Umgangsrecht bei zu Spät kommen?
Ein Paar lesst sich scheiden, der Vater darf das Kind am Wochenende sehen. Wenn er immer 1 h zu spät kommt sie keine Zeit so lang hat miss sie warten oder kann sie das Umgangsrecht verweigern. Was sagt das Gesetz? Möglichsts auch mit Paragraphen. Danke :)
6 Antworten
Wegen Verspätung wird das Umgangsrecht nicht verweigert. Aber der Mutter passiert auch nichts, wenn sie nach einer angemessenen Zeit (10 Minuten) wartet und dann mit Kind geht oder das Kind woanders in Betreuuung abgibt. Sie braucht aber irgendwelche Nachweise für die Verspätung. Sie kann dem Herren Papa ein SMS/E-Mail schreiben mit dem Sachverhalt und der Tatsache, dass sie selber Termin hat. (nicht anrufen= keine Zeugen). Sie kann in der SMS sagen, dass sie weg muss, und hier aber Zeugen oder Nachweise aufheben (!), dass sie tatsächlich einen Termin hatte (dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine Verabredung mit Freundin hatte oder Arztbesuch oder....nur sollte diejenige z.Bsp auch unterschreiben. Egal was ist, die Mutter muss alles was sie tut oder lässt, dokumentieren, denn nur was sie nachweisen kann nachher zählt vor Gericht.
Die Nachweise braucht sie aber nur, falls der Vater widerrum klagen will, das er sein Kind nicht sieht, weil Frau Mutter "dauernd" weg ist, wenn Termin vereinbart wurde. Umgekehrt, den Vater anzuschwärzen wegen Umgangsrecht bringt ihr das nichts. S. bereits die anderen Antworten hier.
Das ist zwar sehr unschön, wenn der Vater regelmäßig zu spät kommt, aber garantiert kein/e Grund / Berechtigung dem Vater das Umgangsrecht zu entziehen.
Es ist nicht Deine Aufgabe den Vater für schlechtes Benehmen zu bestrafen, sondern es ist Deine Aufgabe, mit dafür zu sorgen, dass Deine Kinder Umgang mit dem Vater haben.
Worum geht es Dir? Um das genervt sein, weil er immer wieder zu spät kommt. Sorry es ist einfach nicht glaubhaft, dass Du dann immer und immer pünktlich los musstest.
Wenn er das möchte, hast Du dann daraus vermutlich mehr Probleme, als er durch sein zuspät kommen.
Sorry aber wenn jedes mal 1-2h zu spät kommt ist das schon ein Grund. Bei 10-20 minuten hätte ich noch Verständnis. Denn es gibt auch so etwas wie Arbeitszeiten
Hallo,
also ohne triftigen Grund (z. B. Gewalt seitens des Vaters), kann die Mutter es gar nicht verweigern. Es geht immer "zum Wohle des Kindes". (§ 1684 BGB).
Die Mutter sollte noch mal mit dem Vater reden über seine Pünktlichkeit oder sie rechnet die eine Stunde zu spät kommen immer mit ein. Es ist immerhin seine Zeit die durch den Umgang mit dem Kind abgeht. Es kann natürlich sein, dass er durch die Arbeit und den Straßenverkehr es einfach nicht schafft, früher da zu sein. Dies sollte auch geklärt werden, damit das Kind nicht immer solange wartet.
Es ist jedenfalls die Aufgabe der Eltern die Sache zu klären und damit gut umzugehen. Ansonsten gibt es nachher zuviele Streitigkeiten, die nicht sein müssen und zu belastend für das Kind ist.
