Unregelmässigkeiten beim Umgangsrecht. Gemeinsames Sorgerecht beantragen oder vor Gericht?

7 Antworten

Vielleicht solltest Du erst einmal das Gespräch mit ihr suchen und sie bitten, die abgesprochenen Zeiten einzuhalten. Sag ihr, dass Du überlegst, sonst einen Anwalt einzuschalten und die Angelegenheit formell zu klären. Erinnere sie daran, dass es in erster Linie um das Wohl des Kindes geht und für das Kind zuverlässige Zeiten notwendig sind. Sollte das nicht funktionieren, würde ich zunächst das Jugendamt beteiligen. Ich gehe mal davon aus, dass Du Unterhalt zahlst.

Panazee 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 09:13

Ich habe ihr schon vor ungefähr einem halben Jahr gesagt, dass ich mit der Situation so wie sie ist unglücklich bin. Habe sogar angedeutet, dass ich auch ein gemeinsames Sorgerecht beantragen könnte. Sie meinte damals, dass das nicht nötig sei.

Nun habe ich mittlerweile zwei mal meinen Urlaubsantrag für August ändern müssen (gut, dass ich eine sehr kulante Chefin habe), weil sie sich jetzt doch andere Zeiten einbildet. Was das Fass zum Überlaufen brachte war, dass ich ihn diesen Monat am ersten WE wegen einer Geburtstagsfeier bei einem Freund von ihm nur ein paar Stunden gesehen habe (was aber OK war, denn es war ja sein Wunsch da hin zu gehen). Das zweite WE wurde halbiert, weil sie von Freitag auf Samstag bei einer Freundin von ihr und ihrem Sohn übernachtet haben. Dafür wurde mir versprochen, dass ich ihn am letzten WE haben kann, was jetzt aber komplett ausfällt, wegen Zelten gehen. Aber dafür wurde mir gesagt, dass ich ihn ja am 01.08. von 7 Uhr in der Früh, bis 16 Uhr Nachmittag nehmen könnte, weil meine Ex da arbeiten muss und ihr Neuer auch.

Ja, ich zahle vollen Unterhalt + Betreuungskosten für Nachmittags in der Schule + diverse Anschaffungen meiner Ex für ihn, wie z.B. diesen Monat 140.-€ für ein großes Gartentrampolin oder die Hälfte seiner Möbel.

Menuett  22.07.2013, 20:02
@Panazee

Nee, also das geht nicht.

Wenn sie da auf "reden" nicht reagiert, dann ist es sinnvoll erstmal beim Jugendamt um Vermittlung zu bitten.

Und wenn das nichts bringt - gemeinsame Sorge plus festgelegten Umgang erklagen.

Hallo Panazee,

deine Chancen stehen sehr gut wenn du den Umgang gerichtlich regeln lässt. Die Frage ist nur willst du so viel Geld ausgeben? So ein Prozess ist teuer. Da die Mutter dir den Umgang nicht verweigert wirst du dafür zahlen müssen. Wenn es die das wert ist wird wahrscheinlich folgende Regelung für dich heraus kommen: Alle 14 tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend, die Hälfte aller Ferien (Termine sind rechtzeitig mitzuteilen und nicht änderbar) und die Hälfte aller Feiertage. Wenn sich die Mutter nicht an die Umgangzeiten hält kann man auch gleich mögliche Strafen in das Urteil einbauen lassen, wie z.B. Geldstrafen.

Ich rate dir trotzdem von einer Klage ab, Grund: es lohnt sich nicht mehr wirklich, denn dein Sohn ist schon 9. In 2 Jahren ist er in der Pubertät und wird selbst mit entscheiden wann er "Bock" auf Papi hat und wann nicht, das wird mit einer starren Regelung dann schwierig. Andere Dinge werden für ihn an Wichtigkeit gewinnen...Wenn ich deinen text so lese muss ich dir auch sagen das es bei euch im Vergleich zu anderen getrennten Paaren echt gut klappt. Da gibt es ganz krasse Fälle wo die Mutter immer macht was sie will. Da ist das was du beschreibst nicht der rede wert und du solltest einfach damit leben das es ab und zu mal nicht so klappt wie geplant. Du solltest euer gutes Verhältnis auch nicht durch eine Umgangsklage aufs Spiel setzen, das macht mehr kaputt als es dir nützt, denn auch mit so einem Urteil gibt es immer Ausnahmen von der Regel. Die Mutter kann trotz Umgangsbeschluß immer wieder Dinge "erfinden" warum es an diesem oder jenem Wochenende nicht klappt. Also tu dir das nicht an und spare dein Geld. Auch das geteilte Sorgerecht wird dir mehr Ärger bringen mit der Mutter als das es dir etwas nützt. Auch die Androhung alleine wird euer gutes Verhältnis zerstören und dir nichts bringen ausser einer Verschlechterung, denn du setzt sie unter Druck. Unter Druck gesetzte Mütter reagieren oft wie eine Löwin die ihre Jungen bedroht sieht.

