Mietwagen in Spanien gebucht - darf man die MWST in Deutschland ansetzen?

3 Antworten

Das kommt darauf an.

Wenn Dein Geschäftsfreund vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er sich die komplette spanische UST wieder erstatten lassen. Und dann ist seine Rechnung korrekt.

Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, sind Deine Rechnungen korrekt. Ansonsten müsstest Du netto + 19 % berechnen und Dir die ausländische MWST zurück holen.

Lagutefrage 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 14:00

..Danke Seeheldin....wir sind beide Vorsteuerabzugsberechtigt.... Wie verhält es sich da?

Ganz ehrlich: wo kein Kläger, da kein Richter.

Solange keiner Deiner Kunden meckert, würde ich die Rechnungen weiter so schreiben wie bisher.

Dieses Rückerstattungsverfahren ist so umständlich und langwierig, dass man es eigentlich gut als Strafmaßnahme für Schwerverbrecher einsetzen könnte.

Ort des Umsatzes bei Unternehmern:

Mietwagen im Ausland (= kurzfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln

Mietdauer < 30 Tage = steuerbar im Ausland (hier: spanische USt)

über 30 Tage = steuerbar im Inland (hier: deutsche USt)

Wenn das nun im Inland weiterberechnet wird, wird auf den spanischen Bruttopreis die deutsche Umsatzsteuer aufgeschlagen - der spanische Bruttobetrag (inkl. spanischer USt) ist die Bemessungsgrundlage für die deutsche Umsatzsteuer sofern die spanische Steuer nicht in Spanien erstattet wird.

So, wie Du das also üblicherweise machst, ist das richtig.

Lagutefrage 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 14:10

Aha...also, so wie ich es mir gedacht habe....spanischer Bruttopreis + deutsche 19% MwSt....Prima, Danke!