Umgangsrecht - Welche Rechte und Pflichten als Mutter

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Hallo Romy, also zum Einen verhälst du dich ja zu Gunsten des Friedens und deines Kindes bereits sehr entgegen kommend und kooperativ.

Was die Feiertage angeht, so kenne ich vom Hörensagen nur Beschlüsse bei denen dann von Jahr zu Jahr immer Heiligabend oder Sylvester getauscht wurden, also beispielsweise 2014 ist das Kind Heiligabend beim Vater und Syvester bei der Mutter, 2015 dann Heiligabend bei der Mutter und dafür Sylvester beim Vater.

Was die Klage angeht, so bin ich gespannt, ob er diese überhaupt einreichen wird, denn vor jeder Verhandlung findet ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des JA statt, der dann eine Empfehlung fürs Gericht schreibt.

Dieser sollte ihm dann eigentlich schon einmal erklären, dass eine Klage gegen dich, sein Leben nur unbequemer machen würde, denn die Bring und Abholpflicht liegt bei ihm.

Feste Bring- und Abholzeiten sind ebenfalls üblich, sowie bei deinem bisherigen Verhalten, der Richter, wenn er alle beisammen hat, dem lieben Kindsvater wohl erklären wird, dass auch er in gewissem Rahmen auf euer Familienleben (Urlaubsreisen etc.) Rücksicht zu nehmen hat.

Das Absagen von Umgangsterminen kann man auch so auslegen, dass im Grunde das Kind einen Anspruch auf Umgang mit dem Vater hat, er also eigentlich nur aus wichtigen Gründen absagen sollte, aber das ist in der Praxis kaum durchzusetzen. Nichts desto trotz wird er dazu bestimmt auch etwas gesagt bekommen, wenn er den Rechtsweg gehen möchte.

Wie gesagt, ich denke bei einer Klage seinerseits kannst du nur gewinnen, wenn du bei deiner Einstellung bleibst die Umgangsangelegenheiten so friedlich wie möglich zu regeln.

Du musst dich aber nicht aus einem schlechten Gewissen heraus zum Spielball seiner Zeiteinteilung machen lassen.

Also bleibe sachlich aber bestimmt und lass das Ganze auf dich zukommen.

Er hat das Umgangsrecht, also muss Er sich auch um das holen und bringen kümmern.

Wie oft und wie lange der Umgang erfolgen muss, ist eine Sache, wo Ihr euch einigen müsste. Wenn Ihr das nicht könnt, kann Euch das Jugendamt dabei helfen. Was empfehlenswert ist, bzgl. länge und intervall der Besuche, ist abhängig vom Kindesalter. Faustregel: Je kleiner das Kind, desto häufiger und kürzer sind die Besuche sinnvoll. Je älter das Kind, umso länger dürfen die Abstände zwischen den Besuchen sein und umso länger sollte der Besuch auch sein.

Ab einem gewissen Alter hat das Kind auch eine eigene Meinung und die sollte mitentscheidend sein.

Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle!

romy881 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 11:42

Natürlich gehts hier in erste Linie um das Kind. Solange der Junge zu ihm möchte, werde ich auch alles dafür tun. Nun hat mein Ex noch einen Sohn aus einer früheren Beziehung, der bei ihm lebt. Weil er für den Großen (fast 8) die Sorge trägt, bin ich wohl doch verpflichtet ihm das Kind zu bringen/holen. Aber damit kann er doch einen Rundum-Taxiservice durch mich nicht einfordern..oder??? Unser Zwerg ist erst 4 und schon immer ein Mamakind gewesen, da mein Ex sich als Papa nicht wirklich viel eingebracht hat ins Familienleben. (Er kifft seit seinem 17 Lebensjahr und das nicht zu wenig - daher auch dann mein Entschluß zur Trennung. Auch wenns mir für den Großen sehr leid tat. Mein Ex soll wohl inzwischen aufgehört haben, daher wollt ich das Thema auch garnicht aussprechen beim Jugendamt) Die Trennung sollte freundchaftslich erfolgen und ich hoffe das der Kontakt wenigstens neutral wird.

Bielefelderin  08.04.2014, 10:33
@romy881

Auch wenn er noch ein weiteres Kind hat, muss ER sich um den Transport kümmern. Zur Not muss er sein 2. Kind mitnehmen.

Wenn Du das Fahren übernimmst, ist das nur eine freundliche Hilfe von Dir, zu der Du NICHT verpflichtet bist.

Der richtige Weg wäre, mit dem Jugendamt eine Umgangsvereinbarung abzuschließen. Bevor das nicht versucht wurde, gibts sowieso keine Entscheidung vom Familiengericht.

Es ist allein Aufgabe des umgangsberechtigten Elternteils, für das Holen und Bringen des Kindes zu sorgen. Alles andere sind aber individuelle Absprachen im Einzelfall. Ihr müßt euch einigen - so schwer das auch immer wieder sein mag.

http://www.scheidungskind.ch/?s=wuensche

Momentan ist alles ja noch freiwillig, und da macht dein Ex halt, was er will ohne Rücksicht auf dich und ohne Rücksicht auf das Kind. Du denkst an das Kind und beugst dich gerade nach seinen Wünschen. Aber wenn er seine Wünsche plötzlich anders sieht und kurzfristig absagt, kannst du nichts mehr planen. Ergo das erste was ich abstellen würde: ihm auch noch das Kind bringen. Wer bist du denn, dich so verarschen zu lassen. ich fürchte, ihr werdet dann doch Umgangsrecht mit Jugendrichter besprechen müssen, aber vorher erkundigt ihr euch doch nach einer Mediationsmöglichkeit. Ich sehe für euch noch Hoffnung im Umgang mit dem Kind. Für das Kind ist diese Situation am Schlimmsten, für dich am Zweitschlimmsten.