Bei mir war der Fall andersrum, da hat der Vater sich nicht an die Umgangsregelung (tritz Urteil) gehalten...ich konnte nichts dagegen tun. Im Nachhinein hätte ich mir alle Prozesse sparen können. Ich habe aber einen sehr guten rat/Spruch für dich um es besser zu ertragen und nicht wütend zu werden...hier ist das gute Stück: "Verschwende deine Kraft nicht für Dinge die du nicht ändern kannst, bewahre sie für die Dinge die du beeinflussen kannst"

Panazee 
Beitragsersteller
 23.07.2013, 17:05

Danke für deine wirklich gute Antwort.

Aber

und du solltest einfach damit leben das es ab und zu mal nicht so klappt wie geplant.

Wenn es mal nicht so klappt wie geplant ist das eine Sache, aber ich habe dieses Jahr wie gesagt 2 mal meinen Urlaubsantrag ändern müssen. Eigentlich war ausgemacht, dass ich ihn Pfingsten gar nicht habe, weil sie da mit ihm in den Urlaub fahren wollte. Jetzt hat sie einen neuen Job und Urlaubssperre in der Probezeit. Da habe ich kurzfristig Dienste getauscht, damit ich ihn in den Pfingstferien unter der Woche nehmen kann. Da hatte ich ihn genau 6 Tage, die in zwei Teile zerrissen waren. Das war für mich jetzt nicht das Problem und mir war auch klar, dass es sein muss, weil es halt nicht anders ging.

Ursprünglich war aber ausgemacht, dass ich ihn in den Sommerferien dann 4 Wochen habe, weil ich ihn ja dann Pfingsten gar nicht gehabt hätte. Jetzt wurde von ihr die Zeit in den Sommerferien von ausgemachten 4 Wochen am Stück auf 2 Wochen, und die auch noch auf zwei mal eine Woche verteilt, gekürzt. Begründung : Du hattest ihn ja jetzt schon an Pfingsten.

Immer wenn ich mich beschwere kommt "Ich habe doch den ganzen Alltagsstress und deswegen hast du dich immer nach mir zu richten". Mir steht es bis Oberkante Unterlippe, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass ich bei der Trennung gemeint habe, dass ich unseren Sohn auch gerne zu mir nehme und sie dann Unterhalt zahlt und Umgangsrecht erhält. Das wollte sie nicht und jetzt wirft sie mir bei jeder Meinungsverschiedenheit vor, dass sie ja den ganzen Stress hat und nicht ich. Das empfinde ich immer als extrem unfair. Ich will doch mehr Zeit mit ihm haben, was mehr Freizeit für sie bedeuten würde und somit weniger Stress für sie.

Vor Gericht wollte ich aber sowieso nur im äußersten Extremfall gehen. Einen Termin mit dem Jugendamt zur Beratung habe ich mir aber jetzt mal geben lassen.

MeineNase  24.07.2013, 07:56
@Panazee

Gehen wir mal vom Kind aus. Als meine Tochter 10 war, habe ich den ersten Antrag auf Umgangsregelung gestellt, selbstverständlich nach Mediation bei JA, Famileinberatung etc. Ihre Mutter und ich hatten leider kein gutes Verhältnis, die Kindübergabe war jedesmal eine Qual, die Mutter war der Meinung, dass Umgang im Schnitt alle 3 - 4 Wochen ausreicht.
Auch sie war davon überzeugt, dass sie als Mutter weiß, was für das Kind gut ist und der Vater sich danach zu richten hat, mit dem Argument, sie würde den Alltag mit dem Kind verbringen. JA, Fam. beraterin und schliesslich Gericht waren anderer Meinung.

