Wer zahlt die folgeschäden eines schulunfalls?
Hallo! Vor gut 16 jahren hatte ich einen schulunfall. Ich habe eine tür ins gesicht bekommen und mir ist der vordere schneidezahn halb abgebrochen. Ich habe damals eine krone vom zahnarzt bekommen und die kosten wurden über die berufsgenossenschaft der schule abgerechnet. Jetzt ist mir die krone wieder abgebrochen. Wer kommt jetzt für die kosten einer neuen krone auf? Muss ich es aus eigener tasche zahlen oder übernimmt die bg der schule auch die folgekosten? Vllt kann mir jemand helfen... Vielen dank schonmal.
6 Antworten
Hallo,
die gesetzliche Unfallversicherung kommt für alle Folgeschäden des anerkannten Schulunfalls auf. Entscheidend ist, ob es sich jetzt um eine direkte oder indirekte Folge des damaligen Schulunfalls handelt. Am besten den Zahnarzt bitten, den Kostenvoranschlag an die gesetzliche Unfallversicherung zu senden. Der Zahnarzt benötigt aber den genauen Namen der Unfallversicherung und ggf. das Bundesland. Daten kann man auch im Sekretariat der damaligen Schule erfragen.
Gruß
RHW
Es kommt darauf an, welche Ansprüche damals gestellt wurden und ob die sog. Spätschadenklausel vereinbart wurde.Wir vereinbaren bei Gesundheitsschäden die Klausel immer.
Ich würde es der Regulierungsstelle noch einmal melden, denn einen Versuch ist das allemal wert.
Die Unfallkasse, die damals die Krone bezahlt hat, wird Ersatz leisten (bis zu einer gewissen Grenze). Ausnahme: wenn die Krone durch ein weiteres Unfallereignis abgebrochen ist könnte es Probleme geben.
Wenn die Krone einfach nur aus Verschleißgründen abgebrochen ist: der Zahnarzt muss einen Heil- und Kostenplan an die (damalige) Unfallkasse schicken, diese wird ihn prüfen und (wahrscheinlich) genehmigen. Er sollte aber darauf achten das auch eine BG bzw. Unfalkasse nicht jede zahnärztliche Leistung übenimmt.
Ich kann mir nicht vorstellen nach so langer Zeit (16 Jahren) das dafür noch die Schule auf kommt.
Du kannst es versuchen, aber ob die Versicherung der Schule dafür noch mal aufkommt ist fraglich.
L. G. Aral59
Nach 16 Jahren ist das kein Folgeschaden mehr.
Leider nicht richtig, ein Folgeschaden bleibt ein Folgeschaden.
danke für den tip! ich werd das beim nächsten zahnarzttermin mal abklären.