Keine Umsatzsteuernummer, warum?

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Gegenüber einer Privatperson braucht keine Rechnung ausgestellt werden (§ 14 (2) Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 14 (2) Satz 2 UStG) - der Privatkunde hat nur das Recht eine Quittung der Bezahlung zu erhalten - inzwischen gibt es, bei elektronischen Kassen, die Pflicht dem Kunden einen Kassenbon zur Verfügung zu stellen, es sei denn, man ist auf Antrag vom Finanzamt davon befreit worden (die Frage ob der Kunde einen Kassenbon haben möchte, reicht aus) - der Kunde kann darauf verzichten, den Bon ausgehändigt zu bekommen; der Kassenbon selbst muß abgespeichert bleiben.

Die USt-ID ist nicht für jeden Unternehmer verpflichtend - sie kann aber auch freiwillig beantragt werden, um sie an Stelle der Steuernummer zu verwenden.

Üblicherweise steht aber die USt-ID auf allen Kassenbons - der Händler/Dienstleister weiß ja nicht, welcher Kunde Unternehmer ist oder nicht. Ein Frisörbesuch ist keine Betriebsausgabe - daher kann man hier grundsätzlich darauf verzichten, eine USt-ID oder Steuernummer auf den Bon aufzudrucken, weil sich eine Privatperson die gezahlte Umsatzsteuer nicht beim Finanzamt zurückholen kann.

Der von "NeugierPur2" angesprochene § 14 UStG hat nur Relevanz, wenn der Kunde vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer wäre (er erhält die gezahlte USt vom Finanzamt zurück, da nur der Endverbraucher Träger der USt ist).

Den Vorsteuerabzug hätte man nur, wenn auf einem Schriftstück (üblichweise: Rechung, Bon) alle Pflichtangaben vorhanden wären (Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen) - fehlt eine Angabe wäre die gezahlte Umsatzsteuer dann "nur" Betriebsausgabe.

Die Pflichtangaben auf dem Kassenbon sind in § 6 KassenSichV abschließend aufgeführt - die USt-ID/Steuernummer ist KEINE Pflichtangabe. Bei einem Kunden, der Unternehmer ist, hat das aber zur Folge, daß er bei fehlender USt-ID oder bei fehlender Steuernummer keine Vorsteuer geltend machen könnte.

Der ausgehändigte Kassenbon entspricht dem § 6 der KassenSichV.

Daher ist das "neu" auch irrelevant - das kann z. B. auch ein Hinweis sein, daß eine USt-ID beantragt wurde, aber noch nicht vorliegt.

Der Kunde kann generell nicht prüfen, ob die Umsatzsteuer korrekt abgeführt wird.

Eine Umsatzsteuernummer brauchst du erst ab einem dauerhaften Umsatz von 25000 bzw wenn du 50000 im aktuellen Jahr überschreitest. Da kann man also als Kleiunternehmer ggfs auch ohne Nummer auskommen. Die Belegnummer durfte ich auch schon bei einer Autowerkstatt bewundern, als ich dann explizit einen Beleg verlangt habe, hat man mir erklärt, dass es dann um 200 Euro teurer wird wegen der Steuer...

NeugierPur2 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 22:33

Ich habe gerade herausgefunden, laut §14 UStG gehört die Steuer Nummer zu den Pflichtangaben.

Verstehe, dann ist das also ein klassischer Versuch der Steuerhinterziehung?

Onchen  15.02.2020, 22:35
@NeugierPur2

Was den Automechaniker angeht definitiv. Schau dir mal Paragraf 19 UStG an, da wird erklärt ab wann man eine Umsatzsteuernummer braucht.

MuslimsInDerAFD  15.02.2020, 22:37
@Onchen

Hast du wirklich 5 euro für haarwachs ausgegeben, wenn ich mal fragrn darf?

NeugierPur2 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 22:38
@Onchen

Alles klar! Danke für den Rat!

Onchen  15.02.2020, 22:40
@MuslimsInDerAFD

Ich? Haarwachs? Was? Wovon redest du? Meinst du wirklich mich?

MuslimsInDerAFD  15.02.2020, 22:41