Gerade vor der Pubertät war es mir wichtig, meiner Tochter zu zeigen, dass sich ihr Vater nicht einschüchtern lässt. Ich hatte eine klare Veranlassung, für einen regelmäßigen Mindestumgang zu kämpfen. Wenn die Mutter diesen Kampf als gegen sich gerichtet sieht, ist das ihr Problem. Auch wenn jeder Versuch eines Vaters, seinem Kind einen unabhängigen zweiten Elternteil zu bieten, als verletzte Eitelkeit und Sturheit dargestellt wird, ist das nicht mein Problem. Wir wollen der Mutter nichts wegnehmen, wir stellen nur ihre Alleinherrschaft in Frage. Das ist im Sinne des Kindes. Ich bezeichne mich nicht mehr als WE - Papa, sondern als alleinerziehender Vater zu 1/4 des Jahres.

Ein regelmäßiger Umgang ist für das Kind wichtig, Die Umgangsregelung sollte zuerst beim JA als Vertrag zwischen den Eltern festgelegt werden, den beide unterschreiben. Ob die Mutter sich an diesen Vertrag hält, wird sich dann zeigen. Dann sollte man aber konsequent weitergehen.

Ich habe schon einige Jahre mit der Frauenlobby zu tun. Ich kenne die Beschwichtigungen und den weisen Ratschlag, man müsse nur abwarten und Ooooommmmm, wenn das Kind dann irgendwann entscheiden kann, kommt es von selbst. Nur... warum sollte das Kind sich für einen Vater entscheiden, der "seine Kraft immer nur für Dinge bewahrt hat, die er beeinflussen kann"?

PBmemorys  25.07.2013, 10:51
@MeineNase

@meine Nase...du hast meine Antwort leider nicht verstanden....dein Kommentar ist sachlich richtig aber auf meine Antwort bezogen nicht relevant.

PBmemorys  25.07.2013, 10:54
@MeineNase

@Panazee,

ich weiß wie du dich fühlst, du hast vollkommen Recht....dieses ausgeliefert sein und hinnehmen müssen ist richtig mies und nervenzerrend.....aber (wie meineNase) schreibt auch mit Umgangsurteil kann es so weiter laufen......der Termin beim Jugendamt ist gut und kann helfen in so fern die Mutter im Glauben ist das das JA ihr etwas vorschrieben kann. Fakt ist, das das JA keinerlei rechtliche Relevanz hat, die dürfen weder etwas festlegen noch etwas bestimmen wenn es um den Umgang geht dürfen sie nur beraten und vermitteln....und du kannst hoffen das die Mutter sich daran hält.

MeineNase  25.07.2013, 16:06
@PBmemorys

Und ich finde meinen Kommentar SOWAS von relevant!

Zitat "Ich rate dir trotzdem von einer Klage ab, Grund: es lohnt sich nicht mehr wirklich, denn dein Sohn ist schon 9." Ich sage, es lohnt sich, und zwar, weil hier die KM anfängt, Umgang abzusagen. Und das wird erfahrungsgemäß nicht besser, wenn die Mutter einen Neuen hat.

Tut mir leid, dass man Umgangspflicht nicht erzwingen kann. Ich stehe nicht für Männer ein, die sich nicht um ihr Kind kümmern wollen. Für das Umgangsrecht gilt jedoch nicht das Gleiche, das kann und sollte man erzwingen.

Warum? Weil wir hier bei GF zB aktuell die Frage haben, "Kann man den Umgang ggb einer 15 jährigen erzwingen?" - Also mit 9 zu alt, mit 15 zu spät.

Wo habe ich geschrieben, dass es auch mit Umgangsurteil so weiter laufen kann?

PBmemorys  26.07.2013, 11:58
@MeineNase

@meineNase,

und ich sage dir nochmals das du meinen Beitrag komplett nicht verstanden hast, denn an seiner Situation wird sich auch nichts ändern wenn er den Umgang einklagt. Die Mutter verweigert ihn ja nicht, sie macht nur einige Ausnahmen und das ist nun mal auch möglich wenn du ein Umgangsbeschluß vom Gericht hast. Was willst du machen, das Kind mit der Polizei abholen lassen wenn die Mutter mal sagt es geht heute nicht weil...Dieses oder Jenes. Das ist totaler Quatsch und die Polizei wird dir einen Vogel zeigen und sagen "regeln sie das unter sich" der Mutter wird auch nix passieren wenn sie ab und an mal etwas ändert. Das ist sowas von unrealistisch. Er müsste nämlich dann erneut klagen wenn er möchte das der KM etwas passiert. Wie ich schon sagte...ausser Spesen nix gewesen. Eine Klage lohnt sich nur für Väter wo die Mutter den Umgang komplett verweigert.

