Arbeitsunfall und Berufsgenossenschaft stellt sich quer, was nun?
Hallo liebe Comunitiy,
Ich hatte vor einem Jahr einen recht schweren Arbeitsunfall. Bin eine Leiter herunter gestürzt und habe mir dabei das Sprunggelenk gebrochen und die Kreuzbänder gerissen. Anfangs hat die Berufgenossenschaft (BG) alles soweit anstandslos gezahlt. Nachdem aber mein Fußgelenk wieder verheit ist, macht mein Knie weiterhin Probleme. Da ich auf dem Bau arbeite muss ich oft Sachen heben und auf Gerüste steigen. Das ist mir momentan einfach nicht möglich. Die BG will jetzt die Folgebehandlungen nicht zahlen und sagt, dass es andere Ursachen haben muss, dass es nicht besser wird und das nicht als Unfallfolge betrachtet wird.
Ich weiß jetzt nicht mehr weiter...Ich streite mich schon länger mit denen kann mir aber einen Anwalt nicht leisten und befürchte zu verlieren. Hat jemand von euch einen Tipp was ich machen kann, oder musste schon selbst die Erfahrung machen, dass er hilflos dastand? Ich freue mich über jeden Hinweis, Hilfe oder Rat von euch.
Vielen Dank schonmal.
8 Antworten
Ein Streit mit der BG würde durch das Sozialgericht behandelt. Das ist KOSTENLOS und in der ersten Instanz besteht auch KEINE ANWALTSPFLICHT.
Für solche Fälle bist du bei einem Sozialverband besser aufgehoben. Anwälte verdienen daran viel zu wenig, um sich da wirklich zu spezialisieren.
Such dir Hilfe bei der Gewerkschaft, dem Vdk oder Juvato. Wie schon erwähnt muss die BG erstmal beweisen, das deine Knieprobleme als Vorschaden zu betrachten sind. Gibt es schon ein Ablehnungsbescheid? Wurde schon ein Gutachten gemacht? Mir ging es ähnlich. Hatte auch einen Arbeitsunfall und die BG wollte nicht zahlen. Nach einiger Recherche bin ich auf Juvato gestoßen. Das ist ein Prozesskostenfinanzierer, der sich auf Arbeits- und Wegeunfälle spezialisiert hat. Ich war mehr als zufrieden mit denen.
Warum nicht? Genau kann ich es nicht sagen, weil es sicherlich von Fall zu Fall entschieden wird. Aber probieren kann er es. Er hat doch kein Kostenrisiko. LG
Wende dich ans Sozialgericht und informiere dich dort, wie es weiter gehen kann.
Danke dir, werde ich mal machen.
Normalerweise klärt das doch die Krankenkasse mit der BG wer was bezahlt? Was sagt die denn dazu?
Danke dir. Ich werde mich mit denen nochmal in Verbindung setzen und nachfragen.
Hoi.
Hilfe kann man bei der Gewerkschaft, dem VdK oder dem SozVd sehr günstig erhalten.
Allerdings kostet ein Anwalt auch nicht viel, da im Sozialrecht die Anwaltsgebühren niedrig sind.
Die BG muss dir aber Beweisen, dass die Knieprobleme als Vorschaden zu betrachten sind. Gibt es da schon Gutachten? Hat die BG schon einen Ablehnungsbescheid gefertigt?
Deine Krankenkasse sollte dir die weitere Behandlung (ersteinmal) bezahlen bzw. Krankengeld auszahlen, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist.
Ciao Loki
Und du glaubst, dass hier genug Geldleistungen herausspringen, dass Juvato da mitgeht?