Ummelden ohne festen Wohnsitz, wie geht das?
Wir ziehen von unserem jetzigen Wohnort weg zurück in unsere alte Heimatstadt und außerdem zieht jeder in eine eigene Wohnung.
Aber nun ist es so, wenn mein Freund schon eine neue Wohnung hat, weil der Vertrag schon bald beginnt und ich noch auf Wohnungssuche bin und bis zum Kündigungstermin unserer gemeinsamen Wohnung noch keine neue gefunden habe, wie läuft das dann rechtlich??
Organisatorisch machen wir es so, dass ich notfalls mit bei ihm einziehe und ich dann von der neuen Stadt aus weiter suche. Nur ich muss mich ja beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Wie geht das, wenn ich keine eigene Adresse habe, sondern nur übergangsweise bei ihm mit unterkomme? Ich stehe ja auch nicht mit in dem Mietvertrag von ihm drin.
Danke
5 Antworten
Aber nun ist es so, wenn mein Freund schon eine neue Wohnung hat, weil der Vertrag schon bald beginnt und ich noch auf Wohnungssuche bin und bis zum Kündigungstermin unserer gemeinsamen Wohnung noch keine neue gefunden habe, wie läuft das dann rechtlich??
Wenn Ihr die jetzige Wogtnung gemeinsam gemietet ubnd gemeinsam gekündigt habt, müsst Ihr beide am Ende der Kündigungsfrist ausziehen.
Du könntest aber den Vermieter fragen ob Du z.B noch einen Monat länger dort wohnen kannst.
Wie geht das, wenn ich keine eigene Adresse habe, sondern nur übergangsweise bei ihm mit unterkomme? Ich stehe ja auch nicht mit in dem Mietvertrag von ihm drin.
Bis zu 6 Wochen kannst Du als Besuch bei ihm sein, ohne dass der Vermieter etwas dagegen unternehmen kann. ________________________________________________________________
Anmelden ohne festen Wohnsitz?
Z.B. in Solingen geht das nicht:
Anmeldung ohne festen Wohnsitz in Solingen
Dies ist leider nicht möglich, da § 13 Abs. 3 Meldegesetz NRW folgende Aussage trifft: "Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht." Folglich besteht keine Möglichkeit der Melderegistereintragung, wenn keine Wohnung bezogen wird. Hinweis
Gleichwohl kann eine obdachlose Person, die überwiegend im Stadtgebiet von Solingen aufhältig ist, ein Ausweisdokument beim Bürgerbüro beantragen. (siehe auch Eintragungen im Bereich Pass- und Ausweiswesen) Rechtsgrundlagen
§ 13 Abs. 3 Meldegesetz NRW
Könnte sein, dass das auch nicht in anderen Städten geht, aber man kann sich beim Einwohnermeldeamt erkundigen.
Wenn du für eine Weile bei deinem Freund ein ziehst, muss der seine Vermieter um Erlaubnis fragen. Wenns nur für kurz ist, braucht er da nicht, dann läufts unter Besuch, aber das sollte man nicht zu arg strapazieren. (Kenn die Zeiten leider nicht) Das Ummelden machst du erst dann, wenn du deine eigene Wohnung hat. Problematisch wirds mit Post. Das würde ich erstmal einen Nachsendeauftrag einreichen, so das du deine Post bekommst.
Kenne ich nur so, dass ich einen Nachsendeantrag für die Post gestellt habe. Den Telefonanschluß habe ich bei einem InternetTelefonProvider portiert.
Bei der Ummeldung habe ich nur die neue Anschrift angegeben.
Was rein rechtlich ist interessiert mich nicht, wenns praktisch geht.
zieh doch einfach erstmal auch offiziel bei ihm ein
Der Mietvertrag läuft nur auf ihn, wie soll das offiziell gehen? Wir wollen den Vermieter nicht verärgern durch sowas, wenn es erst hieß er zieht alleine ein und plötzlich komme ich als 3-köpfige Mannschaft mit. (Ich habe Tiere).
Es ist ja nur temporär bis ich hoffentlich recht schnell was eigenes finde. Vielleicht habe ich ja bis dahon auch schon was gefunden, dann kommt es erst gar nicht zu dieser blöden Situation.
du meldest dich erst an, wenn die neue wohnung feststeht