MeineNase  28.07.2013, 10:57
@PBmemorys

Begriffserklärung: Die Eltern versuchen erst beim JA, und wenn das nicht geht, gerichtlich eine Regelung festzulegen, nach der sich dann beide Eltern richten, im Interesse des Kindes. Ordnungsmittel müssen dann natürlich extra beantragt werden, nicht, damit der Mutter was passiert, sondern damit die Regelung langfristig funktioniert. Das erfordert einiges an Engagement.

Ich mache das Spiel schon einige Jahre mit und kann ein Lied davon singen, was passiert, wenn die Mutter "ab und zu mal was ändert". Das wird zum Gewohnheitsrecht. Und mit 14 -15 kommt dann dein Kind und beschwert sich, dass der Umgang komplett ausfällt, weil auch der Vater nicht mehr bereit ist, seine Freizeit und Beruf auf die Änderungswünsche der Mutter einzurichten.

Du sagst, dass meine Einstellung unrealistisch ist? Weißt du was realistisch ist? Die Statistiken vaterloser Kinder in Deutschland, die sind realistisch.

PBmemorys  28.07.2013, 16:06
@MeineNase

Auch wenn du durch deine Kommentare gerne den Eindruck erwecken möchtest das du etwas verändert hast und der Fragesteller unbedingt vor Gericht gehen muss sieht die Realität anders aus. Deine Begriffserklärung kannst du dir komplett sparen, die benötigt hier Niemand. "Es erfordert einiges an Engagament"...OMG! lies noch mal die Frage und dann schreib wer sich engagieren soll? Die Mutter will nicht, der Vater...zwecklos....du kannst noch 100 Kommentare schreiben, es ändert nichts an seiner Situation.

MeineNase  30.07.2013, 10:52
@PBmemorys

Was ist seine Situation? Er hat sich an die Änderungswünsche der Mutter zu halten und soll die Klappe halten, so wie ich mit meinen Kommentaren? Es gibt zwar Gesetze, die den regelmäßigen Umgang zum Kindeswohl regeln aber der Vater darf sie nicht in Anspruch nehmen, weil er sonst die Mutter verärgert?

Du schreibst, ich möchte gerne den Eindruck erwecken dass ich etwas verändert habe... Also nach 4 Umgangsverhandlungen habe ich es nötig, einen "Eindruck zu erwecken"? Ich habe immerhin den Umgang, so unregelmäßig wie die Mutter ihn wollte (also genau wie beim Fragesteller) auf regelmäßig alle 2 Wochen regeln lassen. Dir scheint dieses Engagement" nicht so zuzusagen, stört irgendwie, hm? Meiner Tochter sagt es aber zu, und allein darum geht es hier.

Irgendwann in der Pubertät fängt das Kind an, Fragen zu stellen. Dann fragt es nicht, warum hast du Mama so geärgert, sondern es fragt, wenn du mich angeblich so lieb hast, warum warst du dann immer so passiv?

Du sprichst hier immer von "Realität" - Nun, die Realität lässt sich ändern - siehe die Veränderungen der letzten Zeit im Familienrecht.

Oder so gesagt - meine 100 "überflüssigen" Kommentare ändern vielleicht nicht viel, aber die 100 Väter, die sie lesen, die ändern was auf die Dauer.

Ich lass mir doch nicht den Mund verbieten.

MeineNase  30.07.2013, 12:35
@MeineNase

Und noch ein überflüssiger Kommentar. Wenn das Kind mit 9 schon lernt, dass der Vater nichts zu melden hat, dann wird es beim 14 - 15 jährigen Kind noch schwieriger.

Ein Vater, der seinem Kind gezeigt hat, dass er keine Angst hat, auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen, auf so einen Vater kann sich das Kind verlassen. Einer, der jahrelang versucht, eine Pseudoharmonie zu erzeugen, weil er sich am feministischen Status Quo orientiert und nicht an seinem Kind, der tut seinem Kind nichts Gutes.

Weißt du, warum wir hier aneinander vorbeireden? Ich gehe für meine Tochter zum Gericht, du willst mir das nicht abkaufen, du meinst, ich möchte meiner Ex eins auswischen. Wo ich stehe, wo du stehst, dürfte damit klar sein.

