Umsatzsteuer für Dienstleistung in UK (2021)?
Hey,
ich arbeite als Filmemacher und verkaufe Nutzungsrechte für Bildmaterial an ein Unternehmen in UK. Wie wird ab dem 01.01.2021 (nach dem Brexit) die Umsatzsteuer in einem solchen Fall gehandhabt? Zuvor gab es ja das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldner ist Leistungsempfänger), was ja nun durch den Brexit vermutlich nicht mehr existiert!?
Ich habe im Internet leider nur sehr widersprüchliche Quellen gefunden. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen?
Viele Grüße,
Flo
4 Antworten
Für Drittland gilt eine ähnliche Regelung wie für EU: Wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, verschiebt sich der Leistungsort in das Empfängerland und die Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger.
Nach den mir bis jetzt vorliegenden Informationen verwandelt sich Deine bisherige innergemeinschaftliche Lieferung in eine Ausfuhr. Du lieferst MwSt-frei, der UK-Kunde ist Importeur und zahlt seine nationale Einfuhrumsatzsteuer. Zölle sollen nach jetzigem Wissensstand nicht erhoben werden, und wenn doch, ist das Sache des Kunden.
Wenn Du detaillierte Infos brauchst, wende Dich einfach an Deine zuständige IHK. Die können auch mal was tun für ihre Zwangsbeiträge.
aus unserer EU-Sicht kommt „nicht im Inland steuerbare Leistung“ drauf, und keine USt.
Bisweilen muss Du für das Land vom Leistungsempfänger was machen, so wie wir ja auch von Dienstleistern aus Drittländern eine EU USt-ID erwarten, damit wir dann auch selber reverse charge machen können.
Drittlandregelung - > StB.