Wenn er zu Spät kommt und nicht mehr da bin und den kleinen mitnehmen musste kann er mich anzeigen? ( die zeiten waren abgesprochen mit dem Jugendamt geht arbeiten und am abend davor sagt er dass er es nicht schafft aber sie muss arbeiten)
Ne anzeigen kann er dich dafür nicht. Würde er das denn machen? Ist natürlich blöd, wenn er sich nicht an Absprachen hält, aber versuch noch einmal mit ihm zu reden, dass du dich auf ihn verlässt und es auch für das Kind schade ist, wenn er nicht kommt. Selbst wenn es nachher vors Familiengericht geht, kann es sein, dass zwar Absprachen gemacht werden, aber trotzdem nicht richtig eingehalten werden. Dann überleg dir ein Plan B :-) Wenn du weißt, er sagt öfters ab, such dir einen alternativen Babysitter, der einspringt und du nicht "blöd" da stehst oder das Kind mit zur Arbeit nehmen musst oder schlag ihm evtl. vor, wenn dir das lieber ist, dass er das Kind ansonsten auch von deiner Arbeit abholen kann. Aber einen Plan B zu haben ist immer gut bei Unzuverlässigkeit :-)
Er hat Bescheid gesagt?
Dann darf sie auf keinen Fall das Kind vorenthalten. Dann muss sie das Kind halt von jemand anderem übergeben lassen oder den Vater zu der anderen Person, bei der sich das Kind aufhält, schicken.
Mit dem Jugendamt gab es eine verbindliche Zeit nachder sie sich die Abeitszeit gelegt hat und einen Abend davor sagt er dass er 2 Stunden später kommt und er kann es auch nicht von der Arbeit holen weil er das Geld dafür nicht hat was soll sie machen?
Zum Wohle des Kindes handeln und dem Vater den Umgang ermöglichen.
@Menuett: Es hat doch keiner etwas von Vorenthalten gesagt. Mein Vorschlag war, dass er das Kind von der Arbeit abholt oder halt noch mal mit dem JA reden, wenn mit ihm nicht zu reden ist.
er hat klare zeiten und wenn er die nicht einhält, hat er pech gehabt. dann muss er das kind woanders abholen, wenn dies möglich ist oder der umgang fällt aus.
Arbeitszeiten und Dinge wie Stau sind zu berücksichtigen.
richtig, aber nicht 1 stunde und länger und nicht am laufenden band.
Doch. Arbeit geht immer vor und wenn nach der Arbeit immer Stau ist - dann ist das halt so. Mit solchen Dingen muss die Mutter auch rechnen.
das gesetz sagt, die eltern sollen sich über den umgang einigen, da es das recht des kindes ist. wenn er ständig zu spät kommt, muss sie natürlich nicht auf ihn warten. es gibt eine festgelegte zeit und wenn kv zu der nicht erscheint, dann geht die mutter 10-15 min. nach termin zu plan b über und gibt das kind an die eltern, freunde, tagesmutter oder wer auch immer während ihrer arbeitszeit das kind betreut.
die übung sollte der vater des kindes nach ein oder 2mal vor der tür stehen begriffen haben oder er wird mehrere wochenenden das kind nicht sehen bis er begriffen hat, dass er pünktlich zu erscheinen hat.
Benehmt Euch wie Erwachsene. Beide.
Dann leidet weder ihr noch das Kind. DAS ist nämlich hinterher gestört, wenn ihr nicht mit diesem kindischen Mimimi aufhört.
Ich verstehe Dein Kommentar nicht. Das ist eine normale Frage, da es viele gibt, die das machen und hat nichts mit kindischen Verhalten zu tun, sonst wäre die Frage ganz anders. Deine Antwort hilft mal sowas von gar nicht.
Das ist wirklich traurig, dass du den Kommentar nicht verstehst. Wenn Dir DAS nicht hilft, tut mir Euer Kind wirklich von Herzen leid.
sie sucht sich hilfe und du schreibst nichts weiter als substanzlosen blödsinn? es gibt eine vereinbarung und wenn er sich wie ein trottel verhält und nicht die zeiten einhält, dann ist es kein kindisches mimi zu fragen was sie tun soll. sie geht einfach nach 15 min. dem kind wird mit der zeit vermittelt, das kv keinen gesteigerten wert auf umgang legt. entweder begreift kv irgendwann, was seine pflichten sind oder er lässt es eben sein.
Doch, sie hat Recht.
Das hier ist mimimi.
Der Mann hat am Tag vorher angerufen und angekündigt, dass er es nicht schafft.
Wenn er zu Spät kommt und nicht mehr da bin und den kleinen mitnehmen musste kann er mich anzeigen?