Kann das Jugendamt die Gesundheitsfürsorge beantragen oder muss die KM dies über den Anwalt laufen lassen?
Hallo
Und zwar verweigert mir der Kindesvater eine Unterschrift haben Gemeinsames Sorgerecht .
Meine Tochter soll wegen ihrem oft auffälligen Verhalten zu einem Pädiater .
Ich arbeite eng mit der Kita zusammen . Auch da gab es gemeinsame Gespräche . Er möchte dies zum 2. mal hinaus ziehen . Bei unserem 1. Elterngespräch gingen 3 Monate ins Land nun möchte er wieder 3 Monate ins Land gehen lassen . Der Termin vom Pädiater könnte in wenigen Wochen im Briefkasten liegen .
Ohne Zustimmung mache ich mich strafbar .
Auch beeinflusst er unsere 3 jährige Tochter
er trichtert ihr ein " Mama ist fett , und dämlich .
Vor einiger Zeit habe ich mit dem Jugendamt telefoniert auch die sagten wenn es garnicht anders geht Gesundheitsfürsorge beantragen .
Nun meine Frage kann das Jugendamt einen Eilantrag für mich stellen ? Der Kindergarten gibt mir dies schriftlich .
4 Antworten
Pädiater = Kinderarzt.
Einen Kinderarzt solltest Du eigentlich auch ohne Zustimmung aufsuchen dürfen. Oder muss Du Dir für jede U-Untersuchung seine Zustimmung holen.
das jugendamt kann hier nichts machen. wenn du dein kind zum kinderarzt bringen möchtest, brauchst du dafür nicht die unterschrift des kv
was du meinst, wird ein psychiater ein, dafür benötigst du bei gsr die einwilligung des vaters. hier würde ich kurzen prozess machen: notwendigkeit an den vater schriftlich mitteilen, termin machen beim arzt und die einwilligungserklärung an kv raussenden mit frist von 7-14 tagen. für rückfragen stehst du im rahmen einer mediation zur verfügung.
wenn er sich nicht rührt, sache an den anwalt übergeben und unterschrift gerichtlich ersetzen lassen.
Das Jugendamt eher nicht sondern das Gericht im.Eilverfahren....
Ja.. natürlich wird das ans Gericht gestellt und das gericht entscheidet.....
Das macht das Jugendamt über das Gericht. Es heißt übrigens Psychiater
das macht das jugendamt nicht übers gericht. das muss die km selber über das gericht machen. das jugendamt kann hier nicht weiterhelfen.
Der Antrag auf Gesundheitsfürsorge wird ans Gericht gestellt . Das Gericht selber nicht nein .