Umgangsrecht Ferienregelung

3 Antworten

Der letzte Ferientag ist immer der letzte Werktag. Also weder der Freitag noch der Sonntag, sondern der Samstag, wenn am Montag die Schule wieder beginnt. Wenn die Wochenendregelung entfällt, gilt der letzte Ferientag als Ende der Ferien beim anderen Elternteil. Das nächste Besuchswochenende läuft dann wieder normal.

iveningboring  02.01.2012, 21:19

Der letzte Ferientag ist immer der letzte Werktag

Sorry, ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Oben genanntes gilt, wenn die Ferien am Freitag bzw. bei Samstagsunterricht am Samstag enden bzw. am Montag beginnen. Ansonsten gilt:

Das letzte Wochenende vor den Ferien ist ein ganz normales Besuchswochenende, wenn der Ferienbeginn ein Montag ist. Ist der erste Ferientag z.B. ein Donnerstag, dann zählt das kommende Wochenende schon zu den Ferien, ist hier also kein normales Besuchswochenende. Liegt das Ferienende auf einen Donnerstag, dann wäre der Freitag wieder Schule. Das folgende Wochenende zählt dann natürlich nicht mehr zu den Ferien. Hier gilt wieder das normale Besuchswochenende.

Ich hoffe, es ist jetzt verständlicher.

Sonst müßte der Vater das Kind bei bestehender Ferienregelung am vorlezten Tag,also Donnerstag,wiederbringen und am Samstag wiederholen,wegen Papa-Wochenende.Sehe ich das so richtig?

Wenn das Kind zwischendurch in die Schule muss, geht es auch nicht anders.

Nein das siehst du falsch. Wenn im Beschluß steht das die Wochenendregelung in den Ferien entfällt zählt auch das letzte We vor Schulbeginn zu den Ferien. Beispiel: Ferienbeginn 12.06.12 erster Schultag 01.08.12 dann müsst ihr die komplette Tage vom 12.06. bis zum 01.08. durch 2 teilen. Die regulären Umgangswochenenden beginnen dann erst wieder an dem We nach dem 01.08.

Ich kenne die rechtliche Seite leider nicht aber ich finde es schrecklich wenn zwei erwachsene Menschen ein Gesetz brauchen, um sich über die Ferien ihres Kindes zu einigen. Kann man es nicht so machen, wie es am Sinnvollsten ist, ohne auf die exakte Zahl der Tage zu pochen?

krugan 
Beitragsersteller
 01.01.2012, 21:13

Wollte eine Antwort auf meine rechtliche Frage und keine Lebensweisheit mitgeteilt bekommen

PeterSchu  01.01.2012, 21:23
@krugan

Tja denn. Ich dachte, man hätte auch das Kind mal fragen können, wie es das gern hätte. Aber vielleicht denke ich da zu einfach.

iveningboring  02.01.2012, 21:07
@PeterSchu

@ PeterSchu, von mir bekommst Du ein fettes DH für Deine ausgezeichnete Lebensweisheit!