PBmemorys  31.07.2013, 19:57
@MeineNase

Seine Situation kannst du mit deiner nicht vergleichen...verstehst du es jetzt? Bei dir mag eine Klage angebracht gewesen sein, er schreibt von Vorkommnissen die anders waren als bei dir. Das ist hier auch kein Forum zu diskutieren. Schreib einfach deine Meinung und deinen Rat in deiner Antwort, das reicht aus.

MeineNase  01.08.2013, 15:53
@PBmemorys

Ich kann das nicht vergleichen? Wenn ich meine Situation nicht mir seiner vergleichen kann, warum bin ich dann hier? Und wenn eine Antwort reicht, warum gibt es dann eine Kommentarfunktion? Und wenn du nicht diskutierst, warum bekomme ich dann dauernd Kommentare auf meine Kommentare??

Noch mal zur Sache und zu dem, was ich versuche loszuwerden. Es gibt eine gesetzliche Umgangsregelung, die dem Zeitempfinden des Kindes entspricht. Ich kann meine Situation sehr gut mit der des Fragestellers vergleichen, weil wir beide diese Regelung zum Kindeswohl anstreben.

PBmemorys  01.08.2013, 16:05
@MeineNase

Diese Funktion ist für den Fragesteller gedacht. Du kannst eure Situationen nicht vergleichen, weil es bei dir grundsätzlich der Fall war, bei ihm nicht. Du bekommst Kommentare weil ich immer noch Hoffnung habe das du verstehst bzw. den Sinn von gF als Frage-Antwort-Einrichtung erkennst und aufhörst zu dikutieren.

MeineNase  03.08.2013, 16:09
@PBmemorys

Gähn.... etwa so interessant wie mit dir über die GF Regeln zu "diskutieren" ist GF selbst geworden. Die Kommentarfunktion für den Fragesteller wird gar nicht mehr genutzt, weil die Fragesteller schnell merken, dass hier die Infos nur noch aus dem feministischen Lager kommen. Vor 5 Jahren habe ich hier (damals unter anderem Namen) noch wild diskutiert. Ein Forum, in dem über ein solch komplexes Thema nicht kontrovers diskutiert werden darf, ist tot. Ich hatte hier gute Gesprächspartner, von denen ich viel gelernt habe. Zeiten ändern sich.

PBmemorys  04.08.2013, 16:33
@MeineNase

Pups!....lach!...Pups...lach! kommt jetzt die "Emma-Nummer"? unglaublich, aber leider wahr. Du hast auch den Feminismus falsch verstanden...autsch!!!

MeineNase  08.08.2013, 08:53
@PBmemorys

Feminismus = Beiträge löschen lassen.

WE - Papas, die bei Umgangsboykott mit gültigem Umgangsbeschluss zur Polizei gehen, wird nicht mehr der Vogel gezeigt. - "Regeln sie das unter sich (Sie sind doch ein Mann!) " ist längst antiquiert.

Auch meine Ex versucht seit vielen Jahren, mich mit Spott über meine verletzte Männlichkeit einzuschüchtern, als wäre ich mit meinen Väterrechten gegen den Feminismus zu Felde gezogen.

Meine Tochter kommt wie vereinbart demnächst 3 Wochen zu mir. Der WE - Umgang funktioniert mittlerweile reibungslos. Feminismus bedeutet für meine Tochter, dass sie das Recht auf beide Eltern hat. Und dieses Recht habe ich ihr gerichtlich erkämpft, entgegen aller Behauptungen, ich müsse mich "nach der Mutter richten" oder "es würde sich nicht lohnen".

PBmemorys  08.08.2013, 11:22
@MeineNase

Du willst nicht verstehen worum es in dem Beitrag geht. Bei dem Fragesteller war die Situation nicht so schlimm wie bei dir. Er befindet sich in den Anfängen....wenn die Mutter massiv so weiter macht kann er in einem Jahr immer noch klagen. KEine Ahnung wie man dir etwas begreiflich machen soll. Ich bin nicht gegen Männer, Väter und alles was mit Umgangsrecht zu tun hat. Ich sage aber in diesem Fall ist der Aufwand zur Zeit noch größer als der Nutzen. Beiträge werden nicht aus feministischen Gründen gelöscht sondern dann wenn Beleidigungen enthalten sind. Du scheinst einen sehr ausgeprägten Geltungsdrang zu haben den ich hier nicht weiter bedienen werden.

