Brille(Glas) auf der Arbeit kaputt gegangen, wer übernimmt die Kosten?
Ich arbeite als LKW be und entlader und beim aufheben eines Pakets habe ich meine Brille damit getroffen, welche dann runtergefallen ist. Die Brille hatte ich mit einem Band um meinen Hals hängen. Nun ja, die Brille ist beim Zusammenstoß mit dem Packstück auf dem Boden(im LKW) gefallen und dabei ist das Glas raus gebrochen. Leider habe ich erst 5 Minuten später, als ich schon aus dem LKW raus bin, bemerkt, dass das Glas auf der linken Seite fehlt und der LKW war nicht mehr vor Ort. Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Reparatur bzw ein neues Glas der Brille oder muss ich selbst dafür aufkommen? Die Brille habe ich vor ca 3 bis 4 Wochen neu gekauft für über 300 Euro. Das Glas alleine kostet ca 140 Euro. Muss ich alles selbst bezahlen oder einen Teil? Oder übernimmt die BG den gesamten Betrag?
5 Antworten
Hoi.
"Zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn mir bei der Arbeit meine Brille kaputt geht?
Wenn durch einen Arbeitsunfall die als Sehhilfe benötigte Brille beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Brille. Die Kostenübernahme ist beschränkt auf einen gleichwertigen Ersatz der beschädigten Gläser und die Kosten für das Brillengestell bis zur Höhe von 250,- Euro."
https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/haeufig-gestellte-fragen
Brillenschäden
Die getragene Brille muss bei einer versicherten Tätigkeit beschädigt worden sein.
https://www.bghm.de/de/arbeitnehmer/versicherungsschutz/arbeitsunfall/
Ciao
Loki
Vielen Dank! :)
Ähm - Du hast es ganz allein geschafft, die Brille kaputt zu machen. Also muss Du die Reparatur auch allein bezahlen.
Die Brille zählt im Unfallversicherungsrecht als Körperersatzstück und wird einem Körperteil damit gleich gesetzt. Voraussetzung ist, dass die Brille bestimmungsgemäß verwendet worden ist. In diesem Fall würde ich das jedoch eher verneinen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung spielt die Schuldfrage einer eher untergerdnete Rolle - solange kein Vorsatz im Spiel ist.
Das ist völlig egal. DU bist schuld, also zahlst DU.
Das ist ja kein Arbeitsunfall.
Ein Unfall definiert sich durch ein auf dem KÖRPER einwirkendes plötzliches Ereignis.
Evtl. kannst du das über die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers abhandeln.
Dann müsste aber der Betrieb daran Schuld haben. (z.B. keine geeignete Ablagemöglichkeit)
Da die Brille zum Unfallzeitpunkt nicht bestimmungsgemäß getragen wurde (auf der Nase), wird die Berufsgenossenschaft wahrscheinlich keine Kosten übernehmen. Versuchen würde ich es trotzdem.
Ich bin kurzsichtig und muss meine Brille im LKW nicht tragen, da ich alles bestens sehe, ohne meine Brille. Zählt das trotzdem als "nicht Bestimmungsgemäß"? Immerhin würde ich durch die Brille nicht besser sehen, wenn ich mich im LKW befinde, wo die Sicht maximal 2 bis 3 Meter beträgt.
Ich weiß, dass es z.B. kein Versicherungsfall ist, wenn die Brille in der Brusttasche steckt und dann rausfällt und dadurch kaputt geht.
Deshalb mein Rat: einfach versuchen.
.... warum sollten andere bezahlen?
Brillen sind doch medizinisch nicht notwendig.
Außerdem schreibt mein Betrieb vor, wegen meiner sehschwaeche, eine Brille zu tragen. Also beim führen von Firmen Fahrzeugen oder Flurförderzeuge.
.... so etwas kann ein Betrieb nicht vorschreiben, dies ist allein eine Angelegenheit der Verkehrsbehörde.
Werden dennoch unter bestimmten Voraussetzungen von der BG bezahlt.
Aber während der Arbeitszeit und während ich meine Arbeit verrichtet habe. Was heißt denn ganz allein? Natürlich war ich daran schuld, keine Frage, aber mir geht es hier um die Übernahme der Kosten. Immerhin war es ein Unfall, welcher durch meine ARBEIT passierte, wodurch die Brille kaputt ging.