwünschen sinnfrei beschäftigen die gleichen, die sich über hohe Kosten beklagen, die sie mit solchen Sonderwünschen produzieren.
Zu diesen Leuten zähle ich nicht, nur weil ich mal eine Frage habe. Ich bin ein Mensch. Und die Netzbetreiber arbeiten am Ende auch alle nur für Menschen. Also zieh' nicht immer alles nur auf diese Ebene "Wirtschaft/Kosten/Verpflichtungen nach Gesetz". Das ist lebensfern.
Wenn irgendein Elektriker oder Fliesenleger ins Haus kommt, dann sind die auch nicht vom Gesetzgeber dazu verpflichtet sich über die Lebensgeschichten der Leute zu unterhalten. Und trotzdem tun sie es. Manchmal nebenbei oder in den Pausen. Das ist das ganz normale Leben.
Ich beklage mich im übrigen auch nicht über hohe Kosten. Das tun "gefühlt" fast alle anderen um mich herum. Ich habe keine hohen Kosten, weil ich mich auch nicht dafür anstrenge wenig Strom zu verbrauchen. Ich bezahle im Monat nicht mal 20 € insgesamt für Strom und bekomme am Ende des Jahres trotzdem noch Geld zurück. Und alle anderen sind am rum heulen und meinen aber gleichzeitig, dass ich der Spinner bin. Komisch nur, dass der Spinner keine Mahnungen bekommt und auch nicht monatlich über 50 € für Strom ausgeben muss.
Ich habe bereits dargelegt, dass ich mich gar nicht erst beim Netzbetreiber gemeldet hätte, wenn der Netzbetreiber selbst auf seiner Internetseite klar und eindeutig für alle erkennbar den Sachverhalt erklärt hätte. Du nennst es "sinnfreier Sonderwunsch", ich nenne es das Leben. Ich interessiere mich nun mal für diese Themen und hätte das Gerät als Deko-Objekt gebrauchen können.
Wenn der Netzbetreiber aber auf seiner Internetseite nur schreibt, dass alle Altgeräte grundsätzlich entsorgt werden, dann muss sich der Netzbetreiber nicht wundern, wenn sich auch mal Leute melden, die fragen, ob sie die Altgeräte behalten dürfen.
Ein "sinnfreier Sonderwunsch" ist was Anderes. Das kann ich dir sagen. Wenn ich mir vom Netzbetreiber wünschen würde, dass er den Zählerkasten neu baut und/oder doppelt plombiert. Das wäre ein sinnfreier Sonderwunsch.
Mein Anliegen ist aus Sicht eines Menschen, der einigermaßen gesunden Menschenverstand hat, völlig nachvollziehbar.
Und wenn so ein alter Stromzähler ein so wichtiges "Wirtschaftsgut" gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist, warum schreibt man es dann nicht einfach auf der Internetseite? Kann ja wohl nicht so schwer sein einen Satz dahin zu schreiben und das Gesetz zu zitieren.
Wo finde ich eigentlich den Beweis, dass ein Ferrariszähler von Heliowatt aus den 70er Jahren ein "Wirtschaftsgut" gemäß dem KrWG ist?
Und, nochmal: Der alte Stromzähler wird ja wohl nicht direkt entsorgt, so wie es eins zu eins auf der Internetseite steht. Sondern: Der Stromzähler wird erst vom Dienstleister im Auftrag des Netzbetreibers an den Netzbetreiber geschickt, dort dann "ausgebucht" und von dort aus wiederum zum Eichamt geschickt und geprüft und dann (!) erst wird dieser Stromzähler fachgerecht entsorgt. Das (!) ist genau das, was mir am Telefon erklärt wurde.
Und wo ist jetzt das Problem, genau diese Vorgehensweise für alle Bürger ersichtlich auf der Internetseite in einem kurzen Text darzustellen?
Ich sehe da kein Problem drin.
Ich mache dir ein Beispiel, um den eigentlichen Sachverhalt zum Verständnis hervorzuheben!
Wenn du Betreiber einer Pizzeria bist und du bekommst ab und zu Pizzakartons geliefert, bei denen in einer Packung a 100 Stück 2 unbedruckte dabei sind, die du nicht verwenden möchtest, weil sie aus irgendeinem Grund (Produktionsfehler) unbedruckt sind. Und über deinem Laden wohnt ein alleinerziehender Vater mit Kind, welches gerne mit unbedruckten Pizzakartons bastelt. Sagst du dem Kind dann auch: Nein! Ich habe keine Zeit für sinnfreie Sonderwünsche! Diese 2 unbedruckten Pizzakartons sind mein Eigentum! Ich muss sie der Kreislaufwirtschaft wieder zu führen!"
Dann hättest du vermutlich schnell einen guten Nachbarn/Hausmitbewohner weniger, weil dein Verhalten in dem Moment völlig unangemessen und irre wäre! Wegen etwas "Müll" einen Aufstand zu machen und einem Familienvater ggf. etwas von "Kreislaufwirtschaftsgesetz" zu erzählen und ihm vorzuwerfen, dass es sich bei der Bitte um Herausgabe der 2 Pizzakartons um einen "sinnfreien Sonderwunsch" handelt, das wäre nicht normal. Dann würden dich die Leute nicht als Gastronomen ansehen, sondern als einen geizigen und verkopften Gastronomen.
