Reißverschluss kaputt reklamieren bei P&C?

2 Antworten

Auch wenn du den Kassenbon nicht mehr hast und du die Jacke nicht mutwillig kaputt gemacht hast, sie also bei normalem Gebrauch kaputt gegangen ist, muss dir das Geschäft den Betrag erstatten bzw. könntest du eine neue Jacke bekommen. Die Gewährleistungspflicht ist gültig und auch das Argument mit dem Kontoauszug ist Blödsinn.

Ruedi  23.02.2013, 20:34

Deine Antwort ist ja grundsätzlich nicht falsch, aber sie verkennt das hier fallentscheidende Kriterium. Siehe auch meine Antwort.

Jynnyy 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 20:36
@Osnabrueckerin

genau das hatte ich vorhin auch ergooglet...war mir aber nicht sicher ob dieses Gewährleitungsrecht nun gilt oder nicht. Naja werde aufjedenfall Montag nochmal hin auch wenns total nervig ist abgewiesen worden zu sein. Sollten sie mich nochmal abweisen wie kann/sollte ich denn noch argumentieren? :/

Hallo,

leider liegt hier offenbar kein Fall der Gewährleistung vor.

Gewährleistungsrechte hat man nämlich nur, wenn der Kaufgegenstand schon im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Da der Reißverschluss aber erst später kaputt ging, ist dem hier nicht so.

Es könnte zwar sein, dass der Defekt aufgrund eines (versteckten) Mangels entstanden ist, aber dann musst Du P&C dies nachweisen.

Die Beweislastumkehr greift hier nicht, weil sie lediglich die so genannte zeitliche Komponente für das Vorliegen des beanstandeten Mangels abdeckt. Was jedoch genau der Mangel ist, musst Du darlegen und beweisen. Da der Reißverschluss nach Deinem Vortrag offensichtlich nicht schon beim Kauf der Jacke kaputt war, war dieser auch nicht mangelhaft.

Da der Defekt am Reißverschluss wohl auch aufgrund einer Fremdeinwirkung hätte entstanden sein können, bist Du in der Beweispflicht.

Das klingt sicherlich ziemlich kompliziert. Aber Jura ist leider nicht simpel. :-/ Wichtig ist, dass Du dir merkst: die Gewährleistung deckt nur solche Mängel ab, die auch schon vorhanden waren, als Du die Sache erhalten hast (Regelfall, es gibt davon auch Ausnahmen).

Tut mir Leid um die wenig befriedigende Antwort. Im Zweifel bitte ich Dich, Dir Rat bei einem Rechtsanwalt Deiner Wahl zu holen. Ich kann hier keine Gewähr für das oben Gesagte übernehmen.