Endet eine Vereinsmitgliedschaft Minderjähriger automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit?

3 Antworten

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Genauso. Es ist immer eine Kündigung erforderlich - es sei denn, es ist ausdrücklich anders geregelt.

Sleipnir18 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 11:33

Dh. ein volljährig Gewordener muß mit Erreichen der Volljährigkeit kündigen fristgemäß und ist verpflichtet die Beiträge zu zahlen für einen Verein dem er nicht freiwillig beitrat ? Kann er diese Gelder von den Erziehungsberechtigten gerichtlich zurückfordern ? Es ist nicht Verschulden des Betreffenden das eine Vereinsmitgliedschaft besteht die er selbst nicht will noch je wollte und die er auch nicht selbst herbeiführte ?

ErsterSchnee  22.08.2018, 11:38
@Sleipnir18

Ja, er muss kündigen und so lange zahlen. Und nein, er kann das nicht zurückfordern.

Ich finde allerdings auch, dass alle Verpflichtungen, die Erwachsene für Minderjährige eingegangen sind, sofort mit Erreichen der Volljährigkeit hinfällig werden. In erster Linie denke ich da an Taschengeld und Handyverträge...

Sleipnir18 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 12:02
@ErsterSchnee

Beidem stimme ich zu !

Das regelt die jeweilige Satzung des Vereines. Eine gesetzliche Regelung dafür ist mir nicht bekannt. In der Regel muß eine Mitgliedschaft fristgerecht gekündigt werden. Es gibt aber auch Vereine mit Jugendgruppen, bei denen die Mitgliedschaft bei erreichen des 18. Lebensjahr automatisch erlischt.

Wie gesagt, in der Satzung nachlesen.

Die Mitgliedschaft wurde zwar von den Eltern, aber als Vertreter des Kindes abgeschlossen. Der Minderjährige kann mit Erreichen der Volljährigkeit lediglich selbstständig kündigen.