Umgangsrecht für stiefenkelkinder?
Ich bin die stiefoma von 3 ganz süssen Mäusen. Ich habe mich mit meiner Stieftochter gestritten. Jetzt darf ich meine Enkelkinder nicht mehr sehen Ich habe über Jahre von Freitag bis Sonntag auf die Mäuse aufgepasst sogar die Kinder mit in den Urlaub genommen . Bin also eine bezugspersohn . Müssen Kinder immer unter Streitigkeiten von Erwachsenen leiden?
5 Antworten
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für
das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben
(sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung
ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit
in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
ja, das ist leider oft so.
Mütter (auch Väter) sind oft so was von eifersüchtig, wenn die Kinder die Streitpartei lieben. So nach dem Motto: Dieser Mensch war so gemein zu mir wie kannst du den mögen. Zu dem gehst du nicht mehr.
Das die Kinder diese Leute lieben und die Mutter dann nicht weniger wird ausgeblendet.
Das sollte immer der letzte Weg sein aber auch (Stief)großetlern können auf Umgangsrecht klagen. Vor allem wenn sie - so wie du - sich jahrelang und die Kinder gekümmert haben, hat das Aussicht auf Erfolg.
Bedauerlicherweise geht es solchen Elternteilen oft nur um`s eigene Ego. Dabei übersehen diese Menschen leider die Kinder.
Ob Du bei dieser Verwandtschaftskonstellation ein Umgangsrecht hast kann ich Dir leider nicht beantworten. Frage doch bitte einmal beim Jugendamt nach. Ansonsten lasse Dich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Wie Du dann mit dem Wissen umgehst steht auf einem anderen Blatt. Ich wünsche Dir und den Kindern viel Glück.
Die ist ja bescheuert. Theoretisch gesehen könntest du ein umgangsrecht beim familiengericht einklagen, da du eine bezugsperson bist und dementsprechend oft auf die kinder aufgepasst hast. Ich würde dir aber davon abraten, klagen innerhalb der familie tut nicht gut und das verhältnis verschlimmert sich dann nur. Wenn der streit erst kürzlich war, dann lass etwas gras über die sache wachsen. Vielleicht könnt ihr euren streit auch mal wieder beilegen. Such nach einem gespräch mit ihr.
Die weiß gar nicht wie gut sie es hat, denn ich habe so einen service nicht. Meine schwiegermutter ist lieber mit ihrem freund unterwegs und interessiert sich nicht für kinder. Meinen schwiegervater kennt niemand, denn er machte sich aus dem staub als mein mann noch selbst ein baby war. Meine mutter wollte ursprünglich keine kinder haben, demnach interessiert sie sich nicht für einen enkel, und mein vater ist auch lieber unterwegs und genießt sein leben. Das recht haben sie natürlich auch. Aber ich habe wie gesagt diesen service nicht. so jemanden wie dich hätte ich liebend gerne als schwiegermutter, auch wenn es vielleicht mal streit geben würde, das muss die kinder in meinen augen nicht betreffen. Mit dem verbot die kinder nicht mehr sehen zu dürfen, das ist moralisch nicht in ordnung, vor allem wenn du vorher so oft auf sie aufgepasst hast. Die vermissen dann doch auch ihre oma.
ey Leute. streitet nicht. Ihr habt mir mit euren antworten sehr geholfen. Jeder auf seine Art. Auch wenn es nicht meine ,leiblichen, Enkelkinder sind. So wurden die Mädchen vom Jugendamt befragt. Wo sie hin möchten . ersteinmal zu Besuch. Dann weiter sehen. Und alle 3 sagten Oma inge. Die frage warum nicht Oma ute(leibliche oma) kam die Antwort. Wir dürfen nichts machen. Oma inge kocht mit uns. Wir dürfen die Katzen füttern. Sie geht mit uns auf den Spielplatz. Auf dem Hof dürfen wir Picknick machen. Und sie hat Spielzeug. Ich darf die Kinder jetzt regelmäßig sehen. sofern es mein Gesundheitszustand erlaubt.
Das hört sich nicht gut an, ein streit der so schlimm ist dass man den kontakt gleich so vollkommen abbricht. Ich verstehe sowas gar nicht, jeder streitet sich doch hin und wieder, das gehört zur zwischenmenschlichen beziehung durchaus dazu. Aber egal wie schlimm ich mich mit meiner familie streite, ich ändere nicht meine telefonnummer und rufe nach einiger zeit trotzdem wieder an. Ich finde die familie muss sich einfach zusammenraufen.
