Umgangsrecht Uhrzeiten?

5 Antworten

Das regeln die Anwälte (außergerichtlich) oder das Familiengericht per Gerichtsurteil bzw. Beschluss. Das geht nicht heute so und morgen anders. Auch im Interesse des Kindes sollte man sich einigen und absprechen. Nichts ist schlimmer für ein Kind, als wenn sich die Eltern streiten.

Das ist ein schwieriges Thema. Das hängt von sovielen Faktoren ab. Wurde es gerichtlich festgelegt, hat Sie das Umgangsbestimmungsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, usw. Am besten, Du bringst die beiden dazu, friedlich miteinander umzugehen, glaube mir, das geht alles zum Schaden der Kinder! IMMER!

Eine Zeitliche Regelung gibt es vom Gesetzgeber nicht. Eine Änderung des Umgangsrechtes kann man nur mit Hilfe eines Umgangs Rechts Beschlusses erreichen. Dazu genügt in der Regel ein Formloser Antrag beim Familiengericht, und ist in der Regel mit sehr viel Ärger verbunden.

Da gibt es keine vorgeschriebenen Uhrzeiten, viel mehr wird im Sinne des Kindeswohls eine gemeinschaftliche Regelung getroffen, die eben regelmäßig sein sollte.

Üblicherweise wird hier die 14-tägige Regelung getroffen, genauso gut kann es aber jedes WE sein. Es sollte einfach im Sinne des Kindes sein. Ist doch schon was, wenn es soweit klappt. Da sollte man wegen einer Stunde kein Fass aufmachen. Dafür habt ihr dann das Kind nächstes Mal eine Stunde länger zum Beispiel.

Wenn mal eine Stunde früher oder später die Zeit sich ändert, ist das kein rechtlich relevantes Ereignis.

eine genaue gesetzliche regelung gibt es dazu nicht. meist ist der umgang von freitag 17-18 uhr bis sonntag 17-18 uhr. 19 uhr finde ich reichlich spät für ein schulpflichtiges kind. duschen, essen, schultasche packen, meist wollen sie auch noch kurz erzählen was sie am wochenende gemacht haben usw. da ist das kind ja nicht vor 21 uhr im bett. ihr könnt natürlich auch eine verbindliche schriftliche vereinbarung machen, an die ihr euch dann alle halten müsst.