tochter kommt nach dem papa-wochenende immer mit läusen zurück, was tun?
hallo. evtl kann mir von euch jemand helfen. meine kleine tochter (4) war jetzt seit der trennung zum 5. mal bei ihrem papa am wochenende und davon hat sie jetzt das 4. mal kopfläuse.
die umstände in der er mit seiner freundin und ihren 2 söhnen (3 und 5) sind katastrophal. während der woche zu 4. und am wochenende zu 6. in einer kleinen 2 zimmer wohnung. die kinder putzen keine zähne, die haare sind fettig und die kleine darf auch nicht zu ihrem sport am wochenende.
ich und mein freund werden von seiner freundin und ihm ständig schlecht gemacht. sonntags kommen die kinder immer total verstört und ungepflegt heim und sind am heulen.
was kann ich da tun? kann ich das umgangsrecht mit dieser frau verbieten lassen? und meinem ex nur ein besuchsrecht einräumen lassen, dass er die kinder nur bei mir zuhause sehen darf? da noch das gemeinsame sorgerecht da ist.
9 Antworten
Hallo, ja Du hast die Möglichkeit ihr das Umgangsrecht zu verwehren. Im §1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht das Umgangsrecht festgeschrieben. Der Absatz 2 äußert sich zu dem Sachverhalt, dass die Partner es zu unterlassen, den Anderen jeweils schlecht zu machen. Im Absatz 3 ist festgehalten, dass das Gericht den Umgang einzuschränken, das heißt, dass durch das Familiengericht einen Vertreter des Jugendamtes bestimmt, der Ort und auch die Zeit festhält, wie mit dem Kind umzugehen ist. Das Gericht ist auch in der Lage, den Umgang mit dem Kindesvater zu verwehren. Deine Beschreibung der Zustände lassen darauf schließen, dass hier der Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt. Hier schaue bitte ins BGB § 1666. Da ihr getrennt lebt, nicht nur vorübergehend, kannst du beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge des Vaters eingeschränkt oder ganz aufgehoben werden kann. Dies findest du im § 1672 des Bürgerlichen Gestzbuches.
Du solltest das alleinige Sorgerecht beantragen und dafür sorgen, dass er die Kinder nur außerhalb seiner Wohnung sehen darf. So eine seelische Quälerei kann man den Kindern ja nicht zumuten, daran gehen Kinder schnell kaputt. Erkundige dich doch mal beim Jugendamt, was das Beste ist und wie du was in die Wege leiten kannst. LG und viel Erfolg
1.tens
Schleunigst das Jugendamt über deine befürchtungen informieren. Sowas sollte man immer Anonym machen, wer weis was den Menschen alles im Kopf rum geht.
Das kannst du schriftlich machen (ist sogar fürs Ja besser). Du schreibst also ein Brief ans Jugendamt mit Verdacht auf Vernachlässigung der Kinder, schreib alles in den Brief was du weist, auch Verhaltensformen der Kinder die man von aussen bemerkt (unnormale Verhaltensarten der Kinder die sind fürs JA wichtig). Schreib alles rein.
deinen Namen nicht nennen, keine Unterschrift und am besten mit PC geschrieben.
Das Jugendamt ist verpflichtet dieser Anzeige nachzukommen und diese zu prüfen.
Du solltest auch schnellstens zum Kinderarzt und mit ihm besprechen wie es den Kindern geht, eventuelle Schäden durch aufenthalt beim Vater etc. gutachten dessen geben lassen?
Du kannst auch versuchen mit dem Jugendamt über das Umgangsrecht zu gehen, das würde ich aber ersteinmal lassen. Geh zum Anwalt und fechte die das Aufenthaltsbestimmungsrecht an und gegebenfalls auch das Sorgerecht.
Gutes gelingen und alles gute für alle beteiligten Die Hoffnung stirbt zuletzt
Hallo Klemmle,
ich würde das mal mit dem Jugendamt besprechen und mit deinem Rechtsanwalt. Da kann man doch bestimmt was machen, wenn die Kinder gesundheitlich gefährdet sind. Und das sind sie, wenn sie immer wieder Läuse mitbringen. Hast du schon ein gutes Mittel gegen die Läuse gefunden? Bei meinen Kindern konnte ich nämlich die Chemikalien nie anwenden, weil mein Sohn stark allergisch reagiert. Ich habe ein sehr gutes Hausmittel gefunden in einem E-Book auf der Seite http://www.kopflaeuse-hausmittel.de. Falls du diese Hausmittel anwenden möchtest, schau doch dort mal nach.
LG Rikeelse
hast du beweise das die läuse vom "vater" stammen? hast du beweise, das es bei ihm und seiner partnerin wirklich so katastrophal ist??? wenn nicht, dann solltest du mit deinen äußerungen sehr vorsichtig sein! du schreibst auch, das kindesvater und seine partnerin zb schlecht über dich reden... machst du was anderes?
hast du schonmal mit dem vater gesprochen? wenn nicht und es mit ihm allein nicht klappen sollte, dann kannst ja mal beim jugendamt um ein gespräch bitten!
und wie gesagt, damit DU irgendwas verbieten kannst brauchst du beweise... sollten die dinge nicht stimmen, die du über den kindesvater und dessen partnerin aussprichst, dann solltest du zugleich aufpassen, das du nicht ganz schnell mal eine anzeige deswegen am hals hast!