Brille(Glas) auf der Arbeit kaputt gegangen, wer übernimmt die Kosten?

5 Antworten

Hoi.

"Zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn mir bei der Arbeit meine Brille kaputt geht?

Wenn durch einen Arbeitsunfall die als Sehhilfe benötigte Brille beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Brille. Die Kostenübernahme ist beschränkt auf einen gleichwertigen Ersatz der beschädigten Gläser und die Kosten für das Brillengestell bis zur Höhe von 250,- Euro."

https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/haeufig-gestellte-fragen

 

Brillenschäden

Die getragene Brille muss bei einer versicherten Tätigkeit beschädigt worden sein.

https://www.bghm.de/de/arbeitnehmer/versicherungsschutz/arbeitsunfall/

 

Ciao
Loki

XaveMyXoul 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 18:39

Vielen Dank! :)

Ähm - Du hast es ganz allein geschafft, die Brille kaputt zu machen. Also muss Du die Reparatur auch allein bezahlen.

expertsv  23.11.2017, 07:01

Die Brille zählt im Unfallversicherungsrecht als Körperersatzstück und wird einem Körperteil damit gleich gesetzt. Voraussetzung ist, dass die Brille bestimmungsgemäß verwendet worden ist. In diesem Fall würde ich das jedoch eher verneinen. 

In der gesetzlichen Unfallversicherung spielt die Schuldfrage einer eher untergerdnete Rolle - solange kein Vorsatz im Spiel ist.

XaveMyXoul 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 21:12

Aber während der Arbeitszeit und während ich meine Arbeit verrichtet habe. Was heißt denn ganz allein? Natürlich war ich daran schuld, keine Frage, aber mir geht es hier um die Übernahme der Kosten. Immerhin war es ein Unfall, welcher durch meine ARBEIT passierte, wodurch die Brille kaputt ging.

beangato  22.11.2017, 21:13
@XaveMyXoul

Das ist völlig egal. DU bist schuld, also zahlst DU.

Das ist ja kein Arbeitsunfall.

Ein Unfall definiert sich durch ein auf dem KÖRPER einwirkendes plötzliches Ereignis.

Evtl. kannst du das über die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers abhandeln.

Dann müsste aber der Betrieb daran Schuld haben. (z.B. keine geeignete Ablagemöglichkeit)

Da die Brille zum Unfallzeitpunkt nicht bestimmungsgemäß getragen wurde (auf der Nase), wird die Berufsgenossenschaft wahrscheinlich keine Kosten übernehmen. Versuchen würde ich es trotzdem. 

XaveMyXoul 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 21:15

Ich bin kurzsichtig und muss meine Brille im LKW nicht tragen, da ich alles bestens sehe, ohne meine Brille. Zählt das trotzdem als "nicht Bestimmungsgemäß"? Immerhin würde ich durch die Brille nicht besser sehen, wenn ich mich im LKW befinde, wo die Sicht maximal 2 bis 3 Meter beträgt.

Schnoil  23.11.2017, 00:26
@XaveMyXoul

Ich weiß, dass es z.B. kein Versicherungsfall ist, wenn die Brille in der Brusttasche steckt und dann rausfällt und dadurch kaputt geht.

Deshalb mein Rat: einfach versuchen. 

.... warum sollten andere bezahlen?

Brillen sind doch medizinisch nicht notwendig.

XaveMyXoul 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 21:22

Außerdem schreibt mein Betrieb vor, wegen meiner sehschwaeche, eine Brille zu tragen. Also beim führen von Firmen Fahrzeugen oder Flurförderzeuge.

schleudermaxe  23.11.2017, 08:11
@XaveMyXoul

.... so etwas kann ein Betrieb nicht vorschreiben, dies ist allein eine Angelegenheit der Verkehrsbehörde.

XaveMyXoul 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 21:19

Werden dennoch unter bestimmten Voraussetzungen von der BG bezahlt.