Du kennst ihren vor- und nachnamen, du könntest mal im online telefonbuch nachkucken ob du ihre telefonnummer findest. Dienächste möglichkeit wäre facebook, dort könntest du ihr eine nachricht schreiben. Hast du denn ihre adresse oder ist sie umgezogen? Eine möglichkeit wäre dann, gegen eine gebühr von 10€ beim einwohnermeldeamt bei welchem sie zuletzt gemeldet war, nach der adresse zu fragen, denn auskünfte zum wohnort einer person darf das einwohnermeldeamt immer herausgeben, das ist sogar völlig legal. Ich habe so erst kürzlich ohne detektiv den erzeuger meines mannes gefunden, leider möchte er selbst nach 33 jahren immer noch keinen kontakt zu seinem kind. Das ganze benötigte nur 2 anrufe bis ich beim richtigen einwohnermeldeamt landete, ich schickte die daten die bekannt waren per email, und hatte dann kurz darauf die adresse. Und unter der adresse habe ich auch eine telefonnummer gefunden. Auf diesen wegen kannst du evtl doch wieder kontakt herstellen, und wenn es mit einem brief ist oder einem persönlichen besuch.
es ist nicht deine tochter, sondern maximal die tochter deines mannes. das kind geht dich nichts an, deren kinder noch viel weniger.
warum oder weshalb das kind die erste klasse wiederholt entzieht sich deiner kenntnis. nicht mal das jugendamt sieht hier hilfebedarf oder sieht sich gezwungen einzugreifen. halte dich zurück
wenn die junge frau eine sperre im einwohnermeldeamt hinterlegt hat, dann findet sie garkeiner. schon garnicht fremde personen, die keine verbindung zu ihr und ihrer familie haben.
Du verwechselst das mit dem untersagen der veröffentlichung der adressdaten in einem öffentlich einsehbarem adressbuch. Die stadtverwaltung muss adressdaten herausgeben, allerdings kostet es 10€. Man braucht dazu auch kein verwandtschaftsverhältnis oder gründe. Aber mach dir nichts draus, ich wusste das bis dato auch nicht bis ich es für mich selbst brauchte.
Mal abgesehen davon ist sie keine fremde sondern die stiefmutter, die anscheinend als die kinder noch klein und anstrengender waren auch gut gebraucht werden konnte.
Warum denn so gegen versöhnung? Streit gehört zum leben dazu. Muss kein endgültiger zustand sein. Vielleicht freut sie sich ja wenn sie einen anruf bekommt und sie können ihren streit wieder beilegen...und wenn nicht kann sie ja am telefon auflegen.
nein ich verwechsel garnichts. ich habe bspweise eine solche sperre auf meinen daten. die stadtverwaltung gibt keinem menschen meine adressdaten egal ob das ehemalige freunde und verwandte sind. es gibt keinen einzigen grund für die herausgabe der daten.
wenn ich das also nicht will, kannst du mit 20 euro wedeln und du bekommst nicht einen buchstaben heraus. die telefonnummern werden überhaupt nicht rausgegeben. dazu müsste man in der heutigen zeit erstmal dumm genug sein sich irgendwo listen zu lassen.
es ist nicht deine tochter, ergo auch nicht deine enkelkinder. umgang wäre nur mgl. wenn du bezug zu den kindern hast und also solche nachweisen kannst das du bezugsperson bist.
wenn du also nachweisen kannst das du dem kindeswohl gut tust, bestünde die chance das du einige stunden im monat umgangsrecht bekommst.
wie wäre es wenn du erstmal eine basis zu der kindesmutter versuchst herzustellen und erstmal ruhe einkehren lässt.
Ja nachweisen kann ich es leider ist die Mutter nicht erreichbar weil kein tel. Ich werde aber bis Januar warten und setze mich dann mit dem Jugendamt in Verbindung. Ich möchte ihr die Chance geben sich zu melden. Und ich habe 7 Jahre lang die Kinder von freitags bis sonntags gehabt sogar mit in den Urlaub genommen
das ist ja dann vorbei, da die bindung irgendwann schwindet. das jugendamt kann dir in der geschichte nicht weiter helfen, da sie keine entscheidungen treffen können.
vielleicht solltest du ehr darüber nachdenken, was zum streit geführt hat und dich aus geschichten von leuten raushalten die nicht mit dir verwandt sind und nix mit dir zu tun haben wollen.
Hallo vielen dank für deine ehrliche Antwort. Ich habe nicht mal eine Telefonnummer meiner Stieftochter so dass ich sie gar nicht erreichen kann. Habe schon mit dem Jugendamt telefonisch kontaktieren hergestellt. Aber es Tut sich nichts. Nicht mal die frau vom Jugendamt hat angeblich ein nr. Mein letzter Stand ist. Meine grosse Maus muss die 1. Klasse wiederholen (IQ. 140. Ist getestet) es Word zu hause nicht geübt. Mit 5 hat sie schon gesagt sie möchte zu mir ziehen zu hause hat sie keiner lieb. Ich habe sie vor 4 Wochen in der Stadt getroffen und wir haben beide geweint