MeineNase  12.08.2013, 12:56
@PBmemorys

Ne, nicht mehr Geltungsdrang als jeder Mensch. Wenn aber Väter bei jeder Gelegenheit wie Verbrecher behandelt werden und umgekehrt die wahre Kindeswohlgefährdung, nämlich Entfremdung vom anderen Elternteil, als Kavaliersdelikt behandelt wird, dann gehe ich persönlich auf die Barrikaden.

Wenn du also eine längst überfällige Rebellion der Väter für ihre Kinder als Geltungsbedürfnis darstellst, ist das deine Sache und lässt tief blicken. Es gibt genug Bücher und Studien, die meine scheinbar provokante Sichtweise stützen. Deine Beschwichtigungspolitik ist wie gesagt antiquiert. Und auch die Männer, die nichts besseres wissen als dreinzuschlagen oder zu resignieren, sind antiquiert.

Der neue vater, der sich konsequent allein auf die Bedürfnisse seines Kindes konzentriert, statt sich von der Kindsmutter gängeln zu lassen, dürfte langfristig auch alleinerziehenden Müttern wie dir entgegenkommen. Du beschwerst dich, dass die Umgangspflicht ggb dem Umgangsrecht nicht durchzusetzen ist. Aber den Schritt, die Kindsmutter einfach zu ignorieren und nach einer Trennung der Eltern als Vater unabhängig und angstfrei zu entscheiden, den akzeptierst auch Du nicht. Du sagst, wir müssen uns in Geduld üben. Der einzig sinnvolle Weg zum Kind ist aber oft der an der Mutter vorbei, und zwar rechtzeitig.

Ich soll hier deiner Meinung nach irgendetwas unbedingt verstehen... Was denn eigentlich? Was ist denn "schlimm"? Wie "schlimm" die Gefahr der Entfremdung bei anderen ist, können wir doch garnicht beurteilen. Sicher - er kann ja in 20 Jahren seine Memoiren schreiben... "Wie ich mein Kind verloren habe".

Mütter haben allgemein nicht zu entscheiden, WIE der Vater sich um sein Kind zu kümmern hat.

PBmemorys  12.08.2013, 15:58
@MeineNase

Ich sitze hier gerade und lache nur noch über deine Kommentare....du willst nicht verstehen das ich im Grunde deiner Meinung bin...aber in diesem Fall wäre wegen dem was vorgefallen ist der Aufwand einer Klage zu groß. Wie kann man denn das über Wochen nicht verstehen? Was auch sehr witzig ist, das du in mein Profil gehst und alte Antworten heraus kramst....das ist eindeutig Geltungsdrang und die Unfähigkeit einfach mal einen Rat aus Erfahrungswerten zu akzeptieren. Was du privat tust mit deinen Kindern ist mir völlig wurscht...für dich mag es der richtige Weg gewesen sein...für den Fragesteller wäre es übertrieben. Er würde mit Kanonen auf Spatzen schießen. Noch was für dich zum Nachdenken: was könnte da wohl passiert sein das diese Mütter die du hier verteufelst sich nicht darüber freuen das sie Hilfe von den Vätern mit den Kindern Bekommen? Ich weiß deshalb wovon ich rede weil wie du ja nachgelesen hast bei mir der Fall genau andersrum liegt...und ich weiß was man mit einem Gerichtsurteil erreichen kann und was nicht. Wann es angebracht ist und wann nicht. Um dich geht es hier nicht. Eventuell schaffst du es ja jetzt einen anderen rat der nicht für dich bestimmt war einfach mal zu akzeptieren.

MeineNase  14.08.2013, 13:51
@PBmemorys

Du lachst nur noch. War zu erwarten. Wie solltest du auch erklären, dass Mütter zwar "wie die Löwen um ihr Kind kämpfen", Väter jedoch ihren Antrag auf Umgangsregelung locker erst in einem Jahr stellen sollen, weil der "Aufwand sonst zu groß wäre"? Da wird doch irgendwie mit zweierlei Maß gemessen, oder... kommt mir das in meiner Sturheit und Dummheit, über die du dich so amüsierst, nur so vor?

Aber das Bild mit den Kanonen auf Spatzen hast du gut getroffen. Genau so stellst du das Problem dar. Der Vater ist die gefährliche Kanone, das Kindeswohl, ist der unwichtige Spatz. Ich seh das etwas anders.

