Strafe der Berufsgenossenschaft , Fraglich oder ok?
Hallo zusammen, mir ist folgendes passiert ! Ich habe einen bekannten von mir auf seiner Baustelle besucht, der bekannte ist Dachdecker und war auf einem Flachdach tätig ,ich habe also 2 Kaffe geholt und bin zu ihm aufs Dach geklettert nun kam die bg bau diese nahm sofort meine Daten auf , die arbeiten (Kaffetrinken) wurden eingestellt und ich wurde vom Dach verwiesen ! nun hatte mein Kumpel die Auflage bekommen seine Sicherheits Ausrüstung auf das Dach zu Packen und die vorgaben des BG Mitarbeiters zu erfüllen ! Naja nett wie ich bin hab ich ihm fix geholfen und das zeug hoch getragen ,was der Mitarbeiter der Bg so Dokumentierte ! Alles war Gut ich bin gefahren Kaffe war eh kalt ! einige Zeit später bekam ich nen Busgeldbescheid über 948 Euro den ich erstmal beiseite gelegt habe hatte das aufgrund der oben dargestellten tatsachen für nichtig gehalten und nicht ernst genommen. nun einige Zeit später kamm erneutr ein schreiben der BG (kurzfassung) Zahl sonst erzwingungshaft ! Ich bin Zwar Selbstständig ,aber ohne Mitarbeiter , von dem her Eigenverantwortlich ! So Jetzt die Frage muss ich Zahlen oder besser gleich zum Anwalt ? vielen Dank Bernd
6 Antworten
mich würde auch die begründung interessieren. aber weißt du was gewesen wäre, wenn dir was passiert wäre? dann hätte hier eine frage gestanden wen man am besten dafür verklagen könnte. es ist grob fahrlässig ohne sicherheit auf ein dach zu gehen. kaffee kann man unten trinken, dein kumpel hätte runter kommen können.
Danke für die Antwort war der 12 te stock währe was passiert hätte ich wohl hier nix mehr geschrieben ^^
in dem schrieben muss doch stehen, warum du das bussgeld zahlen sollst.
und dein bekannter sollte doch auch post bekommen.
wenn du damit ncihts anfangen kannst, solltest du es dir mal von de rbeurfgenossenschaft erklären lassen
hab ich versucht die sind nur pazig! und wollen geld sehen !
Hoi.
Für deine Dummheit sollte man dir eigentlich nicht weiterhelfen...... gehe zum Anwalt und lass den einen §44 SGB X Antrag schreiben. Dadurch wird die Frist aufgehoben und man kann normal Widerspruch erheben.
Was für ein Selbständiger bist du den? Du weißt schon, dass gerade die Bau-BG oder andere technische BGen eine Unternehmerpflichtversicherung haben?
Naja, vielleicht hörst du das nächste Mal zu, wenn dir einer was sagt. Auch die Aufsichtsbeamten von der BG wollen nix böses, aber wenn so ein naßforscher Hohlraumdübel die von der Seite anpupt, gibts auch schon mal ein nettes Bußgeld.
Ciao Loki
bekam ich nen Busgeldbescheid über 948 Euro den ich erstmal beiseite gelegt habe
Das ist generell die empfehlenswerteste Variante bei einem Bußgeldbescheid. Bloß nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben...!
Damit ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und den Weg zum Anwalt kannst Du Dir für's nächste Mal aufheben.
Siehst Du, das hätte man wunderschön in einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid reinschreiben können. Aber der Drops ist gelutscht...
Hart aber Hezlich danke dir ! So is das Leben mal bist du Baum mal bist du Hund!
Der Bußgeldbescheid stützt sich vermutlich auf § 209 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 und Abs. 3 SGB VII. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 € betragen.
Naja nett wie ich bin hab ich ihm fix geholfen und das zeug hoch getragen ,was der Mitarbeiter der Bg so Dokumentierte !
Das könnte als eine Zuwiderhandlung gegen eine "vollziehbare Anordnung" nach § 19 Abs. 1 SGB VII gewertet werden, denn
und ich wurde vom Dach verwiesen !
jo das macht sinn naja zahl ich halt den 1000er! hast vollkommen recht hätte wohl reagieren müssen hab das halt nicht ernst genommen
Mit welcher Begründung erfolgte der Bußgeldbescheid ?
Das hab ich nimmer auf dem schirm ! hab das nich für wichtig gehalten hab ja nix mit denen am hut bin dort nicht versichert
Die Frage ist halt ist das überhaupt zulässig hab keine mitarbeiter und bin nicht dort versichert im falle eines sturzes währe der gb kein schaden entstanden !