Kindergeld trotz Kündigung?

5 Antworten

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wenn du nicht arbeitest oder schule oder so etwas machst bekommst kein kindergeld das is richtig

diabla1401  22.09.2009, 08:33

Das stimmt nicht! Selbst wenn du Arbeitssuchend bist kannst du weiter Kindergeld bekommen, allerdings musst du dann gewisse Dinge erfüllen, wie z.B. eine gewisse Anzahl an Bewerbungen schreiben!

kikkerl  22.09.2009, 08:44
@diabla1401

nicht unbedingt. wenn du arbeitslos bist kriegst du kein kindergeld mehr. es sei denn du bist arbeitslos nachdem du die schule beentet hast und dir eine ausbildung suchst, bzw irgendwo auf einer liste stehst deswegen aber auch dann ist schwer zu sagen

Unter 18 gibt es auf jeden Fall Kindergeld.

Bis zum Ende des Monats, in dem die Ausbildung (warum auch immer beendet wird, gibt es auch KG.

Bei arbeitslos oder Arbeitssuchend bis zum 21. Geburtstag,

Bei Ausbildungsplatzsuchend bis zum 25. Geburtstag.

Ausführlicher: www.klicktipps.de/kindergeld.php

Wenn du dich jetzt beim Arbeitsamt weiter als Ausbildungssuchend meldest, dann bekommst du für eine Übergangszeit von 4 Monaten noch Kindergeld. Danach fällt das Kindergeld komplett weg. Sobald du aber wieder eine Lehre/Studium/Schule besuchst, bekommst du wieder Kindergeld. Aber nicht länger als bis zum 25. Lebensjahr.

kindergeld wird mit der volljärigkeit nur gezahlt, wenn sich der jugendliche in einer betrieblichen oder (hoch-)schulischen ausbildung befindet. und was heißt die kündigungsfrist läuft noch? wenn du gekündigt hast, kann dein arbeitgeber einer rücknahme deiner kündigung zustimmen, aber er muss es nicht!

kindergeld kriegst du nur wenn du in ausbildung bist.ansonsten nicht...