Du hast es nicht nötig, anderer User Antworten nachzulesen, weil dir althergebrachte Klischees genügen, um deinen Spott loszuwerden. Bspw. Umgangspflicht und - recht wie Äpfel und Birnen zu vergleichen.

MeineNase  16.08.2013, 15:09
@PBmemorys

Ja, OMG. Gericht is nich, Diskussion is nich, der Vater hat sich nach Mama zu richten. QED

Als ersten Schritt würde ich an ihrer Stelle - zum Wohle des Kindes - und in Zusammenarbeit mit der KM eine verbindliche Umgangsregelung anstreben. Eine solche Umgangsvereinbarung kann im gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt erstellt werden. Rechtsverbindlich ist das jedoch nicht. Es soll nur helfen, dem Kind die Sicherheit zu geben, sich auf den Umgang verlassen zu können. Initiieren müssen sie das jedoch selbst. Nehmen sie dazu Kontakt zum Jugendamt am Wohnort ihres Kindes auf und bitten sie die zuständigen Sachbearbeiter ein gemeinsames Gespräch einzuberufen. Dor schildern sie dann ihre Ängste und bitten um eine Regelung des Umgangs. Lassen sie dabei den Verweis auf den neuen Lebensgefährten der Mutter weg. Das sieht sonst so aus, als würden sie der neuen Verbindung keine Wertschätzung entgegenbringen.

Panazee 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 11:03

Danke für den Tip.

Ich gönne ihr den neuen Freund total und verstehe mich mit diesem auch ganz gut. Ich habe das nur deswegen erwähnt, weil es seitdem regelmässig plötzliche Änderung der Umgangszeiten gab.

Hier wird irgendwo behauptet

  1. "Eine Klage lohnt sich nur für Väter wo die Mutter den Umgang komplett verweigert." und
  2. "Was willst du machen, das Kind mit der Polizei abholen lassen wenn die Mutter mal sagt es geht heute nicht weil...Dieses oder Jenes. Das ist totaler Quatsch und die Polizei wird dir einen Vogel zeigen und sagen "regeln sie das unter sich"

Das ist unwahr und die typische Einschüchterungstaktik. Das würde nämlich bedeuten, dass der Vater erst nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist aktiv werden darf. Und bis dahin wird er entrechtet und eingeschüchtert durch die Verärgerung der Mutter und den Spott der Polizeibeamten. Später wird ihm erfahrungsgemäß dann vorgeworfen, er hätte sich nicht gekümmert und wolle "plötzlich" seine Rechte durchsetzen.

  1. Unregelmäßiger, willkürlich von der KM abgesagter Umgang ist die Vorstufe zum kompletten Kontaktabbruch. Außerdem würde kein Richter dem Vater zumuten, sich beruflich nach den Änderungswünschen der KM zu richten. Es ist umgekehrt: Der Umgang richtet sich nach den Arbeitszeiten des Unterhaltzahlers.
  2. Das Kind holt man nicht mit der Polizei ab. Aber man geht mit dem Gerichtsbeschluss zur Polizei und lässt die Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss bezeugen. Datum, Uhrzeit, "Gründe" für Verweigerung, Antrag auf Ordnungsmittel an das zuständige Gericht.

einige Dich mit der Mutter, es muss möglich sein. . Jedes zweite Wochende und in den Ferien ist das Mindeste, damit die Beziehung bestehen bleibt.

Panazee 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 09:21

Von mir aus ist das möglich. Ich bin ja sogar flexibel was die Wochenenden angeht und die Ferienzeiten. Ich hätte ihn nur gerne die Hälfte der Ferien und zwei Wochenenden im Monat. Ob das die erste Woche oder die zweite Woche ist, ist mir egal. Ich muss es nur rechtzeitig wissen wegen Dienstplaneinteilung und Urlaubsanträgen.

Das Problem ist aber oben bereits beschrieben und es ist nicht so, dass ich mitihrnie darüber geredet hätte. Sie meint immer sie versteht das und sie bemüht sich. Dann kommt sie aber immer mit "Nur ausnahmsweise, weil einmalige Gelegenheit (findet nie mehr statt, Freundin hat nur dieses WE Zeit, etc. pp.).". Die Wünsche aller ihrer freundinen finden in ihrer Planung Einfluss, aber meine Wünsche als Vater finden keine Berücksichtigung. Jeden Monat gibt es dieses "Ausnahmsweise". Ausnahmsweise ist mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme.