Umgangsverbot mit meinem Ex?

7 Antworten

Also das Jugendamt hat dir das schriftlich bzw. via Brief mitgeteilt das dein Ex nicht mehr zu dir in die Wohnung darf und deine Tochter nur noch in Begleitung sehen darf - also wird wohl etwas beim Jugendamt eingegangen sein das dein Ex eine Gefährdung für dich bzw dein Kind darstellt - Wer wie oder warum kannst erfragen oder weißt du wohl am besten.

Wenn du zu einen Anwalt gehst kannst auf du Armenrecht bzw Prozesskostenhilfe beantragen, dann bezahlst du auch nichts.

Wenn du dich nicht an die Anweisungen hältst und das beim Jugendamt rauskommt, können diese Szenarien passieren:

  1. Nichts vom Jugendamt
  2. du bekommst nen Einladung beim Jugendamt, bei dem der Berater dir nahelegt das du dich an die Anweisungen richten solltest
  3. Das Jugendamt kommt deine kleine abholen da sie das Wohl des Kindes als gefährdet betrachten

Was du machen sollst kann dir keiner sagen da die näheren Umstände nicht bekannt sind, warum dein Ex die Bannmeile kassiert hat und warum er deine Tochter nicht mehr alleine sehen darf. Überlegen solltest du allerdings was das beste für dich und deine Tochter ist und zu wem sie mehr Bezug hat.

Gruß

Susi251983 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 21:09

vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mich ab jetzt an das Verbot halten. Ich danke Dir sehr für deinen Rat.

Das wollte ich doch haben die Prozesskostenbeihilfe und die sagten mir , ich bekomme keinen solange wie nichts schriftliches vom Jugendamt vorliegt.
Meine Kleine hat mehr den Bezug zu mir, als zu Ihm. Sie vermisst Ihn zwar, aber SIe kommt auch ohne Ihn klar.

Nightwisper  08.11.2018, 21:16
@Susi251983

Ok du hast nichts schriftliches, wie hast den von dem Verbot erfahren? Wenn dich ein Berater vom Jugendamt eingeladen und dir das gesagt hat solltest du das auch schriftlich erhalten sonst hast du ja auch keine Handhabe falls sich dein Ex nicht dran hält - das dann vom Jugendamt noch einfordern. Ansonsten existiert das Verbot nicht.

Vermissen ist nicht tragisch darf sie ja auch, aber wenn es ihr dadurch besser geht wenn sie nicht mit ihm allein ist, ist es besser so. Dann musst als Mami doppelt soviel für sie da sein ;-D

Gruß

Susi251983 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 21:18
@Nightwisper

ich habe durch meine große schon sehr lange mit dem jugendamt zu tun und es gibt solche hilfekonferenzen und den entsprechenden hilfeplan und da steht drin was meine Aufgaben sind an die ich mich halten muss , ich weis nicht ob das schon reicht für das Amtsgericht :(

Nightwisper  08.11.2018, 21:34
@Susi251983

Achso, nu versteh ich etwas mehr, das Jugendamt hat euch zu so einer Konferenz eingeladen, dann haben Sie mit euch einen sogenannte Hilfsplan ausgearbeitet den ihr unterschrieben und als Kopie erhalten habt. Das gilt dementsprechend für euch als verpflichtend, sozusagen wie ein Vertrag, sollte eigentlich ausreichend sein damit zum Anwalt zu gehen und darüber die Prozesskostenbeihilfe zu beantragen(nennt sich auch Armenrecht).

Würde aber in erster Linie mal sehen warum deine große den Schritt in Richtung Jugendamt gemacht hat etc. für die sogenannte Hilfekonferenz muss sie oder jemand mit ihr den ersten Schritt in Richtung Jugendamt gegangen sein.

Und auf jeden Fall bis die Sache geklärt ist, halt dich an die Anweisungen vom dem Hilfsplan, damit das Jugendamt dir daraus keine Strick drehen kann.