Vielleicht hat dir das Beispiel geholfen, um den eigentlichen Sachverhalt zu verstehen.
Wenn Messgeräte nicht mehr eingesetzt werden sollen, werden diese Im Gerätemanagementsystem ins Schrottlager verschoben und physisch als Elektronikschrott in den Verschrottungsprozess überführt.
Ein Eichamt hat hier nichts zu tun.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert eindeutig, welche Pflichten für Wirtschaftakteure bestehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/KrWG.pdf
Dabei spielt das Herstellungsjahr eines Wirtschaftgutes keine Rolle.
Nein, Zähler werden beim turnusmäßigen oder gesetzlichen vorgeschriebenen Wechsel nicht geprüft. Wer soll das bitte bezahlen? Nur bei Verdacht auf Defekt, wird eine Zählerbefundprüfung durchgeführt.
Warum geht der Zähler dann zum Eichamt? Der Monteur, die Firma und der Messstellenbetreiber (Netzbetreiber) haben mir erklärt: Der ausgebaute Zähler wird definitiv zum Eichamt geschickt. Das war einer der Hauptgründe warum man mir die Übergabe verweigerte. Denn den alten Stromzähler wollte ich gern behalten und hatte deswegen nachgefragt, ob das geht, weil (!) ich ja davon ausgegangen bin, dass diese alten Ferrariszähler sowieso verschrottet werden, weil genau das, aber auch nur (!) das auf der Homepage des Netzbetreibers steht. Und dort muss man wiederum genau suchen, um den Text zu finden, wo das steht. Alles, was man mir dann persönlich in extra Gesprächen erklärt hat, waren alles Erklärungen, die man nirgendwo schriftlich finden kann/konnte. Das haben die mir alles erst auf Nachfrage sowohl schriftlich wie auch telefonisch mitgeteilt. Ich muss ein ziemlich "nerviger" und "ungewöhnlicher" Kunde sein/gewesen sein, weil der Monteur speziell auch mit den Worten ankam, dass ich den Zähler nicht behalten kann. Und ich habe dann meinerseits sofort Verständnis gezeigt und gesagt, dass ich bereits im Bilde bin, dass der Zähler zum Eichamt geht und so weiter und so weiter. Das alles wusste ich bis dato noch nicht. Und in themenähnlichen Fragen in der Vergangenheit wussten das offenbar selbst einige Nutzer nicht, die selbst Elektriker sind. Also... Ich bin schon ziemlich (extrem) tief in die Materie rein gestiegen...
Ich arbeite selbst bei einem Netzbetrieber und kann dir nur sagen, wie es bei uns läuft. Da geht kein gewechselter Zähler zum Eichamt, nur wenn der Nutzer der Abnahmestelle eine Prüfung in Auftrag gibt. Die gehen direkt in die Entsorgung.
Dann liegt der Netzbetreiber wohl außerhalb von NRW. Und dann gelten dort wohl andere Regeln.
Geprüft wird der ausgebaute Stromzähler nicht mehr auf ordnungsgemäße Betriebsamkeit, sondern ob er zur Verschrottung freigegeben wird.
Woher stammt diese Info?
Weil bei mir auch in den nächsten Tagen der Stromzähler gewechselt wird, dies nicht zum 1. Mal im Laufe der Zeit.
Das ist keine sichere Quelle. Du hast keine Informationen über die internen Abläufe des Netzbetreibers. Ich hingegen schon. Und es wurde mir erklärt, dass die ausgebauten Stromzähler alle grundsätzlich zum Eichamt gesendet werden, bevor Sie dann durch den Netzbetreiber verschrottet werden/oder der Verschrottung zugeführt werden.
Woher stammt deine Info?
Von der Wechselfirma und vom Netzbetreiber, dem Auftraggeber (Netzbetreiber = grundzuständiger Messstellenbetreiber)
Bei mir wurde heute der Stromzähler ausgetauscht, unter anderem habe ich den weiteren Verlauf für den alten Stromzähler befragt, er geht zum Eichamt, wird überprüft, ob er noch für den Weiterverbrauch aufgearbeitet und geeicht werden kann, oder ob er direkt zur Verschrottung geht. Geprüft, ob mein Verbrauch ordnungsgemäß angezeigt wurde, erfolgt nicht.
"Nur wenn bei einer gezogenenen Stichprobe die ausgewählten Prüflinge die zulässige Ausfallrate überschreiten, muss ein Wechsel der Stichprobe vorgenommen werden. Die ausgebauten Zähler gelten jedoch bis zum Ablauf der Eichgültigkeit - auch wenn diese durch eine historische Stichprobe zustande gekommen ist - als eichrechtskonform."
Das bedeutet also, dass der Zähler noch für die restlichen 29 Tage noch irgendwo eingebaut wird?
