Umsatzsteuervoranmeldung Micorosft Ireland Dienste?
Hallo zusammen,
ich lese immer wieder, dass bei Dienstleistungen aus dem Ausland das Reverse Charge Verfahren greift und man die Beträge im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung nicht geltend machen kann, bzw. nicht so einfach wie bei Rechnungen aus dem Inland.
Jetzt erhalte ich regelmäßig Rechnungen für Dienstleistungen (Software), die ich von Microsoft beziehe (Microsoft Ireland). Dort ist eine deutsche Umsatzsteuernummer von Microsoft angegeben + ein deutscher Steuersatz (19%) + kein Hinweis auf Reverse Charge. Die Rechnung kommt also aus dem Ausland, sieht aber wie eine normale deutsche Rechnung aus. Kann ich die Umsatzsteuer ganz normal geltend machen?
Beste Grüße und vielen Dank
1 Antwort
Ja, das kannst Du natürlich. Und wenn keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen wäre dann könntest Du das auch, würdest die Steuer aber erstmal dem Finanzamt schulden, statt dem Leistungserbringer.