Umschulung über die Berufsgenossenschaft
Hallo ..
ich habe vor 2 jahren in meiner Lehre ein schweren Arbeitsunfall gehabt,habe Dachdecker gelernt und bin vom Dach gefallen.Nun kann ich auch nicht mehr als Dachedecker arbeiten da ich nur eingeschränkt mein Fuss bewegen kann. Ich musste mich auch schon bei der Bg vorstellen wegen Rehalibitationmaßnahmen usw. Es sieht jetzt wohl so aus das ich eine Umschulung machen darf und das sie BG die kosten übernimmt. Am liebsten würde ich eine Umschulung zum Groß und Handelskaufmann in Fachrichtung Baustoffe machen. Meine Frage wäre eigentlich wieviel verdient man den bei so einer Umschulung??wie weit unterstützt mich die BG einen Umschulungbetrieb zu finden???übernimmt die Bg auch die Kosten für eine Miete usw???
würde mich über Antworten freuen:-)
2 Antworten
Die Geldleistungen hängen davon ab, in welcher Form Du die Umschulung machst. Suchst Du Dir einen Umschulungsbetrieb, bekommst Du die normale Ausbildungsvergütung und ggf. zusätzlich Übergangsgeld, wenn dein "altes" Einkommen höher wäre. Bei der Wahl des Berufes wirst Du auf alle Fälle eingebunden und Deine Wünsche und Neigungen werden berücksichtigt. Die BG wird nur dann nicht zustimmen, wenn Du einen Berufs wählst, der die überfordern würde, oder wenn Deine gesundleichtlichen Beeinträchtigungen dauerhaft wieder zu Schwiuerigkeiten führen werden. Das ist bei einer kaufmännischen Ausbildung sicher nicht der Fall.
Übergangsgeld bekommst du, das sind ca. 80 % (habe ich damals bekommen) vom letzten Brutto Einkommen. Die BG übernimmt die Kosten und entscheidet auch wo und was du Umschulst. Ausserhalb deines Heimatwohnortes bekommt man ein Zimmer und 1 mal monatlich eine Heimfahrt bezahlt. Ein Eignungstest im Auftrag der BG wird durch das Arbeitsamt / ach ja Arge durchgeführt.Nach der gesundh. und berufl. Reha wird eine Rente festgesetzt.Gruß / Nachzulesen im der RVO = Reichsversicherungsordnung
RE7192 /Dann geh mal auf die Seite vom Bundesministerium für Justiz / Gesetze und Verordnungen / da steht Sie immer noch die RVO.
die können doch nicht einfach sagen : Hör zu du wirst jetzt Becker , kann ich da kein Wort mitreden??? bekommt man den nicht auch von den Betrieb in dem man Umschult ein kleines gehalt??und wie sieht es den eigentlich mit dem Kindergeld aus?? steht es mir bei einer Umschulung wieder zu???
Eib Eignungstest stellt fest was mit dir möglich ist. Mit Mathe Schwächen sollte man nicht in einer Bank arbeiten, und mit einer Mehlallergie nicht in einer Bäckerei. Deinen Neigungen und Kenntnissen wird entsprochen. Übergangsgeld und Gehalt ist doppelt erwartest du hier nicht zuviel überleg mal. Entweder oder. Ob es eine betriebliche oder eine Schulische Umschulung wird steht doch noch nicht fest, abwarten. War auch Azubi, habe damals ein Prozess gegen die BG gewonnen, während der Umschulung bekam ich danach soviel wie ein Geselle verdienen würde.
vielen Dank hat mir schon weitergeholfen
Ej, sag mal wie alt bist du??? (ich meine "netzotto") Die RVO gibt es schon lange nicht!:-) Das ist jetzt das SGB = Sozialgesetzbuch (UV im VII. Buch) ;-)