Denn bei dem ausgebauten Zähler handelte es sich ja um einen uralten Ferrariszähler. Und speziell bei diesem Gerät war von einer "Stichprobe" die Rede, wo die "Charge" durchgefallen sei und deshalb alle Stromzähler dieser Charge zwingend noch im Jahre 2020 ausgebaut werden müssen. Der Monteur, der beim ersten Zählertausch-Termin vor Ort war, stellte ja Mängel fest, weshalb er nur einen Stromzähler tauschen konnte, machte aber sofort deutlich, dass der andere Stromzähler zwingend auch noch dieses Jahr raus müsste, weil über diesen ab dem 1.1.2021 nicht mehr abgerechnet werden dürfe.
Und dies ist dann schließlich geschehen. Der Zähler wurde ausgebaut, eine moderne Messeinrichtung eingebaut.
Ich finde es nur sehr schade, dass die Kommunikation so schlecht ist. Und dass (eigene) Regeln kaum eingehalten werden und viele Informationen de facto falsch oder mindestens unvollständig sind.
Ich habe im Endeffekt zu dem Thema auch deshalb so viele Fragen auf dieser Plattform gestellt, weil ich beim Messstellenbetreiber wenig bis keine oder keine zuverlässigen Antworten fand'. Und das ist etwas, was ich nicht verstehen kann.
Eine andere Sache (mag' auch eine Kleinigkeit sein): Auf der Seite des Messstellenbetreibers steht, dass man von denen beim Zählertausch - von Ferrariszähler auf mMe - eine Anleitung bekommt. Und auch einen PIN. Dem war nicht so. Entgegen den Erklärungen auf der Internetseite musste ich mir alles selbst besorgen und nachfragen, um nicht zu sagen "betteln". Angegebene Telefonnummern auf deren Internetseite waren stets falsch und führten mich immer zu Mitarbeitern, die zwar für den Messstellenbetreiber tätig waren, aber keine Ahnung vom Thema hatten und immer wieder weiterleiten mussten.
Manche Menschen taten schon so, als wäre ich völlig irre, nur weil ich gefragt habe, ob ich den Zähler behalten kann. Meine Güte, für mich als Laien wäre es nur ein Jucks gewesen, ein interessanter, alter, quasi antiker, Gegenstand, den ich als Deko-Objekt weiter verwendet hätte. Ich dachte ja, dass dieses Gerät sowieso direkt verschrottet wird. Warum also nicht behalten, dachte ich? Der Monteur hätte weniger Last zu schleppen/zu fahren. Die Monteursfirma hätte keine Last und keine (Versand-)Kosten. Der Netzbetreiber hätte keine Arbeit und Kosten damit. Und warum dachte ich so? Weil der Netzbetreiber auf seiner Internetseite (unter FAQ) selbst ganz klar und deutlich schreibt, dass alle alten, ausgebauten Stromzähler, "fachgerecht entsorgt" werden.
Als ich mich dann schließlich mit meinen Ideen via E-mail und telefonisch an den Netzbetreiber (Messstellenbetreiber) wandte, stieß' ich auf Unverständnis, Verwirrung und Ablehnung. Irgendwann hatte mir eine Mitarbeiterin am Telefon zugesagt, dass das klar geht und sie das in den "Auftrag mit rein schreiben" würde. Und dann auf einmal hieß es, dass ich nie eine solche Zusage bekommen hätte. Und der Monteur kam dann an mit den Worten "Nein, sie können den Zähler nicht behalten!", so als wenn ich der absolute Vollpfosten wäre. Habe dann ja auch "ja und amen" gesagt und auch erklärt, dass ich es verstanden habe. Aber, man muss es ja auch nur eben wissen und verstehen. Wenn ich das Wissen nicht habe, kann ich mich schließlich auch nicht anders verhalten.
Ich bin daher dankbar für jede sachliche, ausführliche Antwort.
Aber ich muss doch immer wieder feststellen, dass diejenigen, deren Beruf es eigentlich ist, sich mit diesem und jenem Thema auszukennen, in Wirklichkeit Kompetenz und Sachverstand fehlen. Und ich finde das irgendwie merkwürdig.
Ich bin - wie erwähnt - nur ein Laie. Ich bin solchen Berufen wie Elektriker oder Industriekaufmann nicht ausgebildet. Aber, wenn Elektriker elektrik-fachbezogene Fragen, sogar das Basiswissen betreffend, nicht beantworten können - dann frage ich mich manchmal wie all' diese Menschen dann überhaupt Elektriker sein können und warum ich dieses und jenes weiß, obwohl ich absolut keine Ausbildung in diesen Berufen habe.
Und nein (!), damit sage ich nicht, dass ich alles besser weiß. Natürlich wissen Elektriker grundsätzlich mehr als ich und können auch viel mehr und sind im Gegensatz zu mir auch zugelassen für bestimmte Arbeiten. Aber dennoch gibt es auch Vieles, was einige Elektriker nicht wissen, aber eigentlich wissen müssten.