Endet eine Vereinsmitgliedschaft Minderjähriger automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit?
Wenn Eltern ihre Kinder in einem Sportverein anmelden beispielsweise und auch die Beiträge zahlen, bleibt die Mitgliedschaft dann erhalten bei Erreichen der Volljährigkeit und die Pflicht zur Beitragszahlung geht automatisch auf den nun Volljährigen über ?
Kann der Heranwachsende als noch Minderjähriger rechtzeitig die Mitgliedschaft kündigen um Fristen einzuhalten und nicht zahlen zu müssen für einen Verein dem er selbst nicht freiwillig beigetreten ist ?
Bei "Religions" - Vereinen geht die von den Eltern verursachte Mitgliedschaft automatisch weiter und der Volljährige hat sogar "Kirchen"-Steuer zu zahlen, obwohl er nicht geschäftsfähig war als er dem "Religions" - Verein "beigetreten wurde". Wie verhält es sich mit anderen, nicht-"religiösen" Vereinsmitgliedschaften ?
3 Antworten
Genauso. Es ist immer eine Kündigung erforderlich - es sei denn, es ist ausdrücklich anders geregelt.
Ja, er muss kündigen und so lange zahlen. Und nein, er kann das nicht zurückfordern.
Ich finde allerdings auch, dass alle Verpflichtungen, die Erwachsene für Minderjährige eingegangen sind, sofort mit Erreichen der Volljährigkeit hinfällig werden. In erster Linie denke ich da an Taschengeld und Handyverträge...
Beidem stimme ich zu !
Das regelt die jeweilige Satzung des Vereines. Eine gesetzliche Regelung dafür ist mir nicht bekannt. In der Regel muß eine Mitgliedschaft fristgerecht gekündigt werden. Es gibt aber auch Vereine mit Jugendgruppen, bei denen die Mitgliedschaft bei erreichen des 18. Lebensjahr automatisch erlischt.
Wie gesagt, in der Satzung nachlesen.
Die Mitgliedschaft wurde zwar von den Eltern, aber als Vertreter des Kindes abgeschlossen. Der Minderjährige kann mit Erreichen der Volljährigkeit lediglich selbstständig kündigen.
Dh. ein volljährig Gewordener muß mit Erreichen der Volljährigkeit kündigen fristgemäß und ist verpflichtet die Beiträge zu zahlen für einen Verein dem er nicht freiwillig beitrat ? Kann er diese Gelder von den Erziehungsberechtigten gerichtlich zurückfordern ? Es ist nicht Verschulden des Betreffenden das eine Vereinsmitgliedschaft besteht die er selbst nicht will noch je wollte und die er auch nicht selbst herbeiführte ?