Umgangsrecht Uhrzeiten?
Mein Freund hat mich gebeten hier mal was zufragen. Es ist so, dass er seine Tochter nur noch jedes zweite Wochenende sehen darf. Jetzt sollten wir sie heute plötzlich statt um sieben schon um sechs bringen. Freitag Abend darf er sie holen und ja Sonntag soll sie dann wiederzurück. Nachdem sie so korrekt ist, was den Unterhalt angeht, denk ich, hat er auch das Recht, die Kleine so lange wie es gesetzlich erlaubt ist das Kind zu sehen. Nun wollte ich fragen, wann man ein Kind abholen und wiederzurück bringen muss/darf (gilt für jedes zweite Wochenende). ODer darf sie bis Montag bleiben, wenn wir sie Montag dann in die schule bringen? Darf die Mutter entscheiden, um wieviel Uhr wir die Kleine abholen und bringen? Oder wie ist des geregelt?
5 Antworten
Das regeln die Anwälte (außergerichtlich) oder das Familiengericht per Gerichtsurteil bzw. Beschluss. Das geht nicht heute so und morgen anders. Auch im Interesse des Kindes sollte man sich einigen und absprechen. Nichts ist schlimmer für ein Kind, als wenn sich die Eltern streiten.
Das ist ein schwieriges Thema. Das hängt von sovielen Faktoren ab. Wurde es gerichtlich festgelegt, hat Sie das Umgangsbestimmungsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, usw. Am besten, Du bringst die beiden dazu, friedlich miteinander umzugehen, glaube mir, das geht alles zum Schaden der Kinder! IMMER!
es gibt die aktuelle rechtsprechung. das gesetz lautet lapidar der vater hat das recht und die pflicht auf umgang (blablub).
Eine Zeitliche Regelung gibt es vom Gesetzgeber nicht. Eine Änderung des Umgangsrechtes kann man nur mit Hilfe eines Umgangs Rechts Beschlusses erreichen. Dazu genügt in der Regel ein Formloser Antrag beim Familiengericht, und ist in der Regel mit sehr viel Ärger verbunden.
Da gibt es keine vorgeschriebenen Uhrzeiten, viel mehr wird im Sinne des Kindeswohls eine gemeinschaftliche Regelung getroffen, die eben regelmäßig sein sollte.
Üblicherweise wird hier die 14-tägige Regelung getroffen, genauso gut kann es aber jedes WE sein. Es sollte einfach im Sinne des Kindes sein. Ist doch schon was, wenn es soweit klappt. Da sollte man wegen einer Stunde kein Fass aufmachen. Dafür habt ihr dann das Kind nächstes Mal eine Stunde länger zum Beispiel.
Wenn mal eine Stunde früher oder später die Zeit sich ändert, ist das kein rechtlich relevantes Ereignis.
eine genaue gesetzliche regelung gibt es dazu nicht. meist ist der umgang von freitag 17-18 uhr bis sonntag 17-18 uhr. 19 uhr finde ich reichlich spät für ein schulpflichtiges kind. duschen, essen, schultasche packen, meist wollen sie auch noch kurz erzählen was sie am wochenende gemacht haben usw. da ist das kind ja nicht vor 21 uhr im bett. ihr könnt natürlich auch eine verbindliche schriftliche vereinbarung machen, an die ihr euch dann alle halten müsst.
Hausaufgaben können an Umgangswochenenden beim umgangsberechtigten Elternteil durchgeführt werden. Weiterhin frage ich mich, warum das Kind Sonntagabend duschen oder baden muss? Mein Kind duscht/ badet erstens nicht täglich, zweitens findet es mal morgens mal abends statt. Das Abendessen kann das Kind (je nach Dauer des Zurückbringens) ebenfalls beim Umgangsberechtigten zu sich nehmen. Schultasche packen: dauert 2 Minuten... Also 19 Uhr sollte auch gehen, wenn das Kind um 20 Uhr im Bett sein soll...Ist aber lediglich meine Meinung...
Ich dachte da gibt es vielleicht ne feste Regelung. So wie ja auch geregelt ist, dass der Vater jedes zweite Wochenende das Kind haben darf und immer die Hälfte der Ferien