Dem Chef Rechnungen schreiben für unternehmensfremde Leistungen?
Ich suche passende Gesetztestexte oder Anwendungsfälle sowie Hinweise zu folgender Konstellation:
- Angesteller in Teilzeit (70%) hat ein Kleingewerbe angemeldet, wovon der Arbeitgeber Bescheid weiß.
- In seiner Anstellung macht er Wareneingang und Bürokram.
- In seiner Freizeit daheim schreibt er Programme und verkauft diese in seinem Kleingewerbe.
- Nun wird auch sein Arbeitgeber auf diese Fähigkeiten aufmerksam und gibt den Auftrag, ein Programm für die Firma zu erstellen.
Die Frage ist dabei nun, ob der Angestellte seinem Chef eine Rechnung für seine Programmier-Dienstleistung erstellen kann, obwohl er auf der Lohnliste steht (Stichpunkt: Sozial-Abgaben, Verdacht auf Scheinselbständigkeit, Steuerprüfung bei Arbeitgeber)?
Ich meine, der Angestellte bietet seinem Arbeitgeber eine Leistung, die nicht mit den Produkten und Dienstleistungen seines Arbeitgebers im Zusammenhang oder in Konkurrenz steht - denn der Arbeitnehmer ist nicht als Programmierer angestellt, sondern als Bürokraft im Bereich Logistik. - Oder liege ich damit falsch (im deutschen Steuersystem)?
2 Antworten
Der Angestellte kann natürlich als Selbständiger auch für seinen Chef arbeiten.
Von Selbständigkeit wird ausgegangen wenn der Selbständige neben dem Chef kaum oder gar keine anderen Aufraggeber hat.
Zum Beispiel wenn ein jetzt Selbständiger Spediteur ausschließlich die Güter der Firma transportiert in der er zuvor als LKW-Fahrer angestellt war.
Wenn der Chef die Dienstleistung des Mitarbeiters als Selbständiger Unternehmer in Anspruch nimmt bleibt das Arbeitsverhältnis als Angestellter vollkommen unberührt.
Der Mitarbeiter muss dem Chef seine Arbeit in Rechnung stellen wie jedem anderen Kunden auch.
Und natürlich hat der Chef gegenüber dem Mitarbeiter als Unternehmer auch Gewährleistungsansprüche, die er ggf. geltend machen kann.
Betreibt der Mitarbeiter sein Gewerbe nach der Kleingewerberegelung so darf jedoch keine Umsatzsteuer geltend gemacht werden.
Auf keinen Fall darf hinsichtlich der Kleingewerberegelung der Hinweis fehlen: "Diese Rechnung ist nach §§ 19 Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei."
Da der Chef keine Umsatzsteuer bezhalt, kann er wiedrum natürlich auch keine geltend machen.
Hier kommt es leider oft dazu, dass Auftraggeber sich zwar freuen keine MwSt. zahlen zu müssen, dann aber versuchen die Rechnung beim Finanzamt auf Erstattung der Umsatzsteuer vorlegen.
Das funktioniert nicht.
Arbeitet der Mitarbeiter nicht im Sinne der Kleingewerbeordnung muss er seinem Chef als Auftraggeber einen ganznormale Rechnung schreiben auf der die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Ergänzung:
"Arbeitet der Mitarbeiter nicht im Sinne der Kleingewerbeordnung"? Habe Sie überhaupt Ahnung vom Thema? Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz! Insbesondere der §19 UStG "Besteuerung der Kleinunternehmen". Erklären sie mal was die "Kleingewerbeordnung" ist und warum sie hier einschlägig sein soll...
Hallo hefti
endlich einmal jemand der so wie ich die Antworten des Users als falsch erkennt!!!!!
Klasse!!
DH an dich!!
Zum Beispiel wenn ein jetzt Selbständiger Spediteur ausschließlich die Güter der Firma transportiert in der er zuvor als LKW-Fahrer angestellt war.
Wenn der Chef die Dienstleistung des Mitarbeiters als Selbständiger Unternehmer in Anspruch nimmt bleibt das Arbeitsverhältnis als Angestellter vollkommen unberührt.
Wenn er aber noch angestellt ist?
Der Chef zahlt seinem Angestellten für die Arbeitsstunden anteilig die Sozialleistungen - die er aber einspart, wenn der Angestellte ihm für die Fahrleistungen eine Rechnung stellt.
Somit könnte der Chef bei einer Steuerprüfung kräftig Strafe zahlen müssen - oder nicht?
Und genau hier ist die Frage nach den gesetzlichen Regelungen...
Wenn du das während der Arbeitszeit bei deinem Chef machst, kannst du ihm sicher keine Rechnung dafür stellen. Machst du es zu Hause, dann schon.
Das sehe ich prinzipiell auch so.
Aber der Chef meint, es hat ein "G'schmäckle" im Sinne von Grauzone Richtung Schwarzarbeit. Das kann ihm teuer zu stehen kommen, wenn die Betriebsprüfung Rechnungen von einem Arbeitnehmer der gleichen Firma entdeckt, denn für diese Zeit wurden ja keine Sozialleistungen bezahlt.
Daher die Frage nach gesetzlichen Bestimmungen, ggf. Urteilen, mit denen man so einen Chef überzeugen kann, daß alles in Ordnung ist...?!
"Hier kommt es leider oft dazu, dass Auftraggeber sich zwar freuen keine MwSt. zahlen zu müssen, dann aber versuchen die Rechnung beim Finanzamt auf Erstattung der Umsatzsteuer vorlegen."
Das ist doch ein pures Märchen? Geben sie es zu, selber ausgedacht!
Haben sie Ahnung vom Steuerrecht? Auch praktisch? Dieses Märchen ist in kleinster Weise glaubhaft.
Erstmals, ein Unternehmer "legt" dem Finanzamt grundsätzlich keine Rechnungen vor. Der Unternehmer muss ev. USt-Voranmeldungen bzw. eine USt-Erklärung abgeben. Alles ohne Rechnung. Ergo, man rechnet u.a. die Vorsteuer selber aus.
Und auch tatsächlich macht die nicht den geringsten Sinn. Jeder Unternehmer weiß, dass er bei der Vorsteuer nicht rückwärts rechnen kann. Also einfach aus den Bruttowerten der Ausgaben die Vorsteuer zurückrechnen. Weil man schnell erkennt, dass es Ausgaben gibt, die keine, eine ermäßigte bzw. den normale USt enthalten.
Woran man noch erkennt, dass sie keine Ahnung haben:
Wenn ein Unternehmer Vorsteuerabzug hat, dann ist es ihm vollkommen egal, ob er jetzt mit USt eine Rechnung zahlen muss oder ohne USt.
Ihre Behauptung "Auftraggeber sich zwar freuen keine MwSt. zahlen zu müssen" ist vollkommen sinnfrei. Entweder kostet es 100 Euro (ohne USt Ausweis) oder z.B. 119 Euro mit USt. Der Unternehmer holt sich die USt / Vorsteuer mit der nächsten Voranmeldung wieder und man ist wieder bei den 100 Euro. Wenig Ahnung vom Steuerrecht bzw. von Unternehmen?