Gruß

Nightwisper  08.11.2018, 21:35
@Nightwisper

Achja und die Ohren steif halten ;-)

Susi251983 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 21:39
@Nightwisper

das jugendamt wurde einbezogen weil es mit meiner großen schwierigkeiten gab in der schule usw. irgendwann war ich es los und dann kam das ding mit meiner grosen das sie sich freunden anvertraute und mir es zugetragen wurde und so kam eins zum anderen , jede menge termine hilfekonferenzen und das verbot vom jugendamt das er die wohnung nicht mehr betreten darf und seine kleine nur noch in begeleitung sehen darf... okay dann werde ich den hilfeplan mal ausdrucken und erneut zum amtsgericht gehen.

vielen dank für deinen Rat.

Nightwisper  08.11.2018, 21:43
@Susi251983

Kein Thema, einfach ruhig bleiben und alles in Ruhe machen, wenn du zwischendrin mal jemanden zum tippen brauchst einfach anschreiben.

Gruß

Susi251983 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 21:45
@Nightwisper

ja ich geb mir mühe. ist aber nicht leicht. :(

Naja wenn du dich nicht dran hältst, nimmt das Jugendamt auch dir das Kind weg. Bist wohl nicht ganz sauber?

Kingsizeslim420  08.11.2018, 20:58

Das kannst du an Hand der kurzen Nachricht so feststellen? Das Jugendamt hat schon seine Gründe.

wilees  08.11.2018, 20:57

Was ist das denn für eine sinnfreie Antwort? Die Mutter muss maximal einen begleiteten Umgang gewähren, wenn dies so festgelegt wurde. Und wenn keine "Begleitung" vorhanden ist findet kein Umgang statt. Und das stellt dann sicherlich keinen Grund dar , der .Mutter das Kind zu entziehen.

du kannst dir einen beratungsschein beim amtsgericht holen. oder du suchst dir einen anwalt und die kümmern sich darum.

wenn das jugendamt eine solche anordnung will, dann ist der kontakt deines ex mit dem kind kindeswohlgefährdend. konsequenz wird dann sein, dass man dir das kind weg nimmt, wenn du das nicht ernst nimmst. umgänge kann sonst nur das gericht ausschließen. an deiner stelle solltest du dich punktgenau an die anordnung halten.

die frage ist, warum das jugendamt den kontakt ausschließen will und warum sie bereits bei dir so involviert sind?

Susi251983 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 21:14

ok vielen dank das werde ich machen.

Susi251983 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 20:59

die beim amtsgericht sagte mir erst wenn was schriftliches vom jugendamt vorliegt , dann bekäme ich diesen schein.
ich habe einen hilfeplan woraus hervorgeht das es ein umgangsverbot gibt wegen kindeswohlgefährdung und mein ex meine wohnung nicht mehr betreten darf usw.

ich möchte nicht näher darauf eingehen, weil es zu persönlich ist

Ich wollte nur einen rat haben, weil ich nicht weis wie ich mich verhalten soll. :(
vorwürfe kann ich nicht gebrauchen.

markusher  08.11.2018, 21:10
@Susi251983

aber wenn es im hilfeplan steht, dann hast du doch bereits etwas verschriftlicht. du musst hier erstmal nicht handeln. komm dem nach, was das jugendamt sagt. wenn der vater hier umgang will, dann soll er sich selbst an einen anwalt wenden.

Dahika  09.11.2018, 15:53
@Susi251983

Halte dich zu 100% an die Anordnung des Jugendamtes, sonst ist dein Kind weg. Das geht sehr schnell. Das unterschreibt dann jeder Richter.

Wenn nichts schriftliches vorliegt, inwiefern gilt das Verbot dann überhaupt schon?

Anonsten machst du eigtl schon alles richtig, mit Beratungsschein und Anwalt.👍

Susi251983 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 20:50

hey kann man dich auch persönlich anschreiben ? Auf sone kommentare wie von Kingsizelim420 kann ich verzichten !

Am besten du gehst noch mal zum Jugendamt und lässt dir das alles schriftlich geben.