Dann lass ihn doch klagen, du stellst es zur Verfügung und gut wäre es,

ob dieser das dann so gut findet, wenn er tatsächlich dann feste Zeiten vom Richter verklickert bekommt (so kann ich leider aus der Praxis sagen und schreiben, finden diese nicht toll und daran halten, wird sich so ein Exemplar nicht wirklich)...

Das heißt selbst wenn du was schriftliches in den Händen halten würdest, so würde das weiter boykottiert werden und so ein Anwalt (von deinem Exmann) wird sich nach der Zeit x wieder bei dir melden schriftlich und trotz Urteil oder Vorgabe was anderes anleiern wollen...

Ob man mit solchen Exemplaren sprechen oder reden kann, wahrscheinlich nicht (hat sich so in der Praxis bewährt, wenn der Wurm drin wäre, bleibt der Wurm auch drin, ein Wurm verpufft nicht von alleine, von daher werden beim Agrar Würme mit Pestiziden ja meist behandelt)...

So zurück zum Thema, was du machen könntest, Termine aufschreiben wann er kann oder nicht kann, wann er Kind tatsächlich mal bei sich hätte schreibt man sich in seinen Kalender auf und fertig....

Solltest du und dein Kind mal nicht können, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen (so schreibt man den Grund in Klammern dahinter)....

Wenn es dann wann auch immer zu einem Verfahren kommen sollte, kopiert man den Kalender oder die Kalender durch, überreicht diese und dann sollen andere abstrahieren, ob das was der andere so macht, so gut wäre, passt oder nicht passt....

Was du nur machen kannst in deinem Interesse für WANN auch IMMER, den Umgang nicht absichtlich boykottieren oder dem Kind suggestiv-Fragen stellen, ob es überhaupt zum Vater möchte....

Das macht man nicht, da geht man als Frau hin und wäre so gar super begeistert, wenn dieser sich meldet und sein Kind sehen möchte...

So hättest du dir in der Zukunft nichts vorzuwerfen und das Kind kann auch nicht sagen, dass man den anderen schlecht gemacht hätte oder den Kontakt verboten hätte... oder boykottiert hätte....

Sollte sowas mal kommen, so weißt du wie es richtig war und wenn es das Kind mal vergessen sollte aufgrund von Pubertät, oder sonstigen Schnickschnack....

Da hilft der Glaube an Naivität, dass auch so ein Kind irgendwann mal anfangen wird zu denken....

Und regst du dich über ihn auf, dann reg dich auf oder schreib es wo auch immer hin, dieser wird vlt. auch eines Tages sich zu seinem Verhalten Gedanken machen und wenn nicht, dann nicht aber man selbst wäre mit sich im Reinen....

Mehr wäre das nicht....

Und solche Exemplare, weil du die jenige warst die gegangen wäre, du wärst immer für ihn die Schuldige, da können solche selbst wieder verheiratet sein, interessiert solche nicht, die machen weiter....

Und warum, liegt an der Sorte in dem Fall, da sie damit absolut nicht klar kommen und das für diese die schlimmste Niederlage ihres Lebens wäre (und solche werden nicht schlau) das die eigentliche Niederlage wäre (das sie das nachtragen und auf den Rücken sämtlicher Beteiligten austragen, kapieren die wenigsten) und witzig wäre, wenn alles geregelt wäre und es um Unterhalt ginge (gesetzl. Unterhalt) da machen solche weiter....

Mach doch vlt. mal was ganz anderes.... 3 Monate Kindfrei und du hast das Kind nur unter der Woche mal am Tag bei dir....

vlt. klappt ´ja so eine ausgleichende Gerechtigkeit, denn wie es sich bei dir schlafen lässt, weiß ja dein Kind....

Vlt. realisiert so eine Art Mann, dann schneller auf was er so am Tag verzichten oder umstellen muss um das Kind zu versorgen und vlt. hält dieser sich dann mal so an Zeiten...

Hab ich noch nicht ausprobiert...

Eigentlich doch, man erfüllt dem Kind einen Herzenswunsch, möchte bei Papa schlafen.

Hab mal ein Kind was 12 oder fast 13 Jahre nur bei dir war, da hast du Freizeit ohne Ende plus (die hauptsächliche Arbeit hast du gemacht, irgendwann wäre doch auch mal die Frau dran, RICHTIG)... Du wärst doch nicht aus der Welt für dein Kind, kann ja immer vorbeikommen, tja, aber Wochenende neeee, das geht leider nicht, ich nehme den Spruch von meinem Exmann: Wir wollen doch auch mal frei haben und schlafen kennt sie doch hier unter der Woche super gerne aber schlafen ginge leider auch nicht, am nächsten Tag wäre ja Schule und du sagst ja selbst, sie hätte so einen weiten Weg von uns aus, vlt. klappt das dann wieder mit der Schule aber am Wochenende, haben wir leider keine Zeit und da möchte ich mich auch mal entspannen und nicht für Arbeiten lernen oder Hausaufgaben machen.... Und für Spaß und Freizeit, Moment, dafür warst du ja immer zuständig und bei uns gäbe es ja angeblich keinen Spaß, dann muss ich jetzt auch nicht gucken, das ich zur Spaß-und Freizeitelfe mutiere... Das mach' ich dann lieber alleine oder mit unseren anderen Kindern....

Und wenn du nur ein Kind hast, könnte man das trotzdem einfach an den Vater abgeben, so könnte man das vlt. aus Frauensicht irgendwie verstehen auch irgendwann dann ein Mann das nachvollziehen. Tja und wenn nicht, Hauptsache das Kind fühlt sich wohl und wäre glücklich