Darf der Vater entscheiden wann das Kind bei ihm übernachtet?

9 Antworten

Nein darf er defenetiv nicht deswegen macht sowas bitte immer übers jugendamt und lasst euch jede Verhaltensänderung eurer Kinder immer von einen Neutralen Betättigen weil dann habt ihr gute Chancen und sorallem schreibt euch die Zeiten auf und lasst Sie gegen Zeichen vom Partner wenn er seine Kinder sieht das kann man dann mit angeben bei dem Jugendamt

Hast du wirklich das alleinige Sorgerecht oder meinst Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht?? (Alleiniges Sorgerecht ist ziemlich schwer zu bekommen)

Aber egal, zurück zur Frage. Ich würde Euch beiden raten, einen Termin beim Jugendamt zu machen. Dort wird das dann auch schriftlich niedergelegt, wann der Vater deinen Sohn abholen kann. Aber eigentlich sollte es ja wenn dann nur alle zwei Wochen sein und nicht jedes WOE.

Achso, und wenn Du damit nicht einverstanden bist, kann er nicht einfach antanzen und sagen, so ich nehme jetzt meinen Sohn mit. Du hast da auch ein Mitspracherecht!

mama20092012 
Beitragsersteller
 17.01.2014, 21:25

ja ich habe wirklich das alleinige Sorgerecht... seit Geburt an... Und beim Jugendamt waren wir schonmal eine Vereinbarung machen... daraufhin kam er noch zweimal und dann gar nicht mehr... und als ich letztes mal beim Jugendamt war hieß es sie können mir nicht helfen

Phreeya  17.01.2014, 22:03
@mama20092012

Ui, da weiss ich jetzt nicht, ob der Vater dann auch ein Umgangsrecht hat. Wenn das JA dir nicht helfen kann oder will, würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Der regelt das dann auch mit dem Vater deines Sohnes.

Aber wenn ihr schon beim JA gewesen seid, dann verweise ihn doch auf die bisherige Vereinbarung. Und wenn er was ändern will, dann muss er schon ein Gespräch mit dem JA initiieren.

Hallo, das Umgangsrecht ist doch sicher vom Gericht festgelegt worden. Was wurde denn dort genau schriftlich hinterlegt? Wenn nicht, würde ich, aber in Ruhe, mit dem Vater deines Sohnes darüber reden und vor allen Dingen mit deinen Sohn - ohne deine Einflussnahme. Es geht IMMER um das Wohl des Kindes, das muss dir klar sein. Wenn dein Sohn - du hast leider kein Alter erwähnt - gerne mit seinem Vater zusammensein und vielleicht auch später bei ihm übernachten möchte, dann gebe nach und erlaube es auch. Die neue Freundin deines Ex darf dabei absolut keine Rolle spielen. Es geht nur um das Kind und nicht um dich und um deine Animositäten. Es muss ja zu Beginn nicht gleich ein ganzen Wochenende sein, den Besuch kann man dann später ausdehnen, bevor es zu einer Übernachtung kommt.

Ich kann dich gut verstehen, aber du erreichst nichts, wenn du dich jetzt sperrst, wo sich der Vater jetzt mehr um seinen Sohn bemüht und guten Willen zeigt. Die Vergangenheit spielt dabei keine Rolle, es geht um da hier und jetzt.

mama20092012 
Beitragsersteller
 17.01.2014, 21:31

Hallo... Vom Gericht wurde nie etwas beschlossen... bisher lediglich vom Jugendamt... an die Vereinbarung jedoch hat er sich nicht gehalten... er kam einfach nicht mehr... reden tut der Vater gar nicht mehr mit mir... was die Sache erschwert ein Gespräch mit ihm zu führen.... Mein Sohn ist fast 5 Jahre und gerne mit seinem Stiefvater zusammen der mittlerweile auch schon seit knapp 3 Jahren da ist.... Mit seinem Vater geht er mit wenn dieser ihm verspricht mit ihm Auto zu fahren... Allerdings ist der größte Wunsch meines Sohnes das er zusammen mit seinen Eltern ein Eis essen geht... wogegen sich sein Vater weigert... und es tut weh zu sehen wie der Kleine dann weint.... es geht mir nicht darum etwas zu versperren oder um seine Freundin... es geht mir lediglich darum das der Vater etwas mehr auf seinen Sohn eingeht und auch auf seine Wünsche

Hallo,

nein darf er nicht, er hat erstmal nichts zu melden. Wer sich nur 7 mal in einem Jahr blicken lässt hat auch moralisch keinerlei Forderungen zu stellen.

Ich kann dich gut verstehen das du erstmal nicht möchtest das er euer Kind mitnimmt, das würde ihm auch kein Richter erlauben.

Wie als ist denn das Kind?

Bei Kleinkindern wird empfohlen (auch von Richtern falls er klagen möchte) das man sich erstmal annähert und eine Vertrauensbasis schafft. Dazu müsste er sich mal intensiv zeit nehmen für sei Kind. Wenn das Kind dann keine Angst mehr hat und dem Vater vertraut spricht nichts gegen eine Übernachtung. Jeden Freitag musst du ihm das Kind aber auch dann nicht mitgeben, alle 14 tage übers Wochenende ist auch OK. Natürlich ist es aber gut wenn der Vater mehr Zeit mit dem Kind haben möchte.

Was sagt denn das Kind dazu?

Fakt ist: du musst gar nichts solange er keinen gerichtlichen Umgangsbeschluß hat. Du solltest aber langfristig darauf hinarbeiten das der Vater das Kind zumindest alle 14 Tage übers Wochende bekommt.

Schlage ihm vor was ich oben geschrieben habe. Wenn er das nicht möchte lass ihn klagen. Es ist dem Kind nicht zuzumuten von jetzt auf gleich bei einem Mann zu schlafen der quasi fast fremd ist.

Ich denke auch, für eine vernünftige Löung solltet ihr das Jugendamt hinzuziehen. Das der Vater jetzt plötzlich Interesse zeigt und JEDES Wochenende den Sohn holen kann, dass habe ich noch nie gehört. Jedenfalls sollte immer das Wohl des Kindes berücksichtigt werden. Und wenn der Vater noch nicht mal einen Besuch in der Eisdiele zustimmt, werden die Mitarbeiter des Jugendamtes auch wohl erstmal kräftig mit dem Kopf schüttteln.